Betreff
Vormundschaften - Pflegschaften - Beistandschaften
Vorlage
11/0268
Aktenzeichen
ha-dö
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Jugendhilfeausschuss des Rates der Stadt Bergkamen nimmt den Bericht des Jugendamtes über das Sachgebiet „Vormundschaften-Pflegschaften-Beistandschaften“ zur Kenntnis.

Sachdarstellung:

 

Gem. § 55 SGB VIII führt das Jugendamt Vormundschaften, Pflegschaften oder Beistandschaften in folgenden durch das BGB vorgesehenen Fällen:

-          Beistandschaften auf schriftlichen Antrag eines Elternteils

-          gesetzliche Vormundschaften

-          bestellte Vormundschaften/Pflegschaften

 

Amtsvormundschaften/-pflegschaften

 

Die gesetzliche Amtsvormundschaft tritt kraft Gesetzes bei Geburt eines nichtehelichen Kindes einer noch minderjährigen Mutter ein. In diesen Vormundschaften muss vor allem die rechtliche Vertretung des Kindes wahrgenommen werden. Zu den Aufgaben gehören auch die Feststellung der Vaterschaft und die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen.

Das Jugendamt führt außerdem eine gesetzliche Vormundschaft, nachdem Eltern in die Annahme ihres Kindes einwilligt haben.

 

Bestellte Vormundschaften bzw. Pflegschaften treten ein, wenn das Gericht im Anschluss an eine familiengerichtliche Entscheidung, durch die den Eltern das Recht der elterlichen Sorge ganz oder in Teilen entzogen wurde, das Jugendamt zum Vormund oder Pfleger eines minderjährigen Kindes bestellt.

 

In allen Fällen einer Vormundschaft oder Pflegschaft hat der bestellte Vormund/Pfleger seit Inkrafttreten des Gesetzes zur Änderung des Vormundschafts- und Betreuungsrecht vom 29.06.11 engen persönlichen Kontakt zum Kind zu halten, in der Regel monatlich in der persönlichen Umgebung des Kindes.

 

Beistandschaft

 

Die Beistandschaft ist ein kostenloses Hilfsangebot des Jugendamtes bei der Feststellung der Vaterschaft und/oder Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen. Alleinerziehende Elternteile haben die Möglichkeit, sich vom Jugendamt bei Fragen zur Vaterschaft und Unterhaltsgeltendmachung beraten zu lassen. Wird auf Antrag eine Beistandschaft eingerichtet, kann das Jugendamt das Kind auch gerichtlich bei Vaterschaftsfeststellungen/Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen vertreten, ein Anwalt wird weder beim Amtsgericht noch beim Oberlandesgericht benötigt.

 

Fallzahlen

 

Die Fallzahlen im Bereich der bestellten Vormundschaften/Pflegschaften sind in den letzten Jahren stark zurückgegangen, weil sich seit 2003 zunächst der Betreuungsverein der Diakonie und später auch der Betreuungsverein der AWO die Genehmigung hat erteilen lassen, Vormundschaften für Minderjährige führen zu dürfen.  

Im Jahr 2012 wurden mit beiden Betreuungsvereinen Verträge geschlossen, wonach die Diakonie und die AWO für die Führung von Vormundschaften und Pflegschaften, für die sonst das Jugendamt Bergkamen zuständig wäre, von der Stadt Bergkamen bezahlt werden.

Im Jahr 2014 wurden daher nur noch insgesamt 15 Vormundschaften/Pflegschaften vom Jugendamt geführt. In früheren Zeiten, vor der Neuregelung der Führung von Vormundschaften, beliefen sich die Zahlen auf bis zu 100.

 

Die Beistandschaften gehen etwas zurück, dafür nehmen die Beratungen nach § 18 SGB VIII zu. Letztere werden oft der Einrichtung einer Beistandschaft vorgeschaltet, um zu versuchen, eine außergerichtliche gütliche Einigung mit den Eltern zu erzielen.

Im Jahr 2014 wurden insg. 444 Beistandschaften geführt und 232 Beratungen durchgeführt, Unterhaltszahlungen über das Jugendamt wurden in Höhe von insg. 403.647,00 € vereinnahmt und an den betreuenden Elternteil bzw. die Unterhaltsvorschusskasse und das Jobcenter weitergeleitet.

 

Beurkundungen

 

Zu dem Aufgabengebiet gehört außerdem noch der Bereich Beurkundungen. Durch die Urkundspersonen des Jugendamtes können im Wesentlichen folgende Beurkundungen vorgenommen werden:

-          Anerkennungen der Vaterschaft und Mutterschaft

-          Zustimmungenen zur Vaterschaftsanerkennung

-          Sorgeerklärungen

-          Urkunden über die Verpflichtung zum Unterhalt

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung

 

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

Busch

Beigeordnete

 

 

Amtsleiter

 

 

 

 

Harder