Betreff
Leistung einer überplanmäßigen Ausgabe im Teilfinanzplan bei der Buchungsstelle 02.12.07/0009.785100 "Neubau Feuerwehrgerätehaus Rünthe"
Vorlage
11/0487
Aktenzeichen
37.17.11/-sz
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt, eine überplanmäßige Auszahlung gem. § 83 Abs. 1 GO NRW in Höhe von 60.000,00 Euro. Die Deckung erfolgt durch Minderausgaben in Höhe von 22.000,00 Euro bei der Buchungsstelle 02.12.07/0009.783100 (Erwerb von beweglichen Sachen des Anlagevermögens für das Feuerwehrgerätehaus Rünthe) und Mehreinnahmen in Höhe von 38.000,00 Euro bei der Buchungsstelle 16.61.01/0203.681100 (Investitionspauschale).

 

 

Sachdarstellung:

 

Am alten Standort des Gerätehauses der Löschgruppe Rünthe entsteht seit Mai 2014 das neue Feuerwehrgerätehaus. Die Fertigstellung und der anschließende Bezug sollen Mitte/Ende Dezember 2015 erfolgen.

 

Nach einer durch das Stadtamt 60 Ende November 2015 erfolgten Abrechnung der bereits geleisteten und erstellten Gewerke sowie einer geschätzten Kostenermittlung für die zurzeit durchgeführten und noch ausstehenden Arbeiten wurde festgestellt, dass sich ein voraussichtlicher Mehrbedarf in Höhe von rd. 60.000,00 Euro ergeben wird.

 

Dieser entsteht u. a. durch

- Mehrkosten bei den Abbrucharbeiten,

- die Installation einer zusätzlichen Außentreppe aufgrund von Brandschutzvorgaben,

- den Einbau einer Zutrittskontrolle,

- die Installation einer Zu- und Abluftanlage, insbesondere für die Kücheneinrichtung,

- den Einbau einer Lichtkuppel mit Wind- und Regensensor.

 

Bei einer kalkulierten Investitionssumme von 2,4 Mio. Euro für die bauliche Erstellung des Gebäudes handelt es sich um eine Kostenüberschreitung von rd. 2,4%, welche unter Berücksichtigung der üblichen Kostensteigerung zu akzeptieren ist.

 

Insgesamt werden damit zur Finanzierung der noch ausstehenden Baukosten voraussichtlich rd. 694.000,00 Euro benötigt.

 

Die Finanzierung der Maßnahme erfolgt aus der Buchungsstelle 02.12.07/0009.785100 (Neubau Feuerwehrgerätehaus Rünthe). Auf dieser Buchungsstelle stehen derzeit jedoch lediglich 634.351,23 Euro zur Verfügung, sodass sich ein voraussichtlicher Fehlbetrag in Höhe rd. 60.000,00 Euro ergeben wird, der im Wege einer überplanmäßigen Auszahlung gem. § 83 Abs. 1 GO NRW zur Verfügung gestellt werden soll.

 

Die Deckung dieser überplanmäßigen Auszahlung ergibt sich wie folgt:

 

Minderausgaben bei der Buchungsstelle 02.12.07/0009.783100 (Erwerb von beweglichen Sachen des Anlagevermögens für das Feuerwehrgerätehaus Rünthe) und Mehreinnahmen bei der Buchungsstelle 16.61.01/0203.681100 (Investitionspauschale).

 

 

Kostendarstellung:

Kosten/Erlöse:

 

 60.000,00

Produkt-/Sachkonto:              02.12.07/0009.785100

                                                Neubau Feuerwehrgerätehaus Rünthe

 

 

 

 

Folgekosten pro Jahr:                                                                                    

 

 

Mittelverfügbarkeit:        

Deckungsvorschlag:

Minderausgaben bei der Buchungsstelle 02.12.07/0009.783100 und Mehreinnahmen bei der Buchungsstelle 16.61.01/0203.681100

 

Anfrage Korruptionsregister gem. § 8 Korruptionsbekämpfungsgesetz negativ

     

 

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

Busch

Beigeordnete

Mitunterzeichnung:

 

 

 

 

Lachmann

Beigeordneter und Stadtkämmerer

 

Amtsleiterin

 

 

 

 

Höchst

Sachbearbeiter

 

 

 

 

Lamparski

Sichtvermerk StA 20:

 

 

 

 

Mölle