hier: 3. Änderungssatzung vom ..... 2015 zur Gebührensatzung vom 20.12.2012 zur Abwasserbeseitigungssatzung der Stadt Bergkamen vom 07.04.2014
Beschlussvorschlag:
Der Rat der
Stadt Bergkamen beschließt die Gebührensatzung vom 20.12.2012 in der Fassung
der 3. Änderungssatzung vom …… 2015 zur Abwasserbeseitigungssatzung der Stadt
Bergkamen vom 07.04.2014, - so, wie sie als Anlage 1 beigefügt ist.
Sachdarstellung:
1. Entwicklung
der Lippeverbandsumlage und der Abwasserabgabe
1.1 Verbandsumlage
Die Kosten der Lippeverbandsumlage sind
gegenüber dem Vorjahr um 228 T € gestiegen. Für das Sesekeprogramm beträgt der
Anstieg rund 116 T €. Im Bereich Oberirdische Gewässer und Abwasserkanäle
beträgt der Anstieg 69 T €.
1.2 Abwasserabgabe
Die Abwasserabgabe ist gegenüber dem Vorjahr um rund 52 T € gesunken.
2.
Öffentlicher Anteil
In der Vergangenheit
wurden die Entwässerungsgebühren für Bundes-, Landes-, Kreis- und
Gemeindestraßen aus dem städtischen Haushalt an den SEB beglichen und waren
nicht Bestandteil der durch Gebühren zu deckenden Kosten.
Für die Bundes- und Landestraßen wurde in der Vergangenheit eine pauschale
Vereinbarung getroffen, deren finanzielle Mittel dem städt. Haushalt
zugeflossen sind. Daher waren die Kosten für die Entwässerung der
Straßenoberflächen aus dem städt. Haushalt zu begleichen. Für das Jahr 2016
wird Straßen NRW erstmalig für die Kosten der Oberflächenentwässerung der
Bundes- und Landesstraßen veranlagt.
Für die Kreisstraßen auf dem Bergkamener Stadtgebiet wird der Kreis Unna zu
Gebühren herangezogen. Dadurch verringert sich der öffentliche Anteil, der aus
dem städtischen Haushalt zu begleichen ist.
3.
Auswirkungen des Kommunalabgabengesetzes auf
die Kosten
3.1 Kalkulatorische Abschreibungen
Zur Ermittlung der kalkulatorischen Abschreibungen dienen als Basis die
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten. Diese Kosten werden mit dem
Baupreisindex für Ortskanäle NRW hochgerechnet.
Nach Mitteilung des IT.NRW stieg der Baupreisindex für das Jahr 2013 um 1,40 %,
die Steigerung für das Jahr 2014 betrug 1,05 %.
Tendenzen für 2014 zeigen relativ konstante Baupreise, so dass für 2015 und
2016 keine Preissteigerungen berücksichtigt werden. Die Preisindizes für die
Bauwirtschaft werden wie alle anderen Preisindizes der amtlichen deutschen
Preisstatistik etwa alle fünf Jahre auf ein neues Basisjahr umgestellt. Hierbei
werden die Berechnungsgrundlagen -
insbesondere die Gewichtungsstrukturen, die den Berechnungen der Preisindizes
zugrunde liegen - aktualisiert, indem sie den aktuellen Bauverfahren und
Bauweisen angepasst werden. Zu diesem Zeitpunkt werden jeweils auch die
Nachweisungen neu festgelegt und gegebenenfalls methodische Verbesserungen
eingeführt. Ab dem Berichtsmonat August 2013 erfolgt die Berechnung der
Preisindizes für die Bauwirtschaft in Nordrhein-Westfalen auf der Basis 2010 =
100.
3.2 Kalkulatorische Zinsen
Die Verwaltung schlägt vor, die kalkulatorische Verzinsung unverändert
gegenüber dem Vorjahr bei 6,5 % zu belassen.
3.3 Gewinn- und Verlusterträge
In der Kalkulation der Entwässerungsgebühren für das Jahr 2015 wurde das
Ergebnis aus der Betriebsabrechnung 2013 nicht berücksichtigt. Daher werden die
Unterdeckungen und Überschüsse in der Kalkulation 2016 eingerechnet.
Hierbei handelt es sich um:
Unterdeckungen
Schmutzwasser Kanalbetrieb 42.393,60 €
Niederschlagswasser 60.117,11 €
Schmutzwasser Lippeverband 52.242,61 €
154.753,32 €
Überschüsse
Niederschlagswasser Lippeverband
5.293,68 €
5.293,68 €
Die Betriebsabrechnung 2013 endet mit einem
negativen Ergebnis in Höhe von 149.459,64 €
Das Ergebnis der Betriebsabrechnung 2014 endete mit einem Überschuss in
Höhe
von 187.833,56 €.
Dieses teilt sich wie folgt auf:
Schmutzwasser Lippeverband + 13.474,69 €
Schmutzwasser Kanalbetrieb + 54.221,98 €
Niederschlagswasser Kanalbetrieb + 117.118,33 €
Niederschlagswasser
Lippeverband + 3.018,56 €
Der Überschuss aus dem Jahr 2014 wird nicht
in 2016 sondern in den Jahren 2017 und 2018 zur Anrechnung gebracht.
4. Ergebnis der Gebührenkalkulation (siehe Anlage 2)
Unter Berücksichtigung der
o. g. Faktoren ergeben sich für das Jahr 2016 folgende fest- zusetzende
Gebührenansätze:
Gebührenart |
2016 |
2015 |
Schmutzwasser |
4,40 €/m³ |
4,38 €/m³ |
Niederschlagswasser |
1,82 €/m² |
1,76 €/m² |
Schmutzwasser Verbandsmitglieder (Nutzung städt. Kanalisation) |
2,65 €/m³ |
2,69 €/m³ |
Niederschlagswasser Verbandsmitglieder |
1,41 m² |
1,38 m² |
Schmutzwasser Lippeverband (ohne Nutzung städt. Kanalisation) |
1,75 €/m³ |
1,69 €/m³ |
Niederschlagswasser Lippeverband |
0,41 €/m² |
0,38 €/m² |
Die Belastung eines durchschnittlichen
Vier-Personen-Haushaltes steigt im Jahr 2016 im
Bereich Schmutzwasserbeseitigung um 0,30 € im Monat, die Gebührenbelastung im
Bereich Niederschlagswasser steigt um 0,60 €.
5. Ermittlung des Gebührenbedarfs
Der Betrieb der Einrichtung der Abwasserbeseitigung ist als
eine Aufgabe definiert, die nicht als eine wirtschaftliche Betätigung
i. S. des § 107 Abs. 1 GO NRW zu verstehen ist. Dennoch ist die Aufgabe wirtschaftlich zu erfüllen (§ 75 GO
NRW).
Nach § 6 Abs. 1 Satz 3 des
Kommunalabgabengesetzes Nordrhein-Westfalen (KAG NRW)
ist nur eine kostendeckende
Kalkulation der Gebühren zulässig, welche die nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen ermittelten Kosten
berücksichtigt.
Die als Anlage beigefügte
tabellarische Form der Gebührenkalkulation ist dem Konten- rahmen nach NKF-Richtlinien angepasst.
Dieses erleichtert die Ableitung der gebühren- relevanten
Kosten aus dem Ergebnisplan des SEB.
Bei vielen Kosten ist es nicht
möglich, eine direkte Zuordnung auf die Kosten für die Schmutzwasser- bzw. Niederschlagswasserbeseitigung vorzunehmen.
Als verursachungsgerechte
Aufteilungsmöglichkeit bietet sich die Kanallänge je Kanal- system an.
Die gesamte Kanallänge beträgt
zurzeit 216.961,40 m.
Davon entfallen auf:
- reine Regenwasserkanäle
18.817,58 m
- reine Schmutzwasserkanäle
13.479,90 m
- Mischwasserkanäle 184.663,92 m
Mischwasserkanäle dienen sowohl
zur Aufnahme von Niederschlagswasser
als auch von Schmutzwasser, so dass
die Länge des Mischwassersystems je zur Hälfte auf Nie- derschlags- bzw.
Schmutzwasserkanäle aufgeteilt wird.
Somit ergibt sich eine fiktive Länge
- der Niederschlagswasserkanäle von 111.149,54 m = 51,23 %
- der Schmutzwasserkanäle von 105.811,86 m = 48,77 %.
Alle
Unterhaltungskosten, die in der nachfolgenden Bedarfsermittlung nicht eindeutig
zugeordnet werden können, werden im
Verhältnis 51,23 % für Niederschlagswasser und 48,77
% für Schmutzwasser aufgeteilt.
Die kalkulatorischen Kosten für
Mischwasserkanäle (Abschreibungen und Zinsen) wer- den nach einem Verhältnis 53,86 % für
Schmutzwasser und 46,14 % für Niederschlags- wasser
aufgeteilt. Dieses Verhältnis wurde im Jahr 2013 neu ermittelt; diesem lag eine
fiktive Kostenermittlung eines
Schmutzwasser- und Niederschlagswassersystems an- hand eines Mengenmodells zur Kostenberechnung zugrunde. Die
Einheitspreise sowie Nebenleistungen
wurden in den dem Modell zugrunde liegenden Preistabellen geprüft und verifiziert. Die Berechnung wurde auf
der Grundlage des Kanalbestandes zum 31.12.2013
vorgenommen.
Ermittlung der Erlöse und Kosten
5.1 Kostenerstattungen und –umlagen
150.000,00 €
Es
ist davon auszugehen, dass sich der Bergbau an den Unterhaltungsarbeiten für
funk- tionsgestörte Kanäle sowie für
Pumpwerke mit einem Betrag von 145.000,00 € beteiligt. Des Weiteren werden Erlöse in der Höhe von 5.000,00 € erwartet
für Leistungen, die das Personal des
SEB für die Stadt erbringt.
5.2 Sonstige ordentliche Erträge 5.294,00
€
Hierbei
handelt es sich um die Überdeckung
aus dem Jahr 2013.
Diese ergibt sich aus dem Betrag
für Niederschlagswasser Lippeverband
+ 5.294,00 €.
5.3 Aktivierte Eigenleistungen
298.861,00 €
Da der Stadtbetrieb Entwässerung mit
Personal
ausgestattet
ist, das nicht nur im Rahmen der
laufenden
Unterhaltung des Kanalnetzes tätig ist,
sondern
auch die Planung und Bauleitung der
Baumaßnahmen
übernimmt, sind die Personal-
kosten
zuzügl. eines pauschalen Fertigungsge-
meinkostenzuschlages
in der Kalkulation der
Gebühren
mindernd zu berücksichtigen.
5.4 Summe ordentliche Erträge 454.155,00 €
(Summe
5.1 bis 5.3)
5.5 Personalaufwendungen 595.779,00 €
Hierbei handelt es sich um die
Personalkosten
der
im SEB tätigen Mitarbeiter abzüglich der
Personalkostenanteile,
die anderen Gebühren
(Klärschlamm)
zuzuordnen sind. Als Berech-
nungsgrundlage
dienen die voraussichtlichen
Personalkosten
2016.
5.6 Aufwendungen für Sach- und
Dienstleistungen 6.731.037,00 €
Der
Gesamtbetrag setzt sich zusammen aus
Kosten für die Kanalunterhaltung 1.027.400,00 €
Unterhaltung
der Sonderbauwerke, Kanal-
Reinigung,
TV-Inspektionen sowie technische
Kleinteile
Kostenerstattungen an die Stadt Bergkamen 307.333,00 €
Die
Kostenerstattung teilt sich wie folgt auf:
-
Personalleistungen im Rathaus (Erstellen der
Bescheide, Einziehung Entwässerungsge-
bühren etc., sonstige Beratungsleistungen)
238.235,00 €
-
Sachkosten für die Inanspruchnahme von
z. B. Reinigungsleistungen, Heizkosten,
Miete und Wartung der ADV-Anlage etc. 64.098,00 €
-
Inanspruchnahme von Baubetriebshofleis-
tungen für die Instandsetzung und Pflege
der Außenanlagen an den Bauwerken des
SEB 5.000,00 €
Sonstiger
Betrieblicher Aufwand 164.350,00 €
Hierunter
fallen z. B. die Strom- und Wasser-
kosten
für die Pumpwerke (50.000 €),
Kosten
für die Wartungsverträge (100.000 €),
Kosten
für die Archivierung (10.000 €) sowie
Haltung
und Reparaturen der Kfz (3.000 €)
Sonstiges (1.000 €)
Lippeverbandsumlage 5.141.506,00
€
Die
Aufteilung auf die unterschiedlichen
Kostenträger
ist der Anlage 3 zu entnehmen.
Abwasserabgabe 90.448,00 €
Auch hier ist die Aufteilung der
Anlage 3
zu
entnehmen.
5.7 Kalkulatorische Abschreibungen 4.574.334,00 €
Auf der Basis der
Wiederbeschaffungs-
kosten
ergeben sich folgende Abschrei-
bungsbeträge:
- Schmutzwasserkanäle
186.249,00 €
-
Niederschlagswasserkanäle 358.245,00 €
-
Mischwasserkanäle 3.932.779,00 €
Der
Betrag für die Mischwasserkanäle wird entsprechend der ortsspezifisch zu
verteilen- den Kostenanteilen am
Mischsystem aufgeteilt; ebenso werden die Abschreibungen für
das Betriebsgebäude (18.574 €),
sonstiges Technisches Gerät (25.189 €)
und die Kfz (1993 €)
aufgeteilt.
Insgesamt ergeben sich nach der Aufteilung Kosten für die Beseitigung
von
-
Schmutzwasser in Höhe von 2.329.226,95
€
-
Niederschlagswasser in Höhe von 2.194.060,25
€.
Für
die Verwaltung (Büroeinrichtung, Software)
des
Stadtbetriebes werden Abschreibungen
in
Höhe von 51.047,01 €
erwartet.
5.8 Sonstige
ordentliche Aufwendungen 372.600,00 €
Diese
teilen sich auf in
§
Kosten für
Gutachten und Beratung,
Jahresabschlussprüfung 265.000,00 €
§
Sonstige
Kosten 107.600,00 €
Hierunter sind zusammengefasst die Kosten
für Fortbildung, Fahrtkosten, Mieten,
Leasing,
Gestattungsverträge, Büromaterial etc.
In den sonstigen ordentlichen Aufwendungen
sind die Unterdeckungen aus dem
Jahr 2013 in Höhe von insgesamt 154.753,32€
berücksichtigt.
Dieser Verlustvortrag setzt sich zusammen
aus:
Schmutzwasser Kanalbetrieb
42.393,60 €
Niederschlagswasser Kanalbetrieb
60.117,11 €
Schmutzwasser Lippeverband 52.242,61 €
5.9 Summe ordentliche Aufwendungen 12.428.503,00 €
(Summe
5.5 bis 5.8)
5.10 Kosten der laufenden Verwaltung
tätigkeiten 11.974.348,00
€
(Summe
5.9 ./. Summe 5.4)
5.11 Kalkulatorische Zinsen 5.498.399,00 €
Das
durchschnittlich gebundene Kapital ermittelt sich als Restbuchwert auf Basis
der Anschaffungs- und Herstellungskosten
abzüglich des Restbuchwertes des Abzugs-
kapitals.
Als
durchschnittlich zu verzinsendes gebundenes Kapital verbleiben die
Restbuchwerte
-
für Mischwasserentsorgung 70.472.290,60
€ 83,31 %
-
für Schmutzwasserentsorgung 4.857.040,50 € 5,74 %
-
für Niederschlagswasserentsorgung 9.195.928,69 € 10,87 %
-
für Verwaltung 65.500,00 € 0,08 %
Gesamt: 80.491.737,37 €
Als
kalkulatorischer Zinssatz werden 6,5 % berechnet.
Der
o. g. Zinsbetrag wird nach den dargestellten Prozentzahlen auf die unterschied-
lichen Entsorgungsanlagen
aufgeteilt. Der sich für die Mischwasserentsorgung erge- bende
Zinsbetrag wird im Verhältnis der für den SEB ermittelten,
ortsspezifischen
Kostenteilungsschlüssel
(fiktives Trennsystem – 2-Kanal-Methode) verteilt.
5.12 Gesamtkosten 17.472.747,00 €
5.13 Kostenstellenumlage 619.836,00 €
Die
unter Verwaltung ausgewiesenen Kosten werden mit Hilfe eines Schlüssels auf die
unterschiedlichen
Gebührenarten verteilt. Als Grundlage werden die Veranlagungen am Jahresanfang herangezogen.
5.14
Öffentlicher Anteil 2.073.418,00 €
Die
o. a. Kosten enthalten auch die Kosten für die Beseitigung des
Niederschlagswas- sers von öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen, die nicht
durch die gebührenpflichti- gen
Grundstückseigentümer auszugleichen, sondern dem städt. Haushalt zuzuordnen sind.
Der
Prozentsatz des Abzugsbetrages für den öffentlichen Anteil ergibt sich aus § 5 Abs.
4 dieser Satzung und ist anzuwenden auf die Kosten für
Niederschlagsentwässerung (Lippeverband und Kanalbetrieb), bereinigt
um die Gewinn- und Verlustvorträge.
5.15 Durch Gebühren zu deckende Kosten: 15.399.328,00 €
6. Ermittlung
der zu berücksichtigenden Abwassermengen bzw. bebauten und
befestigten
Flächen
6.1 Schmutzwasser
6.1.1 Abwassermengen, die über die städtische Kanalisation
entsorgt werden und für die die Gebührenpflichtigen
nicht vom Lippeverband zu
Verbandslasten herangezogen wer- den
(Gebühr gemäß § 4 Abs. 8 a) der
Satzung) 2.235.379 m³
6.1.2 Abwassermengen,
die über die städtische Kanalisation entsorgt werden und für die Gebührenpflichtigen vom Lippeverband zu
Verbandslasten herangezogen werden
(Gebühr
gemäß § 4 Abs. 8 b) der Satzung
2.485 m³
6.1.3 Abwassermengen,
die über Anlagen und Einrichtungen des Lippeverbandes entsorgt werden und für die die
Gebührenpflichtigen nicht vom Lippeverband gesondert zu Ver- bandslasten herangezogen werden
(Gebühr gemäß § 4 Abs. 8 c) der
Satzung) 1.620 m³
6.2 Niederschlagswasser
6.2.1 Bebaute
und befestigte Flächen, von denen Niederschlagswasser über die städtische Kanalisation entsorgt wird und für die
die Gebührenpflichtigen nicht vom
Lippeverband zu Verbandslasten
herangezogen werden
((Gebühr gemäß § 5 Abs. 5 a ) der
Satzung) 2.857.858 m²
6.2.2 Bebaute
und befestigte Flächen, von denen Niederschlagswasser über die städtische Kanalisation entsorgt wird und für die
die Gebührenpflichtigen gesondert vom Lippe- verband
zu Verbandslasten herangezogen werden
(Gebühr
gemäß § 5 Abs. 5 b) der Satzung)
23.100 m²
6.2.3 Bebaute
und befestigte Flächen, von denen Niederschlagswasser über Anlagen und Einrichtungen des Lippeverbandes
entsorgt werden und für die die Gebührenpflichtigen nicht vom
Lippeverband gesondert zu Verbandslasten herangezogen werden
(Gebühr
gemäß § 5 Abs. 5 c) der Satzung
26.870 m²
6.2.4 Öffentliche
Straßen, Wege und Plätze
(§
5 Abs. 4 der Satzung) 1.150.275 m²
Bestandteile dieser Vorlage sind:
1.
Das Deckblatt
2.
Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
3.
3 Anlagen
Der
Bürgermeister In
Vertretung Dr.-Ing.
Peters Erster
Beigeordneter |
|
Vertreter
der Betriebsleitung gez. Staschat |
Sachbearbeiterin Brandt |
Sichtvermerk
StA 30 Roreger |