Betreff
Überplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen im Deckungskreis "Personal" im Jahr 2015
Vorlage
11/0490
Aktenzeichen
kön-ho
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Bergkamen genehmigt erhebliche überplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen gemäß § 83 Abs. 2 GO NRW im Deckungskreis Personal in Höhe von 820.000 Euro bei der Buchungsstelle 01.11.04.501200. Eine Deckung der Mehraufwendungen ist nicht gegeben.

Sachdarstellung:

 

Nach der Berechnung des Sachgebietes Personal wird der Deckungskreis "Personalaufwand" im Jahr 2015 nach Abzug der HSK-Maßnahmen voraussichtlich mit einem Mehraufwand von ca. 820.000 Euro abschließen. Der Mehraufwand ist das Ergebnis folgender Veränderungen im Personalbereich:

 

Mehraufwand:

 

In der Hauptsache entsteht der o.g. Mehraufwand durch die erfolgte Tariferhöhung. Im Rahmen des Tarifabschlusses 2014 wurden u.a. Erhöhungen des tariflichen Entgeltes (rd. 3,0 % ab dem 01.03.2014 - jedoch mind. 90,- Euro und 2,4% ab März 2015) beschlossen. Zum Zeitpunkt der Mittelanforderung im Mai 2013 wurden hierfür lediglich Erhöhungen in der Größenordnung der Orientierungsdaten (1%) eingeplant.

Für das Jahr 2015 lässt sich hierdurch ein Mehraufwand in Höhe von rd. 870.000 Euro verzeichnen.

 

Darüber hinaus ist durch die Anpassung der Beamtenbesoldung im Jahr 2015 ein Mehraufwand in Höhe von rd. 35.000 Euro entstanden.

 

Einen weiteren Aufwandsposten nimmt das Projekt "JeKI" bzw. das Folgeprojekt "JeKITS" ein. Hierbei handelt es sich um geförderte Projekte im Bereich der musikalischen Früherziehung.

Da zum Zeitpunkt der Haushaltsplanaufstellung 2014/2015 (im Sommer 2013) noch nicht bekannt war, inwieweit es noch Fördermittel im Jahr 2015 geben wird, wurden die Personalaufwendungen nicht kalkuliert, sodass hier nunmehr ein Mehraufwand in Höhe von rd. 250.000 Euro entstanden ist. Diesem Mehraufwand stehen jedoch im vollen Umfang entsprechende Personalkostenerstattungen entgegen.

 

Auch beinhaltet der Deckungskreis Personal die Abrechnungen für die Geschäftsführerinnen der Fraktionen mit einer Gesamtsumme von rd. 100.000 Euro. Diesen stehen jedoch ebenfalls im vollen Umfang entsprechende Erstattungen entgegen.

 

Im Bereich der Beihilfeaufwendungen in Krankheitsfällen für aktive Beamtinnen und Beamte sowie Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger ist das kalkulierte Jahresvolumen bereits zum Stichtag 30.09.2015 überschritten worden. Dies hängt mit diversen kostenintensiven Erkrankungen, sowie der Pflegebedürftigkeit von beihilfeberechtigten Personen zusammen, welche in diesem Umfang nicht vorherzusehen waren. Der Bereich der Beihilfe wird voraussichtlich mit Mehraufwendungen von rd. 145.000 Euro abschließen.

 

Auch im Bereich der städt. Kindertagesstätten besteht keine Planungssicherheit. Hier ist das Buchungsverhalten der Eltern ausschlaggebend für die Gestaltung der Arbeitsverträge. Die Ansatzbildung erfolgte daher auf dem Stundenniveau von Mitte 2013. Aufgrund von notwendigen Stundenanpassungen ist im Bereich des Jugendamtes somit für 2015 ein Mehraufwand in Höhe von rd. 40.000 Euro zu verzeichnen.

 

Darüber hinaus sind im Bereich der Kinderförderung (Sprachförderung, plusKiTa, Delphin 4, U 3-Betreuung und Integrativkräfte in KiTas, etc.) im Vergleich zur Kalkulation aufgrund von Stundenerhöhungen Mehraufwendungen von rd. 150.000 Euro entstanden.

 

Zudem wurde für das Jahr 2015 noch eine Tariferhöhung für den Bereich des Sozial- und Erziehungsdienstes beschlossen. Diese zieht zusätzliche Mehraufwendungen von rd. 65.000 Euro nach sich.

 

Minderaufwand:

 

Personalpolitisch konnten die Personalkosten durch diverse Maßnahmen, wie z.B.

- kontinuierliche Nichtbesetzung von Stellen oder Stellenanteilen

  (Wiederbesetzungssperre)

- Altersteilzeit-Arbeitsphasen (100% Arbeitszeit bei ca. 83% Netto)

- Änderung von Stellenausweisungen

reduziert werden.

 

Gleichzeitig führten unvorhersehbare Ereignisse, wie z.B.

- unerwartetes Ausscheiden von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern

- krankheitsbedingtes Ende der Lohnfortzahlung (mehrere Fälle - tlw. mehrere 

  Monate)

- ausgesprochene Beschäftigungsverbote

zu Einsparungen.

 

Insgesamt ist hierdurch ein Minderaufwand in Höhe von ca. 755.000 Euro entstanden. Der Hauptanteil dieses Minderaufwands ist bedingt durch die kontinuierliche Nichtbesetzung von Stellen bzw. Stellenanteilen.

 

Zudem sind durch den Streik im Sozial- und Erziehungsdienst Minderaufwendungen in Höhe von rd. 80.000 Euro entstanden.

 

Übersicht:

 

Mehraufwand Tariferhöhung ca.

870.000 Euro

 

Mehraufwand Besoldungserhöhung ca.

35.000 Euro

 

Mehraufwand JeKI bzw. JeKITS ca.

250.000 Euro

 

Mehraufwand Fraktionen ca.

100.000 Euro

 

Mehraufwand Beihilfe ca.

145.000 Euro

 

Mehraufwand Kindertagesstätten ca.

40.000 Euro

 

Mehraufwand Kinderförderprogramme ca.

150.000 Euro

 

Mehraufwand Sozial- und Erziehungsdienst ca.

65.000 Euro

 

Minderaufwand personalpolitische Maßnahmen ca.

- 755.000 Euro

 

Minderaufwand Streik Sozial- und Erziehungsdienst rd.

- 80.000 Euro

 

entspricht Mehraufwand von ca.

820.000 Euro

 

 

Unabweisbarkeit:

 

Die sachliche und zeitliche Unabweisbarkeit ergibt sich aus der v.g. Sachdarstellung.

 

Die erhöhte Ausgabeermächtigung soll auf der Buchungsstelle 01.11.04.501200 „Besondere Aufwendungen für Beschäftigte“ erfolgen.

 

Eine Deckung der Mehraufwendungen ist nicht gegeben.

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung

 

Der Bürgermeister

 

 

 

 

Roland Schäfer

Beigeordneter und Kämmerer

 

 

 

 

Lachmann

 

Amtsleiter

 

 

 

 

Hartl

Sachbearbeiterin

 

 

 

 

König

Sichtvermerk StA 20

 

 

 

 

Haeske