Sachdarstellung:
Gemäß § 116 GO NRW hat die Gemeinde zum
Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Gesamtabschluss aufzustellen. Er muss
unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-,
Ertrags- und Finanzlage des Konzerns Stadt vermitteln und ist zu erläutern.
Der Gesamtabschluss besteht aus:
1.
der
Gesamtergebnisrechnung
2.
der
Gesamtbilanz
3.
dem
Gesamtanhang
Dem Gesamtabschluss sind der
Gesamtlagebericht und der Beteiligungsbericht des gleichen Geschäftsjahres als
Anlage beizufügen.
Der Gesamtabschluss ist gemäß § 101 Abs.
1 GO NRW vom Rechnungsprüfungsausschuss eingehend zu prüfen, ob er ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-,
Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde unter Beachtung der Grundsätze
ordnungsmäßiger Buchführung ergibt.
Bestandteile dieser Vorlage sind:
1.
Das Deckblatt
2.
Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
3.
1 Anlage
Der
Bürgermeister Schäfer |
Der
Bürgermeister In
Vertretung Lachmann Beigeordneter
und Stadtkämmerer |
Amtsleiter Marquardt |
Sachbearbeiterin Gläser |
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