Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Bergkamen nimmt die Drucksache Nr. 11/0295, Änderung
der Richtlinien zur finanziellen Förderung der Städtepartnerschaften in der
Stadt Bergkamen, zur Kenntnis und beschließt, die Richtlinien ab 01.04.2015 in
Kraft zu setzen.
Sachdarstellung:
Durch die Veränderung verschiedener
Sachlagen bzw. Aspekte ist eine Modifikation der Richtlinien zur finanziellen
Förderung der Städtepartnerschaften der Stadt Bergkamen vom 15.11.2001
erforderlich:
Der Übergang der Städtepartnerschaft von
der türkischen Stadt Taşucu
auf die Stadt Silifke bedingt eine der Änderungen.
Des Weiteren waren zur zweifelsfreien Klarstellung der Sachlage
punktuelle Umformulie-rungen des Inhaltes erforderlich.
Um eine realistische Bugetplanung vornehmen zu können, wurde die
Antragsfrist für Förder-mittel vom 31. Januar des Kalenderjahres auf den 31.10.
des Vorjahres (für das darauf-folgende Kalenderjahr) vorgezogen. So können die
eingehenden Anträge mit den Projekt-planungen der Partnerstädte zum Ende des
Jahres abgestimmt und eine entsprechende Planung der Haushaltsmittel zu Beginn
des Jahres vorgenommen werden.
Zur Gewährleistung des fortwährenden interkulturellen Dialoges sowohl
auf gesellschaft-lichem wie auch kulturellem Gebiet konnte trotz der
angespannten Haushaltslage der Fahrt-kostenzuschuss von 50% für Jugendliche und
junge Erwachsene bis 26 Jahren sowie für Er-wachsenen mit 30% beibehalten
werden. Dieser Zuschuss trägt wesentlich zur Unterstüt-zung von Begegnungen in
den Partnerstädten bei.
Die geänderten Richtlinien sollen zum 01.04.2015 in Kraft treten.
Bestandteile dieser Vorlage sind:
1.
Das Deckblatt
2.
Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
3.
2 Anlagen
Der
Bürgermeister Schäfer |
|
Amtsleiter Hartl |
Sachbearbeiterin Joormann-Luft |
|