Betreff
Festsetzung der Kreisumlage für die Haushaltssatzung 2016
hier: Benehmensherstellung gemäß § 55 Abs. 1 der Kreisordnung für das
Land Nordrhein-Westfalen (KrO NRW)
Vorlage
11/0396
Aktenzeichen
mq-wz
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Bergkamen nimmt das Schreiben des Landrates des Kreises Unna vom 07.09.2015 zur Benehmensherstellung zum Entwurf des Kreishaushaltes 2016 zur Kenntnis.

 

Der Rat beauftragt die Verwaltung, hierzu unter Berücksichtigung der nachfolgenden Sachdarstellung eine Stellungnahme für die Stadt Bergkamen ggfs. gemeinsam mit anderen Städten des Kreises Unna bis zum Ablauf der Stellungnahmefrist am 22.10.2015 abzugeben.

Sachdarstellung:

 

Gemäß § 55 Abs. 1 der Kreisordnung (KrO NRW) erfolgt die Festsetzung der Kreisumlage im Benehmen mit den kreisangehörigen Städten und Gemeinden.

 

Mit Schreiben des Kreises Unna vom 07.09.2015 im Rahmen der Benehmensherstellung ist den kreisangehörigen Städten und Gemeinden ein Eckdatenpapier (Anlage 1) zum Haushaltsentwurf 2016 zugeleitet worden. Demnach erhöht sich die von allen Städten und Gemeinden zu leistende Kreisumlage um 8,1 Mio. € auf 259,1 Mio. €.

 

Für die Stadt Bergkamen sind 1,15 Mio. € mehr zu zahlen als im Jahr 2015 (Anstieg von 32,3 Mio. € auf 33,45 Mio. €). Der aktuelle Hebesatz von 47,52 v. H. soll auf 47,46 v. H. abgesenkt werden.

 

Die vorgenannten Beträge werden im Rahmen des zurzeit aufzustellenden Doppelhaushaltes der Stadt Bergkamen für die Jahre 2016/2017 entsprechend berücksichtigt.

 

Die Gründe die zu einer wiederum höheren Kreisumlage führen, sind im Wesentlichen fremdbestimmt. Die Anhebung der Landschaftsverbandsumlage ist insbesondere durch weitere steigende Fallzahlen und Fallkostenentwicklungen bei der Eingliederungshilfe für Kinder und Erwachsene begründet. Der Hebesatz soll von 16,5 v. H. auf 17,0 v. H. angehoben werden. Die Verschlechterung beläuft sich für den Kreis Unna auf 6,48 Mio. €.

 

Darüber hinaus ergeben sich aufgrund der Tarifabschlüsse im öffentlichen Dienst Mehraufwendungen im Personalbereich in Höhe von 1,9 Mio. € sowie weitere Belastungen im Budget „Arbeit und Soziales“. Eine detaillierte Zusammenfassung ist der beigefügten Anlage (Seite 16) zu entnehmen.

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung

3. 1 Anlage

 

Der Bürgermeister

 

 

 

 

 

Schäfer

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

 

Lachmann

Beigeordneter und Stadtkämmerer

 

Amtsleiter

 

 

 

 

 

Marquardt