Betreff
Notunterkunft des Landes für Flüchtlinge Häupenweg 19
Vorlage
11/0476
Aktenzeichen
50 mö-
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Familie, Soziales, Gesundheit und Senioren nimmt die Ausführungen der Verwaltung bzw. den Vortrag der Einrichtungsleitung der Johanniter Unfallhilfe e.V. zur Kenntnis.

Sachdarstellung:

 

Das Land Nordrhein-Westfalen ist verpflichtet, im Jahr 2015 entsprechend dem Königsteiner Schlüssel 21,21010 % der in die Bundesrepublik eingereisten Flüchtlinge aufzunehmen. Zuständig für die Aufnahme und Unterbringung der Flüchtlinge ist grundsätzlich zunächst die Bezirksregierung Arnsberg, durch die auch die weitere Verteilung (Zuweisung) der Flüchtlinge auf die Kommunen erfolgt. Im Regelfall sollen die ankommenden Flüchtlinge zunächst in einer sogenannten Erstaufnahmeeinrichtung (EAE) und danach in einer Zentralen Unterbringungseinrichtung (ZUE) versorgt werden.

 

In der Folge des hohen Zustroms von Flüchtlingen nach Deutschland insbesondere seit Mitte des Jahres 2015 reichten die bisherigen Kapazitäten des Landes nicht mehr aus, um alle eintreffenden Flüchtlinge in den vorhandenen Einrichtungen unterzubringen. Auch auf politischer Ebene wurden zusätzliche Kapazitäten eingefordert, um den ansteigenden Flüchtlingszahlen gerecht zu werden.

 

Seitens der Bezirksregierung Arnsberg werden daher zusätzliche Zentrale Unterbringungseinrichtungen geschaffen. Eine solche ZUE soll bekanntlich nach dem Ratsbeschluss vom 19.08.2015 in Bergkamen auf dem Gelände der ehemaligen Schachtanlage Grimberg III/IV errichtet werden. 

 

Der tatsächliche Bedarf entwickelte sich  jedoch schneller, als durch das Land zusätzliche reguläre Kapazitäten geschaffen werden konnten. Zunächst wurden daher im Rahmen der Amtshilfe durch eine Vielzahl von Kommunen Unterbringungskapazitäten in deren Gebäudebestand bereitgestellt. Daneben wurden durch das Land selbst sog. Notunterkünfte geschaffen. Es handelt sich hierbei sowohl um Landesimmobilien, die kurzfristig für diese Nutzungsart umgebaut werden konnten, als auch um Unterkünfte in Leichtbauweise, die auf geeigneten Flächen in verschiedenen Kommunen erstellt wurden.

 

Eine solche Notunterkunft wurde in Bergkamen im Vorgriff auf die geplante ZUE auf dem Parkplatz des Wellenbades in Weddinghofen Häupenweg 19 errichtet. Die Einrichtung befindet sich seit dem 09.10.2015 durch die Johanniter Unfallhilfe e.V. in Betrieb.

 

In der Sitzung des Ausschusses wird die Einrichtungsleitung, Frau Lena Kärger, zum bisherigen Betrieb berichten.

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

Busch

Beigeordnete

 

 

Amtsleiterin

 

 

 

 

Höchst

Sachbearbeiter

 

 

 

 

Möllmann