hier: 21. Änderung zur Gebührensatzung
Beschlussvorschlag:
Der Rat der
Stadt Bergkamen beschließt, die Gebühr bzw. den Höchstsatz der Vorausleistung
für die Beseitigung von Restabfall gemäß § 5 Abs. 1 sowie die Gebühr bzw. den
Höchstsatz der Vorausleistung für die Beseitigung von organischen Abfällen
gemäß § 5 Abs. 2 so festzusetzen, wie sie der Erstschrift der Niederschrift als
Anlage 1 beigefügt ist.
Sachdarstellung:
Die
Gebührenkalkulation wurde durch die Mitarbeiter des EBB – Frau Grotefels
(Betriebswirtin) und Herr Heinemann (Disponent) – aufgestellt.
1.
Sammel-
und Transportleistung des EBB
Der EBB führt seit Juli 2006 die vorgenannte Aufgabe durch. Bis auf die
qualifizierte Schätzung bei den Betriebsstoffen (insbesondere Dieselpreis) sind
die laufenden Geschäftsaufwendungen relativ genau zu beziffern.
2.
Gebührenfestsetzung
des Kreises Unna
Der Kreistag hat für 2016 folgende Gebührensätze beschlossen:
3.
Veränderungen
gegenüber 2015
Wesentliche Veränderungen sind:
Die Gebührenfestsetzung des Kreises Unna,
gesunkene Erlöse aus dem Bereich der
kommunalen Papierverwertung (Reduzierung von 57,33 € auf 56,03 € je
Gewichtstonne),
Mehrkosten beim Betreiberentgelt ab Mitte des Jahres 2016 für den neuen
Wertstoffhof am Haldenweg in Höhe von rd. 26.000 €,
bei der Bemessung der angemessenen Verzinsung
des eingesetzten Kapitals erfolgte eine Neubewertung aufgrund der Festsetzung
des Bemessungszeitraumes für den zugrunde zu legenden Durchschnittswert der
Dauer der Nutzung der Anlagegüter (neu 4 Prozent statt bisher 6,5 Prozent).
4.
Gebührenfestsetzung
der Stadt Bergkamen
4.1
Gewinn-/Verlustvortrag
nach § 6 KAG NRW
Das Ergebnis der Betriebsabrechnung für das Jahr 2014 sieht einen Gewinnvortrag
für Restabfall von rd. 30.872 € und einen Verlustvortrag für Bioabfall von rd.
456 € vor. Diese sind in der Kalkulation für 2016 voll berücksichtigt.
4.2
Kalkulationszeitraum
Als Kalkulationszeitraum werden 12 Monate
zugrunde gelegt.
4.3
Ergebnis
4.3.1
Gesamtveränderung
2016
Bedingt durch die oben genannten
Einflussfaktoren werden im Vergleich zum Vorjahr im Restabfallbereich
Mehrbelastungen in Höhe von 1,52% erwartet.
Im Bereich Bioabfall ist eine
Gebührenreduzierung um 7,26% möglich.
4.3.2
Gebühren für
die Beseitigung von Bioabfall
Für
die unterschiedlichen Gefäßgrößen ergeben sich für das Jahr 2016 im Vergleich
zu 2015 folgende Gebührensätze (1,6595 €/l – gerundet 1,66 €/l):
4.3.3
Gebühren für die Beseitigung von Restabfall
Aus der Kalkulation ergibt sich ein Betrag von 4,0035 € je Liter wöchentlich
zur Verfügung stehendes Volumen. Der Gebührensatz sollte auf 4,00 €/l
festgesetzt werden.
Hieraus ergeben sich zum Vergleich mit 2015 folgende Änderungen:
Ca. die Hälfte der Gebührenpflichtigen im Restmüllbereich verfügt über
60 Liter Gefäße. Die um 1,80 € erhöhte Jahresgebühr bedeutet eine Mehrbelastung
von 0,15 € pro Monat oder 0,03 Cent je Woche. In Kombination mit einem
Bioabfallgefäß ergibt sich eine Gebührenentlastung.
Gebührenbedarfsermittlung
4.3.4
Kosten des Einsammelns und Transportierens
4.3.4.1
Personalkosten
4.3.4.1.1
Personalkosten der Einsatzplanung 63.640
€
Für die Planung und Überwachung der Touren sowie die Auslieferung von
auszutauschenden Gefäßen und allen Fuhrparkaufgaben wird ein Disponent
benötigt; notwendige Vertretungsregelungen werden über einen Personaleinkauf
vom Baubetriebshof abgedeckt.
4.3.4.1.2
Kosten des Büroarbeitsplatzes der Einsatzplanung 9.215 €
Gemäß KGSt-Bericht 4/2011 „Kosten eines Arbeitsplatzes“ teilen sich die Kosten
für einen Büroarbeitsplatz wie folgt auf:
- Sachkostenpauschale 5.938
€
Die Pauschale beinhaltet u. a. Raumkosten (Miete, Heizung etc.), Telefon- und Portokosten, allgemeinen Bürobedarf, Abschreibungen und Zinsen von Büromaschinen sowie deren Instandsetzung und Instandhaltung, Kosten für Fortbildung etc. |
- Allgemeine informationstechnische
Unterstützung 3.278
€
Hiermit werden Kosten für die Wartung von allgemeinen EDV-Programmen, Lizenzentgelte bzw. Abschreibung und Zinsen für Programme sowie die Betreuung durch Personal der EDV-Abteilung etc. abgedeckt. |
4.3.4.1.3
Personalkosten Fahrer/Lader 512.147
€
Zugrunde gelegt wird ein Personalbedarf von insgesamt 11 Mitarbeitern, die
Aufteilung erfolgt anhand der für die Sammlung der einzelnen Abfallarten
geplanten Arbeitsstunden.
4.3.4.1.4
Kosten des Arbeitsplatzes 51.215
€
Laut KGSt-Bericht 4/2011 wird für Nichtbüroarbeitsplätze ein 10%iger Aufschlag
auf die Personalkosten berücksichtigt, der die Kosten für Dienstkleidung,
Raumkosten (Sozialräume) etc. beinhaltet.
4.3.4.1.5
Vertretung Urlaub/Krankheit 4.500
€
Um für die Fahrzeuge einen täglichen Einsatz gewährleisten zu können, werden
nach dem Personaleinsatzplan rd. 102 Personalstunden benötigt, die nicht mit
den elf Mitarbeitern im EBB abgedeckt werden können.
4.3.4.2 Kalkulatorische Abschreibungen
Als Basis der Abschreibungen
dienen die indizierten Anschaffungskosten.
4.3.4.2.1
Fahrzeuge 187.632
€
4.3.4.2.2
Halle und Garagentore 4.913
€
Die Aufteilung dieser beiden Positionen auf die unterschiedlichen Kostenträger
erfolgt anhand der Einsatzstunden der Fahrzeuge.
4.3.4.2.3
Gefäße Neukauf 31.853
€
Ab 2012 wird der Nachkauf mit einer Abschreibungsdauer von zwölf
Jahren berücksichtigt.
4.3.4.2.4
Sonstiges 13.280
€
Hierunter fallen Anlagegüter des ehemaligen Wertstoffhofes und anderes.
Als Basis dient der Wiederbeschaffungszeitwert.
4.3.4.3
Kalkulatorische Zinsen 52.091
€
Die Ermittlung erfolgt auf der Grundlage des durchschnittlich gebundenen
Kapitals nach Anschaffungswerten unter Neubewertung aufgrund der Festsetzung
des Bemessungszeitraumes mit einem kalkulatorischen Zinssatz von 4 %.
4.3.4.4
Unterhaltung der Fahrzeuge 312.517
€
In dieser Position sind Kosten enthalten für z. B. Reparaturen, Versicherung
und Kraftstoffverbrauch sowie für Vollservice-Wartungsverträge. Die Verteilung
erfolgt anhand der Einsatzstunden der Fahrzeuge.
4.3.4.5
Personalkosten Verwaltung EBB 159.164
€
Für die Leitung des EBB (Betriebsleiter, Stellvertreter, Buchhaltung, Rechnungsprüfung
und –zahlbarmachung) sind Personalkosten sowie Sachkostenpauschalen inkl.
Technikunterstützung zu berücksichtigen.
Weiterhin fallen Kosten für die Prüfung des EBB sowie Abschreibungen und Zinsen
für die baulichen Veränderungen am Baubetriebshof an.
Die Verteilung der Gesamtkosten erfolgt auf die Bereiche Abfallbeseitigung und
Straßenreinigung nach den durch die einzelnen Bereiche zu vertretenden Kosten.
4.3.5
Sonstige Kosten der Abfallbeseitigung
4.3.5.1
Kosten
der Verbrennung und Verwertung/Abrechnung mit dem Kreis Unna
Wie oben bereits dargestellt, hat der Kreis Unna die Gebühren für die
Beseitigung und Verwertung von Abfällen teilweise angehoben.
Es wird
davon ausgegangen, dass für 2015 folgende Mengen mit dem Kreis Unna abzurechnen
sind:
a) Restabfall
- aus Restabfallgefäßen
Aufgrund der Sammelergebnisse der Monate Oktober 2014 bis September 2015 ist davon auszugehen, dass im Jahr 2016 rd. 8.055 t über Restabfallgefäße zu entsorgen sind. |
- Wilder Müll
Es wird von einer Tonnage von 150 t wildem Müll ausgegangen. |
b) Sperrmüll
Neben einer Grundgebühr von 4,84 € je Einwohner sind je angelieferter
Tonne Gebühren von 88,34 € zu zahlen.
Abgerechnet werden hier die Mengen, die über das Holsystem dem Kreis Unna zur
Verwertung und Entsorgung übergeben werden sowie die Mengen, die am
GWA-Wertstoffhof anfallen.
Für 2016 wird von einer Menge von 3.595 t ausgegangen.
c) Bioabfall
Aufgrund der Sammelergebnisse der Monate Oktober 2014 bis September 2015
kann für 2016 von einer Sammelmenge von 2.250 t ausgegangen werden.
d) Grünschnitt
Als Entsorgungsmengen von Grünschnitt über den Wertstoffhof werden 2.250 t
und als Entsorgungsmengen aus der Weihnachtsbaum-/Grünschnittabfuhr 100 t
zugrunde gelegt.
Kosten des Wertstoffhofes
An den Betreiber des Wertstoffhofes sind die Kosten für die Verwertung der
angelieferten Mengen zu entrichten. Die zu zahlenden Beträge enthalten die
Kosten für die Bereitstellung der erforderlichen Sammel-, Sortier-, Trenn- und
Lagersysteme sowie die Kosten für den Transport der angelieferten Mengen.
Dabei ist von folgenden Mengen und Preisen (inkl. 19 % MwSt.) auszugehen:
4.3.5.2 Betreiberkosten Wertstoffhof 150.000
€
Dieser Betrag dient zur Finanzierung aller Kosten im Bereich des Hoch- und
Tiefbaues, der Personalkosten sowie der laufenden Kosten, die der Aufrechterhaltung
des Betriebes dienen. Ab 01.07.2016 ist der Betrieb des neuen Wertstoffhofes am
Haldenweg mit erhöhtem Betreiberentgelt eingeplant.
4.3.5.3
Entsorgung Sonderabfälle 3.000
€
Bei diesen Kosten handelt es sich um die Miete der Abfallsammelbehälter am
Baubetriebshof, in denen die von Bürgern verbotswidrig abgelagerten
Sonderabfälle (z. B. Autobatterien, Ölkanister) gelagert werden sowie deren
Entsorgung.
4.3.5.4
Containergestellung 6.992
€
Der Abfall von wilden Müllkippen wird in Containern einer ordnungsgemäßen
Entsorgung zugeführt. Für Überkapazitäten aus dem Bereich der Papierentsorgung
aus privaten Haushalten besteht am Wertstoffhof die Möglichkeit, diese über
einen Presscontainer zu entsorgen.
4.3.5.5
Ersatzbeschaffung Straßenpapierkörbe 2.500 €
Für die Beschaffung und Aufstellung von Straßenpapierkörben im Stadtgebiet wird
der o. g. Betrag benötigt.
4.3.5.6
Kosten
für Gebührenmarken 1.000
€
Hierbei handelt es sich um den Nachkauf von Gebührenmarken.
4.3.5.7
Erstellung, Fortführung und Verteilung der Abfallkalender 11.526 €
Um die Bürger u. a. über die Abfuhrtermine und Öffnungszeiten zu
informieren, werden, wie seit mehreren Jahren üblich, Abfallkalender an jeden
Haushalt verteilt.
4.3.5.8
Leistungen des Baubetriebshofes 61.000
€
Für die Beseitigung von verbotswidrig abgelagerten Abfällen, Leerung von
Straßenpapierkörben, Ersatzpersonalgestellung und Reparaturen werden Leistungen
des Baubetriebshofes benötigt. Hierfür werden die vg. Kosten eingeplant.
4.3.5.9
Inanspruchnahme von Leistungen der Verwaltung - Personal - 121.083 €
Der EBB nimmt Personalleistungen der Verwaltung in Anspruch, z. B. des
Steueramtes für das Erstellen der Bescheide, der Stadtkasse oder des
Umweltbereiches.
4.3.5.10
Inanspruchnahme von Leistungen der Verwaltung -
sächlich - 29.446
€
Hieraus sind die Aufwendungen zu begleichen, die in den Fachämtern für die
Beschäftigung mit der Abfallbeseitigung entstehen.
Hierunter fallen z. B. Heizkosten, Büromaterialien, Strom etc., ermittelt
anhand von Personenschlüsseln.
4.3.5.11
Kostenerstattung an Produkt 2 8.644
€
Für die Nutzung eines Geräteträgers aus dem Bereich Straßenreinigung für die
Abfallsammlung ist der vg. Betrag zu erstatten.
4.3.6
Zu erwartende Erlöse
4.3.6.1
Erlöse
Papierverwertung kommunale Mengen 165.110
€
Der Kreis Unna zahlt für 84,04 % der gesammelten Menge in 2016 eine Vergütung von 56,03 € je Tonne.
Als kommunale Gesamtjahresmenge werden 2.880 t zugrunde gelegt.
Der DSD-Anteil in der Papierabfuhr ist in der Sparte DSD im Wirtschaftsplan des EBB abgebildet.
4.3.6.2
Erlöse
Sperrmüllkarten 58.368
€
4.3.6.3
Erlöse
Grünschnittkarten 1.333
€
4.3.6.4
Erlöse
Wertstoffhof 225.344
€
4.3.6.5
Erlöse
Restabfallsäcke 1.023
€
4.3.6.6
Erlöse
„Müllitüten“ (Papiersäcke für die Bioabfallsammlung) 171 €
4.3.6.7
Erlöse
Behältertausch 8.250
€
Für den Austausch (Vergrößerung/Verkleinerung des Volumens) auf Antrag des
Gebührenpflichtigen wird eine Tauschgebühr erhoben.
4.3.6.8 Kostenerstattung Straßenreinigung/Winterdienst (Produkt 2) 9.943 €
Der Einsatz des Abrollkipperfahrzeuges erfolgt zu 40 % im Bereich Winterdienst.
4.3.6.9 Kostenerstattung DSD (Produkt 3) 7.740
€
Der Einsatz eines Seitenladers wird zu 40 % im Bereich der Wertstofftonnenabfuhr erfolgen.
4.3.7
Durch Gebühren zu deckende Kosten
Nach der Umlage der Kosten
und Erlöse für die Verwertung/Beseitigung von Papier und Sperrmüll sowie der
Kosten am Wertstoffhof auf den Kostenträger Restabfall ergeben sich
Gesamtkosten für die Verwertung/Beseitigung von
- Restabfall 4.165.612
€
- Bioabfall 497.848
€
4.3.8
Defizite und Überschüsse Abfallgebühren 2014
Gemäß den Bestimmungen des § 6 KAG NRW werden die Überschüsse bzw. Defizite in
die Kalkulation einbezogen.
4.3.9
Ermittlung des Gebührensatzes
Der
Gebührensatz für die Beseitigung von Restmüll und Biomüll wird ermittelt anhand
des zur Verfügung stehenden Volumens nach dem voraussichtlichen Bestand an
Gefäßen.
Bestandteile dieser Vorlage sind:
1.
Das Deckblatt
2.
Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
3.
2 Anlagen
Die
Betriebsleitung EBB Dr.-Ing.
Peters Betriebsleiter
u. Erster Beigeordneter |
|
Stv.
Betriebsleiter Polplatz |
Sachbearbeiterin Grotefels |
Sichtvermerk
StA 30 Roreger |