Betreff
Verteilung der Fördermittel für die Behindertenarbeit in Bergkamen im Jahr 2015
Vorlage
11/0325
Aktenzeichen
50 mö-
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Behindertenbeirat der Stadt Bergkamen beschließt, die Fördermittel für die Behindertenarbeit im Haushalts-/Budgetjahr 2014 i. H. v. insg. 6.140 € zu zwei Dritteln als Grundförderung, zu gleichen Teilen aufgeteilt auf alle geförderten Gruppen, und zu einem Drittel anhand der Mitgliederzahlen zum Stand 31.12.2013 wie folgt zu verteilen:

 

Gruppe/Verein:

Mitglieder

Grundförderung:

nach

Gesamtförderung:

 

31.12.2014

 

Mitgliedern:

 

Behindertengruppe Wichernhaus

23

454,81 €

178,31 €

633,12 €

Behindertengruppe

Martin-Luther-Zentrum

16

454,81 €

124,04 €

578,86 €

Behindertensportgemeinschaft Bergkamen

91

454,81 €

705,48 €

1.160,29 €

Gehörlosenverein

Einigkeit

9

454,81 €

69,77 €

524,59 €

Freundeskreis der Von-Bodelschwingh-Schule

39

454,81 €

302,35 €

757,16 €

Behindertengruppe Oberaden (Jochen-Klepper-Haus)

12

454,81 €

93,03 €

547,85 €

Behindertengruppe Junge Erwachsene von St. Elisabeth

6

454,81 €

46,52 €

501,33 €

Blinden- und Sehbehinderten-verein Bergkamen

26

454,81 €

201,57 €

656,38 €

Initiative „Down-Syndrom“, Kreis Unna e. V.

42

454,81 €

325,61 €

780,42 €

 

Summe

264

4.093,33 €

2.046,67 €

6.140,00 €

 

Sachdarstellung:

 

Wie auch in den Vorjahren soll die örtliche Behindertenarbeit in Bergkamen im Jahr 2015 finanziell mit Mitteln in einer Gesamthöhe von 6.140,00 € gefördert werden. Hierdurch soll den örtlichen Selbsthilfegruppen bzw. - organisationen eine grundlegende finanzielle Ausstattung garantiert werden.

 

Da es sich bei den in 2015 bereitgestellten Mitteln um die Förderung der örtlichen Behindertenarbeit handelt, soll bei den über das Stadtgebiet hinaus organisierten Gruppen durch diese selbst eine Verwendung der Förderbeträge ausschließlich für die Bergkamener Mitglieder sichergestellt werden. Eine Weiterleitung an übergeordnete Organisationen ist ausgeschlossen.

 

Die Ermittlung der Zuschussbeträge basiert auf der in der Sitzung vom 20.03.2013 beschlossenen Verteilungsvariante, wonach 2/3 des Zuschusses als Grundförderung und 1/3 des Zuschusses anhand der Mitgliederzahlen verteilt werden soll.

 

An dieser Stelle ist darauf hinzuweisen, dass sowohl die Regionalgruppe Bergkamen vom Bundesverband Polio (Mitteilung durch Herrn Wöbbeking vom 23.03.2015) sowie die Deutsche Rheumaliga (Mitteilung durch Herrn Pohl vom 16.03.2015) im Jahr 2015 zu Gunsten der anderen Gruppen auf diese finanzielle Förderung verzichten.

 

Durch die einzelnen Gruppen wurden folgende Mitgliederzahlen zum Stichtag 31.12.2014 an die Verwaltung gemeldet:

 

Behindertengruppe Wichernhaus:

23

Behindertenkreis Martin-Luther-Zentrum:

16

Behindertensportgemeinschaft Bergkamen:

91

Gehörlosenverein Einigkeit:

9

Freundeskreis der Von-Bodelschwingh-Schule:

39

Behindertengruppe Oberaden (Jochen-Klepper-Haus):

12

Behindertengruppe Junge Erwachsene von St. Elisabeth:

6

Blinden- und Sehbehindertenverein Bergkamen:

26

Initiative „Down-Syndrom“, Kreis Unna e. V.:

42

Gesamt:

264

 

 

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

Busch

Beigeordnete

 

 

Amtsleiterin

 

 

 

 

Höchst

Sachbearbeiter

 

 

 

 

Möllmann