Betreff
Zuleitung des Entwurfs des Gesamtabschlusses 2011 und seiner Anlagen an den Rat
Vorlage
11/0318
Aktenzeichen
gl-wz
Art
Beschlussvorlage

Sachdarstellung:

 

Gemäß § 116 GO NRW hat die Gemeinde zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Gesamtabschluss aufzustellen. Er muss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage des Konzerns Stadt vermitteln und ist zu erläutern.

 

Der Gesamtabschluss besteht aus:

 

1.       der Gesamtergebnisrechnung

2.       der Gesamtbilanz

3.       dem Gesamtanhang

 

Dem Gesamtabschluss sind der Gesamtlagebericht und der Beteiligungsbericht des gleichen Geschäftsjahres als Anlage beizufügen.

 

Der Gesamtabschluss ist gemäß § 101 Abs. 1 GO NRW vom Rechnungsprüfungsausschuss eingehend zu prüfen, ob er ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ergibt.

 

 

 

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung

3. 1 Anlage

 

Der Bürgermeister

 

 

 

 

 

Schäfer

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

 

Lachmann

Beigeordneter und Stadtkämmerer

 

Amtsleiter

 

 

 

 

 

Marquardt

Sachbearbeiterin

 

 

 

 

 

Gläser