Beschlussvorschlag:
Der
Ausschuss für Familie, Soziales, Gesundheit und Senioren nimmt die Ausführungen
der Verwaltung bzw. den Vortrag der Einrichtungsleitung der Johanniter
Unfallhilfe e.V. zur Kenntnis.
Sachdarstellung:
Das Land
Nordrhein-Westfalen ist verpflichtet, im Jahr 2015 entsprechend dem
Königsteiner Schlüssel 21,21010 % der in die Bundesrepublik eingereisten
Flüchtlinge aufzunehmen. Zuständig für die Aufnahme und Unterbringung der
Flüchtlinge ist grundsätzlich zunächst die Bezirksregierung Arnsberg, durch die
auch die weitere Verteilung (Zuweisung) der Flüchtlinge auf die Kommunen
erfolgt. Im Regelfall sollen die ankommenden Flüchtlinge zunächst in einer
sogenannten Erstaufnahmeeinrichtung (EAE) und danach in einer Zentralen
Unterbringungseinrichtung (ZUE) versorgt werden.
In der
Folge des hohen Zustroms von Flüchtlingen nach Deutschland insbesondere seit
Mitte des Jahres 2015 reichten die bisherigen Kapazitäten des Landes nicht mehr
aus, um alle eintreffenden Flüchtlinge in den vorhandenen Einrichtungen
unterzubringen. Auch auf politischer Ebene wurden zusätzliche Kapazitäten
eingefordert, um den ansteigenden Flüchtlingszahlen gerecht zu werden.
Seitens
der Bezirksregierung Arnsberg werden daher zusätzliche Zentrale
Unterbringungseinrichtungen geschaffen. Eine solche ZUE soll bekanntlich nach
dem Ratsbeschluss vom 19.08.2015 in Bergkamen auf dem Gelände der ehemaligen
Schachtanlage Grimberg III/IV errichtet werden.
Der
tatsächliche Bedarf entwickelte sich
jedoch schneller, als durch das Land zusätzliche reguläre Kapazitäten
geschaffen werden konnten. Zunächst wurden daher im Rahmen der Amtshilfe durch
eine Vielzahl von Kommunen Unterbringungskapazitäten in deren Gebäudebestand
bereitgestellt. Daneben wurden durch das Land selbst sog. Notunterkünfte
geschaffen. Es handelt sich hierbei sowohl um Landesimmobilien, die kurzfristig
für diese Nutzungsart umgebaut werden konnten, als auch um Unterkünfte in
Leichtbauweise, die auf geeigneten Flächen in verschiedenen Kommunen erstellt
wurden.
Eine
solche Notunterkunft wurde in Bergkamen im Vorgriff auf die geplante ZUE auf
dem Parkplatz des Wellenbades in Weddinghofen Häupenweg 19 errichtet. Die
Einrichtung befindet sich seit dem 09.10.2015 durch die Johanniter Unfallhilfe
e.V. in Betrieb.
In
der Sitzung des Ausschusses wird die Einrichtungsleitung, Frau Lena Kärger, zum
bisherigen Betrieb berichten.
Bestandteile dieser Vorlage sind:
1.
Das Deckblatt
2.
Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
Der
Bürgermeister In
Vertretung Busch Beigeordnete |
|
Amtsleiterin Höchst |
Sachbearbeiter Möllmann |
|