Betreff
Aufstellung des ÖPNV-Bedarfsplans 2017 des Landes NRW - Meldung der Maßnahmenvorschläge,
hier: RegionalStadtBahn
Vorlage
11/0425
Aktenzeichen
61 thi-na
Art
Beschlussvorlage

Sachdarstellung:

 

Die Bezirksregierung Arnsberg hat die Städte, Gemeinden und Kreise in ihrem Regierungsbezirk aufgefordert, Projekte für den ÖPNV-Bedarfsplan 2017 zu melden. Diese sollen nach Beschluss durch den Regionalrat vom zuständigen NRW-Verkehrsministerium in den ÖPNV-Bedarfsplan aufgenommen werden.

 

Der ÖPNV-Bedarfsplan bildet zusammen mit dem Landesstraßenbedarfsplan die Integrierte Gesamtverkehrsplanung (IGVP) NRW. In der IGVP wird der zukünftige Bedarf für den Bereich von Landesstraßen und ÖPNV / SPNV dargestellt. Sowohl der Landesstraßenbedarfsplan als auch der ÖPNV-Bedarfsplan sind aus dem Jahr 2006 und wurden nur anlassbezogen fortgeschrieben. In beiden Plänen wurde seinerzeit zwischen zwei Bedarfsstufen unterschieden:

§         Stufe 1 für den Bedarf bis zum Jahr 2015

§         Stufe 2 für den Bedarf nach 2015. Projekte aus der Stufe 2 sollten bei der nächsten Fortschreibung der Integrierten Gesamtverkehrsplanung neu bewertet werden.

 

Für den neuen ÖPNV-Bedarfsplan können langfristige Planungen für den streckenbezogenen Aus- und Neubau der Schieneninfrastruktur sowie für andere bedeutsame Investitionsmaßnahmen des ÖPNV gemeldet werden mit zuwendungsfähigen Ausgaben von mehr als drei Millionen Euro. Der ÖPNV-Bedarfsplan 2017 hat einen Prognosehorizont bis 2030.

 

In der Projektliste der IGVP NRW von 2006 ist die RegionalStadtBahn Dortmund – Lünen – Bergkamen – Werne – Hamm als Vorhaben der Stufe 2 aufgenommen worden. Eine Realisierung ist damit für den Zeitraum nach 2015 vorgesehen, d. h. nach einer Neubewertung im Rahmen der Fortschreibung des ÖPNV-Bedarfsplans.

 

Das Projekt ist für Bergkamen aufgrund der derzeit fehlenden Schienenanbindung für den Personenverkehr von grundsätzlicher Wichtigkeit. Darüber hinaus hat das Projekt gegenüber der früheren IGVP-Anmeldung durch die Lage benachbart zur Wasserstadt Aden weiter an Bedeutung gewonnen. Zudem hat die RegionalStadtBahn bereits textlich und zeichnerisch Eingang in verschiedene Planwerke gefunden. Neben einer Darstellung im gültigen Regionalplan (Gebietsentwicklungsplan (GEP) Regierungsbezirk Arnsberg, Teilabschnitt Oberbereich Dortmund, westlicher Teil (Dortmund – Kreis Unna – Hamm)) ist der Trassenverlauf in den 2014 beschlossenen und von der Bezirksregierung Arnsberg genehmigten Flächennutzungsplan der Stadt Bergkamen aufgenommen worden und damit Ziel der Stadtentwicklung. Aus diesen Gründen soll es erneut für den neuen ÖNPV-Bedarfsplan gemeldet werden.

 

Der Meldebogen für das Projekt RegionalStadtBahn findet sich in der Anlage zur Drucksache.

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung

3. 1 Anlage

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

Dr.-Ing. Peters

Erster Beigeordneter

 

 

Amtsleiter

 

 

 

 

Reichling

Sachbearbeiterin

 

 

 

 

Thiede