Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Bergkamen genehmigt erhebliche überplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen gemäß § 83 Abs. 2 GO NRW im Deckungskreis Personal in Höhe von 820.000 Euro bei der Buchungsstelle 01.11.04.501200. Eine Deckung der Mehraufwendungen ist nicht gegeben.
Sachdarstellung:
Nach der Berechnung des Sachgebietes Personal wird der
Deckungskreis "Personalaufwand" im Jahr 2015 nach Abzug der
HSK-Maßnahmen voraussichtlich mit einem Mehraufwand von ca. 820.000 Euro
abschließen. Der Mehraufwand ist das Ergebnis folgender Veränderungen im
Personalbereich:
Mehraufwand:
In der Hauptsache entsteht der o.g. Mehraufwand durch die
erfolgte Tariferhöhung. Im Rahmen des Tarifabschlusses 2014 wurden u.a.
Erhöhungen des tariflichen Entgeltes (rd. 3,0 % ab dem 01.03.2014 - jedoch
mind. 90,- Euro und 2,4% ab März 2015) beschlossen. Zum Zeitpunkt der
Mittelanforderung im Mai 2013 wurden hierfür lediglich Erhöhungen in der
Größenordnung der Orientierungsdaten (1%) eingeplant.
Für das Jahr 2015 lässt sich hierdurch ein Mehraufwand in
Höhe von rd. 870.000 Euro verzeichnen.
Darüber hinaus ist durch die Anpassung der Beamtenbesoldung
im Jahr 2015 ein Mehraufwand in Höhe von rd. 35.000 Euro
entstanden.
Einen weiteren Aufwandsposten nimmt das Projekt
"JeKI" bzw. das Folgeprojekt "JeKITS" ein. Hierbei handelt
es sich um geförderte Projekte im Bereich der musikalischen Früherziehung.
Da zum Zeitpunkt der Haushaltsplanaufstellung 2014/2015 (im
Sommer 2013) noch nicht bekannt war, inwieweit es noch Fördermittel im Jahr
2015 geben wird, wurden die Personalaufwendungen nicht kalkuliert, sodass hier
nunmehr ein Mehraufwand in Höhe von rd. 250.000 Euro entstanden
ist. Diesem Mehraufwand stehen jedoch im vollen Umfang entsprechende
Personalkostenerstattungen entgegen.
Auch beinhaltet der Deckungskreis Personal die Abrechnungen
für die Geschäftsführerinnen der Fraktionen mit einer Gesamtsumme von rd.
100.000 Euro. Diesen stehen jedoch ebenfalls im vollen Umfang
entsprechende Erstattungen entgegen.
Im Bereich der Beihilfeaufwendungen in Krankheitsfällen für
aktive Beamtinnen und Beamte sowie Versorgungsempfängerinnen und
Versorgungsempfänger ist das kalkulierte Jahresvolumen bereits zum Stichtag
30.09.2015 überschritten worden. Dies hängt mit diversen kostenintensiven
Erkrankungen, sowie der Pflegebedürftigkeit von beihilfeberechtigten Personen
zusammen, welche in diesem Umfang nicht vorherzusehen waren. Der Bereich der
Beihilfe wird voraussichtlich mit Mehraufwendungen von rd. 145.000 Euro
abschließen.
Auch im Bereich der städt. Kindertagesstätten besteht keine
Planungssicherheit. Hier ist das Buchungsverhalten der Eltern ausschlaggebend
für die Gestaltung der Arbeitsverträge. Die Ansatzbildung erfolgte daher auf
dem Stundenniveau von Mitte 2013. Aufgrund von notwendigen Stundenanpassungen
ist im Bereich des Jugendamtes somit für 2015 ein Mehraufwand in Höhe von rd.
40.000 Euro zu verzeichnen.
Darüber hinaus sind im Bereich der Kinderförderung
(Sprachförderung, plusKiTa, Delphin 4, U 3-Betreuung und Integrativkräfte in
KiTas, etc.) im Vergleich zur Kalkulation aufgrund von Stundenerhöhungen
Mehraufwendungen von rd. 150.000 Euro entstanden.
Zudem wurde für das Jahr 2015 noch eine Tariferhöhung für
den Bereich des Sozial- und Erziehungsdienstes beschlossen. Diese zieht
zusätzliche Mehraufwendungen von rd. 65.000 Euro nach sich.
Minderaufwand:
Personalpolitisch konnten die Personalkosten durch diverse
Maßnahmen, wie z.B.
- kontinuierliche Nichtbesetzung
von Stellen oder Stellenanteilen
(Wiederbesetzungssperre)
-
Altersteilzeit-Arbeitsphasen (100% Arbeitszeit bei ca. 83% Netto)
-
Änderung von Stellenausweisungen
reduziert werden.
Gleichzeitig führten unvorhersehbare Ereignisse, wie z.B.
-
unerwartetes Ausscheiden von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern
-
krankheitsbedingtes Ende der Lohnfortzahlung (mehrere Fälle - tlw. mehrere
Monate)
-
ausgesprochene Beschäftigungsverbote
zu Einsparungen.
Insgesamt ist hierdurch ein Minderaufwand in Höhe von ca.
755.000 Euro entstanden. Der Hauptanteil dieses Minderaufwands
ist bedingt durch die kontinuierliche Nichtbesetzung von Stellen bzw.
Stellenanteilen.
Zudem sind durch den Streik im Sozial- und Erziehungsdienst
Minderaufwendungen in Höhe von rd. 80.000 Euro entstanden.
Übersicht:
Mehraufwand Tariferhöhung ca. |
870.000 Euro |
|
Mehraufwand Besoldungserhöhung ca. |
35.000 Euro |
|
Mehraufwand JeKI bzw. JeKITS ca. |
250.000 Euro |
|
Mehraufwand Fraktionen ca. |
100.000 Euro |
|
Mehraufwand Beihilfe ca. |
145.000 Euro |
|
Mehraufwand Kindertagesstätten ca. |
40.000 Euro |
|
Mehraufwand Kinderförderprogramme ca. |
150.000 Euro |
|
Mehraufwand Sozial- und Erziehungsdienst ca. |
65.000 Euro |
|
Minderaufwand personalpolitische Maßnahmen ca. |
- 755.000 Euro |
|
Minderaufwand Streik Sozial- und Erziehungsdienst rd. |
- 80.000 Euro |
|
entspricht Mehraufwand von ca. |
820.000 Euro |
|
Unabweisbarkeit:
Die sachliche und zeitliche Unabweisbarkeit ergibt sich aus der v.g.
Sachdarstellung.
Die erhöhte Ausgabeermächtigung soll auf der Buchungsstelle
01.11.04.501200 „Besondere Aufwendungen für Beschäftigte“ erfolgen.
Eine Deckung der Mehraufwendungen ist nicht gegeben.
Bestandteile dieser Vorlage
sind:
1. Das Deckblatt
2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
Der Bürgermeister Roland Schäfer |
Beigeordneter und Kämmerer Lachmann |
Amtsleiter Hartl |
Sachbearbeiterin König |
Sichtvermerk StA 20 Haeske |