Betreff
Beschluss des Wirtschaftsplanes 2016 des Stadtbetriebes Entwässerung Bergkamen
Vorlage
11/0471
Aktenzeichen
bdt-ev
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt den Wirtschaftsplan 2016 des Stadtbetriebes Entwässerung, so wie er als Anlage dieser Vorlage beigefügt ist.

Sachdarstellung:

 

Vor Beginn eines jeden Wirtschaftsjahres sind die Wirtschaftspläne von Sondervermögen aufzustellen (vgl. § 14 Abs. 1 EigVO NRW).

 

Gemäß § 5 Abs. 4 EigVO NRW in Verbindung mit den §§ 4 un d 12 der Betriebssatzung der Stadt Bergkamen für den Stadtbetrieb Entwässerung berät der Betriebsausschuss den Wirtschaftsplan vor.

 

Sie können nicht –wie der gemeindliche Haushalt- für zwei Jahre aufgestellt werden, weil § 97 Abs. 3 GO NRW nicht die sinngemäße Anwendung des § 78 GO NRW zulässt.

 

Daraus folgt, dass Wirtschaftspläne von Sondervermögen jährlich aufgestellt werden müssen.

 

Der als Anlage beigefügte Entwurf des Wirtschaftsplanes (WP)  2016 des SEB schließt mit

 

 

Erträgen von

18.573.280 €

Aufwendungen von

11.475.711 €

ab.

 

Im Finanzplan werden

die Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

17.407.259 €

die Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

10.049.001 €

der Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit

und Finanzierungstätigkeit auf

2.147.000 €

der Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

und Finanzierungstätigkeit auf

6.195.000 €

festgesetzt.

 

 

 

 Gemäß § 5 Abs. 4 EigVO NRW berät der Betriebsausschuss die Beschlüsse des Rates vor.

 

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung

3. 1 Anlage

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

Dr.-Ing. Peters

Erster Beigeordneter und Betriebsleiter

 

 

Vertreter der Betriebsleiter

 

 

 

 

Staschat

Sachbearbeiterin

 

 

 

 

Brandt