Betreff
Allgemeine Genehmigung von Auftragsvergaben für Notgeschäfte im Bereich Unterbringung und Versorgung von Flüchtlingen
Vorlage
11/0373
Aktenzeichen
33 hö-
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Bergkamen ermächtigt die Verwaltung, unabhängig von den festgeschriebenen Wertgrenzen Aufträge zur adäquaten Unterbringung und Versorgung der Flüchtlinge zu erteilen. Die Verwaltung wird regelmäßig zu den regulären Sitzungsterminen des Haupt- und Finanzausschusses und des Rates der Stadt Bergkamen über die Aufträge berichten, die zur adäquaten Unterbringung und Versorgung notwendig waren, aber die Wertgrenze überschritten haben.

 

 

Sachdarstellung:

 

Seit Anfang August 2015 wurden mit Vorlauf von drei Arbeitstagen der Stadt Bergkamen durch die Bezirksregierung Arnsberg mehrere große Gruppen asylbegehrender Flüchtlinge (zuletzt 29 Personen an einem Tag) zugewiesen, für die eine Verpflichtung der Stadt Bergkamen besteht, diese aufzunehmen und adäquat unterzubringen. Zur Vermeidung der Obdachlosigkeit der Personen müssen daher kurzfristig und ohne Rücksicht auf die Sitzungstermine des Rates Aufträge für die Beschaffung und Ausstattung von Wohnraum (z.B. Turnhalle Am Stadion), für Sicherheitsdienstleistungen, Catering, für sanitäre Einrichtungen etc. auch oberhalb der Wertgrenze von Geschäften der laufenden Verwaltung vergeben werden. Auf Grund der Kurzfristigkeit können die bestehenden Regeln zur Auftragsvergabe und Genehmigung durch den Rat nicht oder nicht in vollem Umfang eingehalten werden.

 

Zur Erhaltung der Handlungsfähigkeit der Kommunen hat die Landesregierung in besonderer Würdigung der aktuellen Situation mit Wirkung vom 06.08.2015 den Erlass „Beschaffung von Leistungen zum Zweck der Unterbringung, Sicherheit, Versorgung und Betreuung von Flüchtlingen“ veröffentlicht, der die freihändige Vergabe von Leistungen für die genannten Zwecke unterhalb des EU-Schwellenwertes (207.000 € für Liefer- und Dienstleistungen netto) regelt.

 

Zur Umsetzung des Erlasses in Bergkamen ist eine entsprechende Ermächtigung der Verwaltung durch den Rat erforderlich.

 

Anlage 1: Erlass vom 06.08.2015

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung

3. 1 Anlage

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

Busch

Beigeordnete

 

 

Amtsleiterin

 

 

 

 

Höchst