Beschlussvorschlag:
Der
Behindertenbeirat der Stadt Bergkamen beschließt, die Fördermittel für die
Behindertenarbeit im Haushalts-/Budgetjahr 2014 i. H. v. insg. 6.140 € zu zwei
Dritteln als Grundförderung, zu
gleichen Teilen aufgeteilt auf alle geförderten Gruppen, und zu einem Drittel
anhand der Mitgliederzahlen zum Stand 31.12.2013 wie folgt zu verteilen:
Gruppe/Verein: |
Mitglieder |
Grundförderung: |
nach |
Gesamtförderung: |
|
31.12.2014 |
|
Mitgliedern: |
|
Behindertengruppe Wichernhaus |
23 |
454,81 € |
178,31 € |
633,12 € |
Behindertengruppe Martin-Luther-Zentrum |
16 |
454,81 € |
124,04 € |
578,86 € |
Behindertensportgemeinschaft Bergkamen |
91 |
454,81 € |
705,48 € |
1.160,29 € |
Gehörlosenverein
Einigkeit |
9 |
454,81 € |
69,77 € |
524,59 € |
Freundeskreis der Von-Bodelschwingh-Schule |
39 |
454,81 € |
302,35 € |
757,16 € |
Behindertengruppe Oberaden (Jochen-Klepper-Haus) |
12 |
454,81 € |
93,03 € |
547,85 € |
Behindertengruppe Junge Erwachsene von St.
Elisabeth |
6 |
454,81 € |
46,52 € |
501,33 € |
Blinden- und Sehbehinderten-verein Bergkamen |
26 |
454,81 € |
201,57 € |
656,38 € |
Initiative „Down-Syndrom“, Kreis Unna e. V. |
42 |
454,81 € |
325,61 € |
780,42 € |
Summe |
264 |
4.093,33 € |
2.046,67 € |
6.140,00 € |
Sachdarstellung:
Wie
auch in den Vorjahren soll die örtliche Behindertenarbeit in Bergkamen im Jahr
2015 finanziell mit Mitteln in einer Gesamthöhe von 6.140,00 € gefördert
werden. Hierdurch soll den örtlichen Selbsthilfegruppen bzw. - organisationen
eine grundlegende finanzielle Ausstattung garantiert werden.
Da es sich
bei den in 2015 bereitgestellten Mitteln um die Förderung der örtlichen
Behindertenarbeit handelt, soll bei den über das Stadtgebiet hinaus
organisierten Gruppen durch diese selbst eine Verwendung der Förderbeträge
ausschließlich für die Bergkamener Mitglieder sichergestellt werden. Eine
Weiterleitung an übergeordnete Organisationen ist ausgeschlossen.
Die Ermittlung der Zuschussbeträge
basiert auf der in der Sitzung vom 20.03.2013 beschlossenen
Verteilungsvariante, wonach 2/3 des Zuschusses als Grundförderung und 1/3 des
Zuschusses anhand der Mitgliederzahlen verteilt werden soll.
An dieser Stelle ist darauf hinzuweisen,
dass sowohl die Regionalgruppe Bergkamen vom Bundesverband Polio (Mitteilung
durch Herrn Wöbbeking vom 23.03.2015) sowie die Deutsche Rheumaliga (Mitteilung
durch Herrn Pohl vom 16.03.2015) im Jahr 2015 zu Gunsten der anderen Gruppen auf
diese finanzielle Förderung verzichten.
Durch die einzelnen Gruppen wurden
folgende Mitgliederzahlen zum Stichtag 31.12.2014 an die Verwaltung gemeldet:
Behindertengruppe
Wichernhaus: |
23 |
Behindertenkreis
Martin-Luther-Zentrum: |
16 |
Behindertensportgemeinschaft
Bergkamen: |
91 |
Gehörlosenverein
Einigkeit: |
9 |
Freundeskreis der
Von-Bodelschwingh-Schule: |
39 |
Behindertengruppe
Oberaden (Jochen-Klepper-Haus): |
12 |
Behindertengruppe
Junge Erwachsene von St. Elisabeth: |
6 |
Blinden- und
Sehbehindertenverein Bergkamen: |
26 |
Initiative
„Down-Syndrom“, Kreis Unna e. V.: |
42 |
Gesamt: |
264 |
Bestandteile dieser Vorlage sind:
1.
Das Deckblatt
2.
Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
Der
Bürgermeister In
Vertretung Busch Beigeordnete |
|
Amtsleiterin Höchst |
Sachbearbeiter Möllmann |
|