Betreff
Neufassung der Satzung über die Ehrungen der Stadt Bergkamen vom ...
Vorlage
11/0320
Aktenzeichen
ht
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt die Neufassung der „Satzung über die Ehrungen der Stadt Bergkamen vom …“, die der Erstschrift der Niederschrift als Anlage beigefügt ist.

Sachdarstellung:

 

Gemäß § 8 der vom Rat der Stadt Bergkamen beschlossenen Satzung über die Ehrungen der Stadt Bergkamen vom 05.06.2012 kann die Ehrenamtskarte NRW an Personen verliehen werden, die sich langjährig und überdurchschnittlich für das Bergkamener Gemeinwohl einsetzen. Darüber hinaus können auch Bergkamener Bürgerinnen und Bürger geehrt werden, die sich außerhalb der Stadt Bergkamen ehrenamtlich engagieren. Mit Schreiben vom 26.08.2014 empfiehlt das Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes Nordrhein-Westfalen den Kommunen, auch den Jugendleiter-Card-InhaberInnen (Juleica) bis 26 Jahre die Beantragung der Ehrenamtskarte zu ermöglichen.

 

Die Kriterien für den Erhalt der Ehrenamtskarte für InhaberInnen der Juleica können abgeschwächt werden, indem unter Vorlage der Jugendleiter/innen-Card auf den Nachweis der notwendigen Stundenzahl verzichtet wird.

 

Im Zuge der Gleichbehandlung zum ehrenamtlichen Engagement soll auf die Altersbeschränkung bis 26 Jahre verzichten werden. Alle Personen, die seit sechs Monaten im Besitz der Jugendleiter/innen-Card sind, können auf Antrag mit der Ehrenamtskarte ausgezeichnet werden.

 

Von den aktuell 30 Juleica-InhaberInnen in Bergkamen sind drei Personen älter als 26 Jahre.

 

 

Zudem ist im Entwurf der Satzung im § 3 Absatz 1 der folgende Satz 2 gestrichen worden:

 

„Als Mitgliedschaft im Rat der Stadt Bergkamen gilt auch die Mitgliedschaft in den Räten der früher selbstständigen Gemeinden Bergkamen, Heil, Oberaden, Overberge, Rünthe und Weddinghofen.“

 

Eine aktuelle Mitgliedschaft eines Ratsmitgliedes in der Vertretung der früher selbstständigen Gemeinden ist nicht mehr vorhanden. Daher ist dieser Satz entbehrlich.

 

 

Weiterhin ist es nach der bisherigen Formulierung des § 3 Absatz 2 keiner Person mehr möglich, die Ehrenbezeichnung „Ehrenbürgermeister“ zu erhalten:

 

„Die Ehrenbezeichnung für ausgeschiedene Ratsmitglieder lautet "Ehrenratsmitglied". War das ausgeschiedene Ratsmitglied Bürgermeister der Stadt Bergkamen, lautet die Ehrenbezeichnung "Ehrenbürgermeister".“

 

Diese Formulierung stammt aus der Zeit der kommunalen Doppelspitze, als der ehrenamtliche Bürgermeister als Ratsmitglied aus der Mitte des Rates und nicht von der Bürgerschaft gewählt worden ist. Daher wird folgender neuer Absatz 2 vorgeschlagen:

 

„Die Ehrenbezeichnung für ausgeschiedene Ratsmitglieder lautet "Ehrenratsmitglied". War das ausgeschiedene Mitglied des Rates mindestens 15 Jahre hauptamtlicher Bürgermeister der Stadt Bergkamen, lautet die Ehrenbezeichnung "Ehrenbürgermeister".“

 

 

Abschließend ist im § 4 die Verleihung des Ehrenringes für große Leistungen um die Stadt Bergkamen auf sämtliche Personen erweitert worden. Bisher war dies ausschließlich Ratsmitgliedern vorbehalten.

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung

3. 1 Anlage

 

Der Bürgermeister

 

 

 

 

 

Schäfer

 

 

Amtsleiter

 

 

 

 

 

Hartl