Betreff
Aktuelle Aufnahmesituation ausländischer Flüchtlinge
Vorlage
11/0294
Aktenzeichen
50 mö-
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Familie, Soziales, Gesundheit und Senioren nimmt die Vorlage Nr 11/0294 zur Kenntnis.

Sachdarstellung:

 

In Drucksache Nr. 11/0174 vom 04.11.2014 sowie in der Sitzung des Ausschusses für Familie, Soziales, Gesundheit und Senioren am 18.11.2014 wurde seitens der Verwaltung die aktuelle Aufnahmesituation ausländischer Flüchtlinge dargestellt. Seit diesem Zeitpunkt haben sich in der tatsächlichen Zuweisungs-/Aufnahmesituation sowie im Bereich der pauschalen Landeserstattung erhebliche Änderungen ergeben, die im Folgenden dargestellt werden.

 

Aufnahme und Unterbringung:

 

Seit Ende 2012 ist die Anzahl von Zuweisungen von asylbegehrenden Flüchtlingen nach Bergkamen deutlich gestiegen. Soweit in den Jahren 2008 bis 2012 jeweils noch durchschnittlich ca. 20-30 Personen zugewiesen wurden, verdoppelte sich dieser Wert in 2013 auf 57 Personen. In 2014 erfolgte ein bekanntlich erheblicher Anstieg auf insgesamt 149 Personen.

 

Im laufenden Jahr sind allein in den ersten beiden Monaten 51 Personen zugewiesen worden, was auf eine weitere Steigerung für das gesamte Jahr 2015 hindeutet. Dies korrespondiert mit der Prognose des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF), wonach bundesweit mit einer Steigerung von ca. 200.000 im Jahr 2014 auf bis zu 300.000 Asylsuchende für das Jahr 2015 gerechnet wird.

 

Anlage 1: „Diagramm  Zuweisungen in Personen - Stadt Bergkamen 2008 bis 2015“

 

Aus der beschriebenen Zuweisungssituation entstand die Notwendigkeit der kontinuierlichen Bereitstellung von zusätzlichem Wohnraum zur Unterbringung dieses Personenkreises.

 

Bedingt durch die massiven kurzfristigen Zuweisungen im laufenden Jahr ist die Unterbringungssituation in den städtischen Unterkünften weiterhin stark angespannt. Leerräume existieren faktisch seit Monaten nicht mehr.

 

Soweit bei den moderaten Zuweisungszahlen bis 2012 die Unterbringung über die beiden Schwerpunktstandorte Erich-Ollenhauer-Str. 37/39 und Fritz-Husemann-Str. 20a, 22, 23, 24 abgewickelt werden konnten, wurden in den vergangenen Monaten sukzessive Familien bzw. Familienverbände in durch die Verwaltung angemieteten Wohnungen im freien Wohnungsmarkt untergebracht, um eine Aufnahme und Unterbringung der neu zugewiesenen Personen gewährleisten zu können.

 

Zum Stand 01.03.2015 wurden im Stadtgebiet insgesamt 12 Wohnungen zur Unterbringung von derzeit 89 ausländischen Flüchtlingen angemietet. In den vg. Übergangswohnheimen mit insg. 24 Wohnungen sind derzeit 167 Personen untergebracht.

 

Unter Berücksichtigung der Prognose des BAMF sowie der bisherigen Zuweisungen wird in 2015 eine kontinuierliche weitere Schaffung von Unterbringungskapazitäten erforderlich sein.

 

Kosten:

 

Die direkt proportionale Anpassung des Gesamtbetrages der pauschalierten Landeszuweisung für die Aufnahme und Unterbringung ausländischer Flüchtlinge nach §§ 4, 4b Flüchtlingsaufnahmegesetz - FlüAG erfolgt jährlich durch das Land anhand der Veränderungen im Bestand der ausländischen Flüchtlinge in NRW. Allein aufgrund der gesetzlichen Fortschreibung ergab sich im Jahr 2015 im Vergleich zu 2014 eine Anhebung des landesweit zur Verfügung gestellten Betrages von 111,535 Mio € um 63,541 Mio € auf 175,076 Mio €, was einer Steigerung um ca. 56 % entspricht.

 

Im Rahmen des Flüchtlingsgipfels NRW vom 20.10.2014 hat das Land NRW für das Jahr 2015 zugesagt, den Kommunen in NRW im Rahmen des § 4 FlüAG zusätzlich zur gesetzlichen Fortschreibung einen Betrag von 40 Mio. € zur Verfügung zu stellen. Dies erfolgte im Rahmen der Fortschreibung des FlüAG mit Gesetz vom 18.12.2014.

 

Dazu kommen Mittel, die aufgrund einer Verständigung zwischen dem Bund und den Ländern über ein Gesamtkonzept zur Entlastung von Ländern und Kommunen bei der Aufnahme und Unterbringung von Asylbegehrenden zur Verfügung gestellt werden. In diesem Rahmen stellt das Land zunächst in 2015 Mittel i.H.v. 54 Mio € bereit.

 

Neben der gesetzlichen Fortschreibung werden in 2015 folglich 94 Mio € zusätzlich durch das Land / den Bund bereitgestellt, was gegenüber der regulär fortgeschriebenen pauschalen Finanzzuweisung eine Verbesserung von über 53% darstellt.

 

In 2014 erhielt die Stadt Bergkamen noch eine Zuweisung von 294.485 €. Dieser Betrag erhöht sich in 2015 aufgrund der vg. Veränderungen auf 705.375 €.

 

Die erheblichen Anstiege bei den Asylbewerberzahlen schlagen sich nunmehr erkennbar auch in den Finanzzuweisungen des Landes wieder.  Die Verbesserungen sind allerdings nicht ausreichend, um die massiven Mehraufwendungen der Stadt Bergkamen aufzufangen. Auch wenn sich die absolute Landeszuweisung - insbesondere im Vergleich zur mittlerweile gänzlich überholten Prognose - für 2015 zunächst optisch positiv darstellt, werden die zu leistenden Aufwendungen absehbar erheblich höher ausfallen und trotz der (teilweisen) Deckungsmöglichkeit höherer Erträge einen Ratsbeschluss zur Leistung einer erheblichen überplanmäßigen Ausgabe erfordern.

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung

3. 1 Anlage

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

Busch

Beigeordnete

 

 

Amtsleiterin

 

 

 

 

Höchst

Sachbearbeiter

 

 

 

 

Möllmann