Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss
für Familie, Soziales, Gesundheit und Senioren nimmt die Vorlage Nr 11/0294 zur
Kenntnis.
Sachdarstellung:
In
Drucksache Nr. 11/0174 vom 04.11.2014 sowie in der Sitzung des Ausschusses für
Familie, Soziales, Gesundheit und Senioren am 18.11.2014 wurde seitens der
Verwaltung die aktuelle Aufnahmesituation ausländischer Flüchtlinge
dargestellt. Seit diesem Zeitpunkt haben sich in der tatsächlichen
Zuweisungs-/Aufnahmesituation sowie im Bereich der pauschalen Landeserstattung
erhebliche Änderungen ergeben, die im Folgenden dargestellt werden.
Aufnahme und Unterbringung:
Seit Ende 2012 ist die Anzahl von Zuweisungen von
asylbegehrenden Flüchtlingen nach Bergkamen deutlich gestiegen. Soweit in den Jahren 2008 bis 2012 jeweils
noch durchschnittlich ca. 20-30 Personen zugewiesen wurden, verdoppelte sich
dieser Wert in 2013 auf 57 Personen. In 2014 erfolgte ein bekanntlich
erheblicher Anstieg auf insgesamt 149 Personen.
Im laufenden Jahr sind allein in
den ersten beiden Monaten 51 Personen zugewiesen worden, was auf eine weitere
Steigerung für das gesamte Jahr 2015 hindeutet. Dies korrespondiert mit der
Prognose des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF), wonach
bundesweit mit einer Steigerung von ca. 200.000 im Jahr 2014 auf bis zu 300.000
Asylsuchende für das Jahr 2015 gerechnet wird.
Anlage 1:
„Diagramm Zuweisungen in Personen -
Stadt Bergkamen 2008 bis 2015“
Aus der beschriebenen
Zuweisungssituation entstand die Notwendigkeit der kontinuierlichen
Bereitstellung von zusätzlichem Wohnraum zur Unterbringung dieses
Personenkreises.
Bedingt durch die massiven kurzfristigen
Zuweisungen im laufenden Jahr ist die Unterbringungssituation in den
städtischen Unterkünften weiterhin stark angespannt. Leerräume existieren
faktisch seit Monaten nicht mehr.
Soweit bei den moderaten Zuweisungszahlen bis
2012 die Unterbringung über die beiden Schwerpunktstandorte
Erich-Ollenhauer-Str. 37/39 und Fritz-Husemann-Str. 20a, 22, 23, 24 abgewickelt
werden konnten, wurden in den vergangenen Monaten
sukzessive Familien bzw. Familienverbände in durch die Verwaltung angemieteten
Wohnungen im freien Wohnungsmarkt untergebracht, um eine Aufnahme und
Unterbringung der neu zugewiesenen Personen gewährleisten zu können.
Zum Stand 01.03.2015 wurden im
Stadtgebiet insgesamt 12 Wohnungen zur Unterbringung von derzeit 89
ausländischen Flüchtlingen angemietet. In den vg. Übergangswohnheimen mit insg.
24 Wohnungen sind derzeit 167 Personen untergebracht.
Unter Berücksichtigung der
Prognose des BAMF sowie der bisherigen Zuweisungen wird in 2015 eine
kontinuierliche weitere Schaffung von Unterbringungskapazitäten erforderlich
sein.
Kosten:
Die direkt proportionale Anpassung des Gesamtbetrages der pauschalierten Landeszuweisung für die Aufnahme und Unterbringung ausländischer Flüchtlinge nach §§ 4, 4b Flüchtlingsaufnahmegesetz - FlüAG erfolgt jährlich durch das Land anhand der Veränderungen im Bestand der ausländischen Flüchtlinge in NRW. Allein aufgrund der gesetzlichen Fortschreibung ergab sich im Jahr 2015 im Vergleich zu 2014 eine Anhebung des landesweit zur Verfügung gestellten Betrages von 111,535 Mio € um 63,541 Mio € auf 175,076 Mio €, was einer Steigerung um ca. 56 % entspricht.
Im
Rahmen des Flüchtlingsgipfels NRW vom 20.10.2014 hat das Land NRW für das Jahr
2015 zugesagt, den Kommunen in NRW im Rahmen des § 4 FlüAG zusätzlich zur
gesetzlichen Fortschreibung einen Betrag von 40 Mio. € zur Verfügung zu
stellen. Dies erfolgte im Rahmen der Fortschreibung des FlüAG mit Gesetz vom
18.12.2014.
Dazu
kommen Mittel, die aufgrund einer Verständigung zwischen dem Bund und den Ländern
über ein Gesamtkonzept zur Entlastung von Ländern und Kommunen bei der Aufnahme
und Unterbringung von Asylbegehrenden zur Verfügung gestellt werden. In diesem
Rahmen stellt das Land zunächst in 2015 Mittel i.H.v. 54 Mio € bereit.
Neben
der gesetzlichen Fortschreibung werden in 2015 folglich 94 Mio € zusätzlich
durch das Land / den Bund bereitgestellt, was gegenüber der regulär
fortgeschriebenen pauschalen Finanzzuweisung eine Verbesserung von über 53%
darstellt.
In
2014 erhielt die Stadt Bergkamen noch eine Zuweisung von 294.485 €. Dieser
Betrag erhöht sich in 2015 aufgrund der vg. Veränderungen auf 705.375 €.
Die
erheblichen Anstiege bei den Asylbewerberzahlen schlagen sich nunmehr erkennbar
auch in den Finanzzuweisungen des Landes wieder. Die Verbesserungen sind allerdings nicht ausreichend, um die
massiven Mehraufwendungen der Stadt Bergkamen aufzufangen. Auch wenn sich die
absolute Landeszuweisung - insbesondere im Vergleich zur mittlerweile gänzlich
überholten Prognose - für 2015 zunächst optisch positiv darstellt, werden die
zu leistenden Aufwendungen absehbar erheblich höher ausfallen und trotz der
(teilweisen) Deckungsmöglichkeit höherer Erträge einen Ratsbeschluss zur
Leistung einer erheblichen überplanmäßigen Ausgabe erfordern.
Bestandteile dieser Vorlage sind:
1.
Das Deckblatt
2.
Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
3.
1 Anlage
Der
Bürgermeister In
Vertretung Busch Beigeordnete |
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Amtsleiterin Höchst |
Sachbearbeiter Möllmann |
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