hier: RegionalStadtBahn
Sachdarstellung:
Die
Bezirksregierung Arnsberg hat die Städte, Gemeinden und Kreise in ihrem
Regierungsbezirk aufgefordert, Projekte für den ÖPNV-Bedarfsplan 2017 zu
melden. Diese sollen nach Beschluss durch den Regionalrat vom zuständigen
NRW-Verkehrsministerium in den ÖPNV-Bedarfsplan aufgenommen werden.
Der
ÖPNV-Bedarfsplan bildet zusammen mit dem Landesstraßenbedarfsplan die
Integrierte Gesamtverkehrsplanung (IGVP) NRW. In der IGVP wird der zukünftige
Bedarf für den Bereich von Landesstraßen und ÖPNV / SPNV dargestellt.
Sowohl der Landesstraßenbedarfsplan als auch der ÖPNV-Bedarfsplan sind aus dem
Jahr 2006 und wurden nur anlassbezogen fortgeschrieben. In beiden Plänen wurde
seinerzeit zwischen zwei Bedarfsstufen unterschieden:
§
Stufe 1 für
den Bedarf bis zum Jahr 2015
§
Stufe 2 für
den Bedarf nach 2015. Projekte aus der Stufe 2 sollten bei der nächsten
Fortschreibung der Integrierten Gesamtverkehrsplanung neu bewertet werden.
Für den neuen
ÖPNV-Bedarfsplan können langfristige Planungen für den streckenbezogenen Aus-
und Neubau der Schieneninfrastruktur sowie für andere bedeutsame
Investitionsmaßnahmen des ÖPNV gemeldet werden mit zuwendungsfähigen Ausgaben
von mehr als drei Millionen Euro. Der ÖPNV-Bedarfsplan 2017 hat einen
Prognosehorizont bis 2030.
In der
Projektliste der IGVP NRW von 2006 ist die RegionalStadtBahn Dortmund – Lünen –
Bergkamen – Werne – Hamm als Vorhaben der Stufe 2 aufgenommen worden. Eine
Realisierung ist damit für den Zeitraum nach 2015 vorgesehen, d. h. nach
einer Neubewertung im Rahmen der Fortschreibung des ÖPNV-Bedarfsplans.
Das Projekt ist für Bergkamen aufgrund
der derzeit fehlenden Schienenanbindung für den Personenverkehr von
grundsätzlicher Wichtigkeit. Darüber hinaus hat das Projekt gegenüber der
früheren IGVP-Anmeldung durch die Lage benachbart zur Wasserstadt Aden weiter
an Bedeutung gewonnen. Zudem hat die RegionalStadtBahn bereits textlich und
zeichnerisch Eingang in verschiedene Planwerke gefunden. Neben einer
Darstellung im gültigen Regionalplan (Gebietsentwicklungsplan (GEP)
Regierungsbezirk Arnsberg, Teilabschnitt Oberbereich Dortmund, westlicher Teil
(Dortmund – Kreis Unna – Hamm)) ist der Trassenverlauf in den 2014
beschlossenen und von der Bezirksregierung Arnsberg genehmigten
Flächennutzungsplan der Stadt Bergkamen aufgenommen worden und damit Ziel der
Stadtentwicklung. Aus diesen Gründen soll es erneut für den neuen
ÖNPV-Bedarfsplan gemeldet werden.
Der Meldebogen
für das Projekt RegionalStadtBahn findet sich in der Anlage zur Drucksache.
Bestandteile dieser Vorlage sind:
1.
Das Deckblatt
2.
Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
3.
1 Anlage
Der
Bürgermeister In
Vertretung Dr.-Ing.
Peters Erster
Beigeordneter |
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Amtsleiter Reichling |
Sachbearbeiterin Thiede |
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