Beschlussvorschlag:
Der Rat
beschließt, die in den Betriebsabrechnungen 2014 dargestellten Unter- bzw.
Überdeckungen bis zum Kalkulationszeitraum 2018 in die entsprechenden
Kalkulationen vorzutragen.
Sachdarstellung:
Gemäß den
Vorschriften des § 6 KAG sind Kostendeckungen (Gewinne) am Ende eines
Kalkulationszeitraumes innerhalb der nächsten vier Jahre auszugleichen,
Kostenunterdeckungen (Verluste) sollen innerhalb dieses Zeitraumes ausgeglichen
werden.
Unter
Berücksichtigung von betriebswirtschaftlichen Grundsätzen wurden für den
Bereich Abwasserbeseitigung in 2014 folgende Gewinne bzw. Verluste ermittelt:
Einrichtung |
Jahr |
Über-/Unterdeckung |
Kostendeckung |
Abwasserbeseitigung |
2014 |
187.833,56 |
101,25 % |
Dieser Vorlage
ist folgende Betriebsabrechung beigefügt:
Anlage 1 –
Abwasserbeseitigung 2014
Abweichungen
zwischen Kalkulation und Abrechnung sind den einzelnen Erläuterungsberichten zu
entnehmen.
Bestandteile dieser Vorlage sind:
1.
Das Deckblatt
2.
Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
3.
1 Anlage
Der
Bürgermeister In
Vertretung Dr.-Ing.
Peters Erster
Beigeordneter und Betriebsleiter |
|
Vertreter
der Betriebsleitung Staschat |
Sachbearbeiterin Brandt |
|