Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss
für Schule, Sport und Weiterbildung nimmt die Vorlage der Verwaltung,
Drucksache Nr. 11/0353, zur Kenntnis.
Sachdarstellung:
1. Ausgangssituation
Im Schuljahr 2014/15 besuchen 456
Schülerinnen und Schüler die 4. Klassen der 9 Bergkamener Grundschulen und
werden zu Beginn des Schuljahres 2015/16 auf eine weiterführende Schule
wechseln. Im Vorjahr waren es 486 Schülerinnen und Schüler; laut der
vorliegenden Statistik wird sich die Zahl in den nächsten Jahren wie folgt
entwickeln:
Schuljahr |
Übergänge auf
weiterführende Schulen |
2016/17 |
411 |
2017/18 |
434 |
2018/19 |
458 |
2019/20 |
399 |
2020/21 |
374 |
2021/22 |
403 |
Das Anmeldeverfahren zu den
weiterführenden Schulen wird durch die Verwaltungsvorschriften zu § 1 der
Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Sekundarstufe I geregelt. Durch Erlass
hat das Schulministerium NRW bestimmt, dass die Anmeldungen bis zum 13.03.2015
abgeschlossen sein mussten.
Die Schulen haben sich auf eine
Anmeldewoche in der Zeit von Samstag, 21.02., bis Freitag, 27.02.2015, geeinigt.
Durch die Aushändigung eines
Anmeldescheins an die Eltern aller Viertklässler, auf dem auch die Empfehlung
der Grundschule vermerkt ist, wird verhindert, dass ein Kind gleichzeitig an
mehreren Schulen angemeldet werden kann. Wird das Kind an einer weiterführenden
Schule angenommen, erhalten die Erziehungsberechtigten eine Durchschrift des
Aufnahmescheines mit dem Aufnahmevermerk. Im Fall einer Abweisung erhalten die
Eltern den Anmeldeschein zurück und können ihn an einer anderen weiterführenden
Schule erneut vorlegen. Der Schulträger erhält eine Durchschrift und kann so
die Einhaltung der Schulpflicht der Viertklässler überprüfen. Über die Aufnahme
an einer Schule entscheidet gemäß § 46 Abs. 1 Schulgesetz NRW die Schulleiterin
oder der Schulleiter.
Von den insgesamt 456 Viertklässlern
werden 30 Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf im Rahmen des Gemeinsamen
Lernens eine weiterführende Schule in Bergkamen besuchen. Die beiden
Realschulen werden jeweils 5 bzw. 6 Kinder aufnehmen, das Städt. Gymnasium 7
und die Willy-Brandt-Gesamtschule 12. Die betreffenden Kinder wurden durch das
Schulamt des Kreises auf die Bergkamener Schulen verteilt. Von diesem Verfahren
wurde der Schulträger ausdrücklich ausgeschlossen. Zu den Empfehlungen der
Bergkamener Grundschulen siehe Anlage 1.
2. Anmeldezahlen
a) Realschulen
An den 2
Bergkamener Realschulen sieht die Klassenbildung wie folgt aus:
Freiherr-vom-Stein-Realschule:
Es wurden 76 Viertklässler angemeldet.
Zusammen mit den 5 GL-Kindern ergibt dies 81 Schülerinnen und Schüler. Es
werden 3 Klassen gebildet.
Realschule Oberaden:
Es wurden 74 Viertklässler angemeldet.
Zusammen mit den 6 GL-Kindern ergibt dies 80 Schülerinnen und Schüler. Es
werden 3 Klassen gebildet.
Die Empfehlungen der Grundschulen für die
künftigen Fünftklässler an den Realschulen sehen wie folgt aus:
Empfehlungen
der Fünftklässler der Realschulen 2015/16 |
||||
|
Frh.-v.-Stein-Realschule |
Realschule
Oberaden |
||
Hauptschule |
1 |
1,32 % |
8 |
10,53 % |
Hauptschule/Realschule eingeschränkt |
12 |
15,79 % |
6 |
7,89 % |
Realschule |
50 |
65,79 % |
51 |
68,92 % |
Realschule/Gymnasium eingeschränkt |
10 |
13,16 % |
6 |
7,90 % |
Gymnasium |
3 |
3,95 % |
3 |
3,95 % |
Summe |
76 |
100 % |
74 |
100 % |
Die Empfehlungen gelten in jedem Fall
auch für die Schulform "Gesamtschule" und "Sekundarschule".
Die Schüler/-innen des Gemeinsamen Lernens haben keine Empfehlungen erhalten.
Dies ist dort auch nicht vorgesehen.
b) Städtisches
Gymnasium
Im kommenden Schuljahr haben sich 110
Kinder am Städtischen Gymnasium Bergkamen angemeldet. Zuzüglich der 7 Kinder,
die am Gemeinsamen Lernen teilnehmen, beträgt die Zahl der Fünftklässler zum
Schuljahr 2015/16 somit 117. Das Gymnasium wird 4 Klassen bilden. Im Vorjahr
waren es 5 Klassen mit 129 angemeldeten Schülerinnen und Schülern.
Die neu aufgenommenen Schülerinnen und
Schüler haben die unter c) dargestellte Empfehlung der Grundschulen:
Die 95 Schüler/-innen mit den
Gymnasialempfehlungen ohne Einschränkung, die von den Bergkamener Grundschulen
ausgesprochen wurden, haben sich an folgenden Schulen angemeldet:
Gymnasium Bergkamen: 59 Schüler/-innen
Realschule Oberaden:
3 Schüler/-innen
Freiherr-vom-Stein-Realschule:
3 Schüler/-innen
Willy-Brandt-Gesamtschule: 1
Schüler/-in
Auswärtiges Gymnasium: 27 Schüler/-innen
Auswärtige Gesamtschule: 2
Schüler/-innen
c) Willy-Brandt-Gesamtschule
Die Willy-Brandt-Gesamtschule hat
insgesamt 115 Anmeldungen zu verzeichnen. Darin enthalten sind 12 Schülerinnen
und Schüler im Gemeinsamen Lernen.
7 Schülerinnen und Schüler werden
zieldifferent und 5 zielgleich unterrichtet. Insgesamt werden 5 Klassen
gebildet.
Die angemeldeten Schülerinnen und Schüler
am Städtischen Gymnasium und an der Willy-Brandt-Gesamtschule haben folgende
Empfehlungen.
Empfehlungen
der Fünftklässler Gymnasium/Gesamtschule 2015/16 |
||||
|
Städt.
Gymnasium |
Willy-Brandt-Gesamtschule |
||
Hauptschule |
1 |
0,91 % |
71 |
68,93 % |
Hauptschule/Realschule eingeschränkt |
1 |
0,91 % |
11 |
10,58 % |
Realschule |
11 |
10 % |
18 |
17,31 % |
Realschule/Gymnasium eingeschränkt |
38 |
34,55 % |
2 |
1,92 % |
Gymnasium |
59 |
53,64 % |
1 |
0,96 % |
Summe |
110 |
100 % |
103 |
100 % |
d) Ein- und Auspendler
Den 4 auswärtigen Schülerinnen und
Schülern, die eine Bergkamener Schule besuchen werden, stehen 75 Viertklässler
gegenüber, die sich für eine Schule in einer Nachbargemeinde entschieden haben.
Die Einpendler werden folgende Schulen
besuchen:
Willy-Brandt-Gesamtschule: 1
Schüler/-in
Freiherr-vom-Stein-Realschule: 1 Schüler/-in
Realschule Oberaden: 1
Schüler/-in
Städtisches Gymnasium: 1
Schüler/-in
Die 75 Auspendler haben sich an folgenden
Schulen angemeldet:
Werne
Sekundarschule: 13 Schüler/-innen
Anne-Frank-Gymnasium: 9
Schüler/-innen
Christophorus-Gymnasium: 12 Schüler/-innen
Kamen
Hauptschule:
-
Gymnasium: 21 Schüler/-innen
Gesamtschule:
8 Schüler/-innen
Realschule:
1 Schüler/-in
Lünen
Gymnasium
Altlünen 1 Schüler/-in
Geschwister-Scholl-Gesamtschule:
3 Schüler/-innen
Käthe-Kollwitz-Gesamtschule:
-
Heunrich-Bußmann-Hauptschule: 1
Schüler/-in
Ludwig-Uhland-Realschule: 3
Schüler/-innen
Sonstige
Marien-Realschule Hamm: 1
Schüler/-in
Hellweg-Realschule Unna: 1
Schüler/-in
Förderschule Hören
Dortmund (Realschule): 1
Schüler/-in
Laut Urteil des OVG Münster vom
21.02.2013 darf eine Schule die Aufnahme von Schülern nicht deshalb ablehnen,
weil sie in einer anderen Stadt wohnen. Die Zugehörigkeit zu einer Gemeinde
darf daher bei einem Anmeldeüberhang nicht das alleinige Ablehnungskriterium
sein.
Empfehlungen der Grundschulen für die 5.
Klassen des Schuljahres 2015/16
Schule |
Anzahl |
GU- Kinder (ohne
Empf.) |
Gesamt |
HS |
HS/RS |
RS |
RS/GY |
GY |
Aliso-GS |
10 |
1 |
11 |
6 |
0 |
0 |
2 |
2 |
Ketteler- GS |
55 |
4 |
59 |
11 |
7 |
17 |
6 |
14 |
Gerh.-H.- GS |
40 |
1 |
41 |
19 |
3 |
10 |
4 |
4 |
Jahn-GS |
54 |
0 |
54 |
4 |
2 |
22 |
10 |
16 |
Overberg. GS |
47 |
4 |
51 |
4 |
4 |
10 |
12 |
17 |
Pestaloz.- GS |
39 |
4 |
43 |
12 |
6 |
10 |
5 |
6 |
Pfalz-GS |
69 |
4 |
73 |
15 |
6 |
24 |
9 |
15 |
Prein-GS |
42 |
4 |
46 |
11 |
1 |
15 |
9 |
6 |
Schiller- GS |
76 |
2 |
78 |
8 |
6 |
33 |
14 |
15 |
Gesamt |
432 |
24 |
456 |
90 |
35 |
141 |
71 |
95 |
Bestandteile dieser Vorlage sind:
1.
Das Deckblatt
2.
Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
Der
Bürgermeister In
Vertretung Busch |
|
Amtsleiter Kray |
Sachbearbeiter Bläsing |
|