Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss
für Stadtentwicklung, Strukturwandel und Wirtschaftsförderung billigt den
städtebaulichen Rahmenplan für die unbebauten Grundstücke zwischen
Büscherstraße / Landwehrstraße / Geschwister-Scholl-Straße im Sinne der Anlage
1 als Grundlage für die weitere Entwicklung in diesem Bereich.
Sachdarstellung:
Dem Ausschuss für
Stadtentwicklung, Strukturwandel und Wirtschaftsförderung wurden am 16.09.2014
und am 02.12.2014 seitens der Verwaltung ein Entwurf für den städtebaulichen
Rahmenplan Landwehrstraße/Büscherstraße sowie privatinvestive Planungen in
diesem Bereich durch Investoren vorgestellt. Die Planungen wurden zur Kenntnis
genommen und zur weiteren Beratung an die Fraktionen verwiesen.
Die Verwaltung hat auf dieser
Basis den Rahmenplan aktualisiert (siehe Anlage 1).
Die Grundzüge der Planung lassen
sich wie folgt zusammenfassen:
· Im südlichen Bereich wird der vorhandene Bolzplatz erhalten.
·
Nördlich davon ist eine Wohnbebauung als
Klimaschutzsiedlung geplant. Die Siedlung wird entsprechend dieser
Anforderungen entwickelt. Dazu gehören die Südausrichtung der Gebäude sowie
eine entsprechende Dachneigung.
Die Erschließung erfolgt über drei befahrbare private Wohnwege von der
Büscherstraße aus. In den beiden südlichen Privatstraßen sollen ausschließlich
eingeschossige Einzel- und Doppelhäuser entstehen. Am nördlichen
Erschließungsweg ist im Einzelfall eine Reihenhausbebauung bzw. ein
Mehrfamilienhaus mit zwei Vollgeschossen möglich.
Als Abschirmung zum angrenzenden Bolzplatz ist ein begrünter Lärmschutzwall
durch den Erschließungsträger vorgesehen.
· Der bestehende Grünzug entlang des Kuhbaches und die bereits vorhandenen Wegeverbindungen über die Kuhbachtrasse bleiben erhalten. Die neu entstehenden Nutzungen entlang des Kuhbaches sollen entsprechend angebunden werden.
·
Auf dem Eckgrundstück Landwehr-/Büscherstraße soll eine
max. dreigeschossige Seniorenwohnanlage entstehen. Die Erschließung erfolgt
über die Büscherstraße.
Die eventuell notwendige Bedarfsprüfung gemäß Pflegebedarfsplan des Kreises
Unna bleibt selbstverständlich durch die städtebauliche Rahmenplanung
unberührt.
·
Südlich des bereits baurechtlich genehmigten
Aldi-Marktes (vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. BK 121) soll eine gemischte
Nutzung aus Wohnen, Betreutem Wohnen und Ärztehaus entstehen. Die Bebauung kann
zweigeschossig, im Bereich der Straße auch dreigeschossig erfolgen.
Bezüglich der Bebauung des städtischen Grundstücks soll für die geplanten
Einfamilienhäuser im noch abzuschließenden Kaufvertrag eine
Mindestgrundstücksgröße von 300 qm festgeschrieben werden.
Die Erschließung erfolgt von der Geschwister-Scholl-Straße aus. Der
Zufahrtsbereich ist unter Berücksichtigung der Verkehrssicherheit in diesem
Kurvenbereich im weiteren Verfahren noch zu konkretisieren.
Eine Kooperation mit dem Seniorenwohnen an der Landwehrstraße / Büscherstraße
wird von beiden Investoren angestrebt.
· Die Büscherstraße wird derzeit im Rahmen einer Kanalsanierungsmaßnahme ausgebaut und dabei auf der östlichen Straßenseite um einen Parkstreifen und einen Gehweg erweitert.
Der Rahmenplan ist Grundlage für die weitere Entwicklung im Bereich zwischen Büscherstraße, Landwehrstraße und Geschwister-Scholl-Straße. Die Vorhaben sind aufgrund der Vorprägung nach § 34 BauGB zulässig. Zur Vorbereitung und Durchführung der städtebaulichen Maßnahmen in den einzelnen Abschnitten sind ggf. städtebauliche Verträge zwischen Stadt und entsprechendem Vorhabenträger erforderlich.
Bestandteile dieser Vorlage sind:
1.
Das Deckblatt
2.
Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
3.
1 Anlage
Der
Bürgermeister In
Vertretung Dr.-Ing.
Peters Erster
Beigeordneter |
|
Amtsleiter Reichling |
Sachbearbeiterin Reumke |
|