hier: Öffentliche Auslegung i. S. v. § 3 Abs. 2 i. V. m. § 4a Abs. 2 BauGB
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt
Bergkamen billigt den Entwurf zum Bebauungsplan Nr. OA 122 „Jahnstraße /
Museumsplatz“ einschließlich Begründung entsprechend Anlagen 3 und 4 und
beschließt die öffentliche Auslegung i. S. v. § 3 Abs. 2 i. V. m. § 4a Abs. 2
BauGB.
Die
Anlagen 3 und 4 sind Bestandteil des Beschlusses und somit der Niederschrift.
Sachdarstellung:
Am 03.04.2014 hat der Rat der Stadt Bergkamen
die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. OA 122 „Jahnstraße / Museumsplatz“
beschlossen. Der Geltungsbereich des rd. 1,7 ha großen Bebauungsplanes ist in
Anlage 1 dargestellt. Die Fläche des Stadtmuseums bzw. des Museumsplatzes /
Parkplatzes umfasst rd. 0,8 ha, auf die
nördlich gelegene Fläche einer ehemaligen Gärtnerei entfallen rd. 0,9 ha.
Ziele des Bebauungsplanes sind zum Einen die
planungsrechtliche Sicherung des Stadtmuseums in Oberaden und seiner weiteren
Entwicklung sowie zum Anderen entsprechend den Zielen der Stadtentwicklung die
Festsetzung und Entwicklung von Wohnbauflächen für das nördlich angrenzende
Gelände einer ehemaligen Gärtnerei.
Neben der Umsetzung dieser Ziele war eine
Bauvoranfrage zur Errichtung eines Lebensmitteldiscounters Anlass zur
Aufstellung des Bebauungsplanes. Diese wurde im Mai 2014 zurückgestellt, da
dieses Vorhaben den im Flächennutzungsplan dargestellten Planungszielen
widerspricht. Zur Sicherung der Planungsziele hat der Rat für einen Teilbereich
des Bebauungsplanes Nr. OA 122 „Jahnstraße / Museumsplatz“ am 19.03.2015 eine
Veränderungssperre beschlossen. Die öffentliche Bekanntmachung erfolgte am
27.03.2015. Die Veränderungssperre tritt nach Ablauf von zwei Jahren außer
Kraft. Auf diese Frist ist der seit der Zustellung der ersten Zurückstellung
eines Baugesuchs (§ 15 BauGB) abgelaufene Zeitraum anzurechnen. Die
Veränderungssperre gilt somit für das ehemalige Gärtnereigrundstück noch bis
Mai 2016.
Das Planverfahren zum Bebauungsplan wird auf
der Grundlage des § 13a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung im
beschleunigten Verfahren durchgeführt.
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach
§ 3 Abs.1 BauGB erfolgte in Form einer Bürgerversammlung am 21.01.2015 und
durch anschließenden Aushang der Pläne im StA 61 vom 22.01.2015 bis 06.02.2015.
Von der Öffentlichkeit wurde eine Bebauung
der Fläche der ehemaligen Gärtnerei grundsätzlich begrüßt. Wesentliche
Anregungen waren die Sicherung ausreichender Stellplätze für das neue
Wohngebiet und eine Mischung verschiedener Bauformen, so dass auch spezielle
Wohnformen wie z. B. betreutes Wohnen, altengerechtes oder
generationenübergreifendes Wohnen ermöglicht werden können (siehe Anlage 2).
Die Ergebnisse der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung sind in den Entwurf
zum Bebauungsplan Nr. OA 122 „Jahnstraße / Museumsplatz“ eingeflossen.
Von der frühzeitigen Beteiligung der Behörden
und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB wurde in dem
beschleunigten Verfahren abgesehen. Die Träger öffentlicher Belange sollen nun
im Rahmen der Offenlegung nach § 3 Abs. 2 BauGB Gelegenheit zur Stellungnahme
bekommen.
Vorab fand eine Abstimmung mit dem Kreis Unna
/ Untere Bodenschutzbehörde statt. Im Ergebnis wurde aufgrund der Vornutzung
eines Grundstücks als Erwerbsgärtnerei eine Bodenuntersuchung insbesondere
hinsichtlich möglicher Gefahren durch das Eindringen von Pflanzenschutzmitteln
in den Boden veranlasst. Die Untersuchung ist abgeschlossen. Lediglich
an einer Probe wurde ein signifikant erhöhter Schadstoffgehalt ermittelt. In
der Probe der direkt unter der Asphaltdecke anstehenden Auffüllungen wurde ein
PCB-Gehalt ermittelt, der über dem Grenzwert der Zuordnungsklassen Z 2 liegt.
In diesem Bereich muss das vorhandene Auffüllungsmaterial im Zuge künftiger
Erdbaumaßnahmen ausgehoben und fachgerecht entsorgt werden. Dieser Bereich wird im Bebauungsplan entsprechend gekennzeichnet.
Im überwiegenden Teil der ehemaligen Gärtnerei wurden
keine Verunreinigungen der aufgefüllten und gewachsenen Böden mit
Pflanzenschutzmitteln und Insektiziden festgestellt.
Der Bebauungsplan befindet sich im
unmittelbaren Grenzbereich des Bodendenkmals Römerlager Oberaden. Aufgrund der
besonderen historischen Bedeutung und der möglichen Einwirkung durch
Erschließung und Neubautätigkeit wurde ebenfalls Kontakt mit dem LWL /
Bodendenkmalamt aufgenommen, um die Voraussetzungen für eine bauliche Nutzung
abzustimmen. Im Ergebnis wird eine nachrichtliche Übernahme nach § 9 Abs. 6
BauGB vorgenommen, in der die Benachrichtigung des LWL mindestens vier Wochen
vor Bodeneingriffen festgelegt wird.
Zur planungsrechtlichen Sicherung des
Stadtmuseums und des Museumsplatzes wurden Gespräche mit dem Kulturreferat
geführt und entsprechende Festsetzungen im Bebauungsplan getroffen.
Darüber hinaus erfolgte
eine Artenschutzvorprüfung durch StA 61. Es
haben sich keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr.
7 Buchstabe b BauGB genannten Schutzgüter ergeben. Hinsichtlich des
Artenschutzes sind im Plangebiet keine Vorkommen europäisch geschützter und
planungsrelevanter Arten bekannt oder zu erwarten. Konflikte mit
artenschutzrechtlichen Vorschriften sind nicht zu erwarten.
Aufgrund der Erkenntnisse aus der
Lärmaktionsplanung zur Jahnstraße (L 821) wurde im Rahmen der
Bebauungsplanerarbeitung eine Geräuschimmissions-Untersuchung nach DIN 18005
„Schallschutz im Städtebau“ durchgeführt. Diese kam zu dem Ergebnis, dass im
Fall einer Nicht-Realisierung der L 821n („worst case“) die schalltechnischen
Orientierungswerte nach DIN 18005 entlang der Jahnstraße bzw. Sugambrerstraße
für ein Allgemeines Wohngebiet überschritten werden. Aktive
Schallschutzmaßnahmen zur Einhaltung der Orientierungswerte tagsüber und nachts
wie Schallschutzwände an der Kreuzung sind aus städtebaulicher Sicht nicht
vertretbar. Somit wurden insbesondere für den südöstlichen Teilbereich des
allgemeinen Wohngebietes entsprechende passive Schallschutzmaßnahmen im Bebauungsplan
festgesetzt.
Im Bebauungsplanverfahren kann nunmehr die
öffentliche Auslegung i. S. v. § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden. Die
Auslegung kann gleichzeitig mit der Einholung der Stellungnahmen der Träger
öffentlicher Belange erfolgen.
In der Anlage 3 befindet sich der
Bebauungsplanentwurf, in der Anlage 4 der Entwurf der
dazugehörigen Begründung.
Bestandteile dieser Vorlage sind:
1.
Das Deckblatt
2.
Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
3.
4 Anlagen
Der
Bürgermeister In
Vertretung Dr.-Ing.
Peters Erster
Beigeordneter |
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Amtsleiter Reichling |
Sachbearbeiterin Filip |
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