Betreff
Einrichtung eines zusätzlichen Familienzentrums in Bergkamen
Vorlage
11/0346
Aktenzeichen
ha-sz
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

 

Der Jugendhilfeausschuss der Stadt Bergkamen beschließt, die Tageseinrichtung … als zehntes Familienzentrum einzurichten und beauftragt die Verwaltung, die Tageseinrichtung beim Ministerium für Generationen, Familien, Frauen und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen zur Teilnahme am Zertifizierungsverfahren 2015/16 zu benennen.

 

Sachdarstellung:

 

 

Ausgangssituation

 

 

Die Landesregierung hatte 2006 beschlossen, dass rund 30 % aller Kindertageseinrichtungen zu Familienzentren ausgebaut werden sollen.

 

Im laufenden Kindergartenjahr 2014/15 sind bereits folgende neun Kindertageseinrichtungen in Bergkamen als Familienzentrum zertifiziert:

 

Name der Kindertageseinrichtung

Anschrift

Mit Gütesiegel im ersten Zertifizierungs-

verfahren zertifiziert

Mit Gütesiegel
 rezertifiziert

AWO Kindertageseinrichtung Springmäuse

Am Südhang 10

30.09.2011

 

Ev. Kindergarten 'Büscherstiftung'

Büscherstr. 46

31.07.2013

 

Ev. Kindergarten 'Bodelschwinghhaus'

Ebertstr. 20

30.06.2009

29.06.2013

Ev. Kindergarten 'Mittendrin'

Am Römerberg 40

04.06.2007

03.06.2011

AWO Kindertageseinrichtung Vorstadtstrolche

Schulstr. 8

29.09.2008

28.09.2012

Kath. Kindergarten Montessori

Overberger Str. 4

09.06.2009

08.06.2013

Städt. Familienzentrum 'Mikado'

Eichendorffstr. 23

29.10.2008

28.10.2012

AWO Kindertageseinrichtung Villa Kunterbunt

August-Bebel-Str. 7

30.09.2010

29.09.2014

Städt. KiTa 'Tausendfüssler'

Im Sundern 7

31.07.2014

 

 

 

Über die Einrichtung der Familienzentren und das Zertifizierungsverfahren wurde der Jugendhilfeausschuss in den Sitzungen am 29.04.2008 (Drucksache Nr. 9/1246) und am 27.01.2010 (Drucksache Nr. 10/0152) informiert.

 

Gem. § 21 Abs. 5 u.6 Kinderbildungsgesetz (KiBiZ) erhält jedes Familienzentrum einen zusätzlichen Zuschuss von 13.000  € pro Kindergartenjahr und für Familienzentren mit besonderem Unterstützungsbedarf einen weiteren Zuschuss in Höhe von 1.000 €.

 

Laut Erlass des Ministeriums für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes Nordrhein-Westfalen vom 05.01.2015 stellt das Land NRW zum Kindergartenjahr 2015/16 erneut ein Kontingent für den Ausbau weiterer 100 Kitas zu Familienzentren zur Verfügung.

Im Rahmen dieser Zuteilung hat die Stadt Bergkamen die Zusage für den Ausbau einer weiteren Kindertagesstätte im Kindergartenjahr 2015/16 erhalten. Die Einrichtung muss dem Ministerium bis zum 15.06.2015 gemeldet werden.

 

 

Bewerbungen der Bergkamener Kindertageseinrichtungen

 

Folgende Kindertageseinrichtungen haben sich um die Erweiterung zu einem Familienzentrum beworben und ein schriftliches Kurzkonzept eingereicht:

 

AWO Tageseinrichtung „Wackelzahn“, Am Wiehagen 34

Katholische Tageseinrichtung St. Elisabeth, Pestalozzistr. 8

Städt. Kindertageseinrichtung „Sprösslinge“, Kamer Heide 51

 

Die Konzepte sind in der Anlage 1 beigefügt.

 

Wackelzahn

 

Aktuell besuchen 65 Kinder die Einrichtung, davon 2 Kinder mit Behinderung und 12 Kinder im Alter zwischen 2 und 3 Jahre. Ab dem Kindergartenjahr 2014/15 erfolgt eine Förderung als „plusKita“ gem. § 21 a Kinderbildungsgesetz (KiBiz) in Höhe von 25.000 €. Diese Förderung erhalten Kindertageseinrichtungen mit besonderem Unterstützungsbedarf des Bildungsprozesses (§16 a KiBiz). Außerdem wurde ein Landeszuschuss für zusätzlichen Sprachförderbedarf in Höhe von 15.000 € gem. § 21 b KiBiz gewährt.

 

 

St. Elisabeth

 

In dem Kindergarten werden derzeit 71 Kinder betreut, davon 2 Kinder mit Behinderung und 5 Kinder zwischen 2 und 3 Jahren. Die Einrichtung erhält einen Landeszuschuss in Höhe von 25.000 € als plusKita und 15.000 € für zusätzlichen Sprachförderbedarf.

 

 

Sprösslinge

 

Derzeit besuchen 103 Kinder die Einrichtung, davon 2 mit Behinderung und 15 im Alter zwischen 2 und 3 Jahren. Die Einrichtung erhält neben den KiBiz-Pauschalen und der Verfügungspauschale (Zuschuss an jede Einrichtung zur Unterstützung des Personals) keine weitere zusätzliche Förderung.

 

 

Entscheidungskriterien

 

Die Entscheidung, welche Kindertageseinrichtungen zu Familienzentren erweitert werden, obliegt dem Jugendhilfeausschuss. Als Entscheidungshilfe hat das Kinder- und Jugendministerium eine Empfehlung „Kleinräumige Auswahlkriterien zur Förderung von Kindertageseinrichtungen und Familienzentren mit besonderem Unterstützungsbedarf“ zur Verfügung gestellt, die folgende Indikatoren nennt:

 

-          Kinder unter 7 Jahren in Bedarfsgemeinschaften nach SGB II

-          Anteil Arbeitsloser / Anteil arbeitsloser Eltern

-          Anteil von Menschen mit Migrationshintergrund

-          Anteil von Hilfen zur Erziehung

 

Da die drei vorgenannten Einrichtungen lediglich 2,5 km Luftlinie voneinander entfernt liegen und sich die Einzugsbereiche der Kitas (1,5-2 km) insbesondere im Bereich Bergkamen-Mitte deutlich überschneiden, ist eine Auswahl nur nach sozialen Indikatoren schwierig.   Hinzu kommt, dass in Bergkamen viele Sozialdaten zurzeit noch nicht kleinräumig erfasst vorliegen.

 

Aus diesen Gründen wurden die drei Einrichtungen in einer Kurzbefragung gebeten

 

-          die Zielgruppen im Einzugsbereich Ihrer Kindertageseinrichtung und deren Problemlagen, Besonderheiten oder Auffälligkeiten zu beschreiben

-          die bereits vorgehaltenen und die als neues Familienzentrum geplanten Angebote darzustellen

-          die Besonderheiten des Standortes zu benennen

 

Die Antworten der Einrichtungen sind in der Anlage 1 dargestellt.

 

Aus den Antworten der drei Einrichtungen wird deutlich, dass sich die Zielgruppen in ihrer Zusammensetzung zwar quantitativ unterscheiden, die Problemlagen in allen drei Kindertageseinrichtungen aber durchaus vergleichbar sind. In Bergkamen-Mitte, wo die Zahl der Menschen mit Migrationshintergrund deutlich größer ist, wird auch die Zahl der Bedarfsgemeinschaften nach SGB II und die Anzahl der Arbeitslosen höher sein als in Overberge. Dagegen ist die Anzahl der Haushalte, die Hilfen zur Erziehung beantragen, in Siedlungsbereichen mit hohem Migrantenanteil deutlich geringer.

 

Alle drei Einrichtungen betreuen somit Familien in schwierigen sozialen Situationen wie Trennung oder Scheidung von Eltern, Berufstätigkeit beider Elternteile, Arbeitslosigkeit oder Zuzug von Menschen mit Migrationshintergrund, so dass aus Sicht des Jugendamts alle drei Einrichtungen als „Kindertageseinrichtungen mit besonderem Unterstützungsbedarf“ einzustufen sind. 

 

Bei der sozialräumlichen Verteilung fällt auf, dass sich im Ortsteil Mitte bereits vier Familienzentren befinden. Im Einzugsbereich der beiden Kita „Wackelzahn“ und „St. Elisabeth“ befinden sich sogar 5 Familienzentren teilweise in unmittelbarer Nähe (200-500 m).

 

In Weddinghofen gibt es zurzeit zwei, in Rünthe ein und in Oberaden zwei Familienzentren. Aus diesen Ortsteilen wurden allerdings keine Bewerbungen für ein weiteres Familienzentrum eingereicht. Overberge ist somit der einzige Stadtteil - außer Heil, wo es keinen Standort für eine Kita gibt - in dem es kein Familienzentrum gibt.

 

Die Einrichtungen „Wackelzahn“ und „St. Elisabeth“ erhalten bereits Landesmittel in Höhe von 40.000 € zur Durchführung zusätzlicher Maßnahmen, während die Kita „Sprösslinge“ nur mit den normalen Kindpauschalen keine zusätzlichen Angebote einrichten könnte.

 

Da aus Sicht des Jugendamtes keines der vorgenannten Argumente ein Ausschlusskriterium für eine der drei Einrichtungen ist, sind alle drei Kindertageseinrichtungen in der Lage, sich als Familienzentrum zu zertifizieren. Deshalb wird die Entscheidung über die Bewerbung dem Jugendhilfeausschuss ohne eine Empfehlung der Verwaltung vorgelegt.

 

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

Busch

Beigeordnete

 

 

Amtsleiter

 

 

 

 

Harder

Sachbearbeiterin

 

 

 

 

Hörstrup