Beschlussvorschlag:
Der Rat der
Stadt Bergkamen beschließt den Wirtschaftsplan 2016 des Stadtbetriebes
Entwässerung, so wie er als Anlage dieser Vorlage beigefügt ist.
Sachdarstellung:
Vor Beginn eines
jeden Wirtschaftsjahres sind die Wirtschaftspläne von Sondervermögen
aufzustellen (vgl. § 14 Abs. 1 EigVO NRW).
Gemäß § 5 Abs. 4
EigVO NRW in Verbindung mit den §§ 4 un d 12 der Betriebssatzung der Stadt
Bergkamen für den Stadtbetrieb Entwässerung berät der Betriebsausschuss den
Wirtschaftsplan vor.
Sie können nicht
–wie der gemeindliche Haushalt- für zwei Jahre aufgestellt werden, weil § 97
Abs. 3 GO NRW nicht die sinngemäße Anwendung des § 78 GO NRW zulässt.
Daraus folgt, dass
Wirtschaftspläne von Sondervermögen jährlich aufgestellt werden müssen.
Der als Anlage
beigefügte Entwurf des Wirtschaftsplanes (WP)
2016 des SEB schließt mit
Erträgen
von |
18.573.280 € |
Aufwendungen
von |
11.475.711 € |
ab.
Im
Finanzplan werden
die
Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf |
17.407.259 € |
die
Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf |
10.049.001 € |
der
Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit und
Finanzierungstätigkeit auf |
2.147.000 € |
der
Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit und
Finanzierungstätigkeit auf |
6.195.000 € |
festgesetzt.
Gemäß § 5 Abs. 4 EigVO NRW berät der
Betriebsausschuss die Beschlüsse des Rates vor.
Bestandteile dieser Vorlage sind:
1.
Das Deckblatt
2.
Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
3.
1 Anlage
Der
Bürgermeister In
Vertretung Dr.-Ing.
Peters Erster
Beigeordneter und Betriebsleiter |
|
Vertreter
der Betriebsleiter Staschat |
Sachbearbeiterin Brandt |
|