Betreff
Beschlussfassung des Jugendhilfeausschusses über die Verteilung der Gruppenformen und Betreuungsstunden im Kindergartenjahr 2015/2016 gem. § 19 Abs. 1 KiBiz
Vorlage
11/0265
Aktenzeichen
hadö
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Jugendhilfeausschuss des Rates der Stadt Bergkamen beschließt die im Rahmen der kommunalen Jugendhilfeplanung gem. § 19 Abs. 3 KiBiz festgelegte Verteilung der Gruppenformen und Betreuungszeiten für das Kindergartenjahr 2015/2016, die der Erstschrift dieser Niederschrift als Anlage beigefügt ist.

Sachdarstellung:

 

Mit Schreiben vom 09.04.2014 hat sich das Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes Nordrhein-Westfalen an die Landschaftsverbände Rheinland und Westfalen-Lippe gewandt.

 

Anlass des Schreibens war eine kritische Stellungnahme des Landesrechnungshofes, der im Rahmen einer Überprüfung der KiBiz - Kindpauschalen der Jahre 2012 und 2013 festgestellt hatte, „dass Kindpauschalen beantragt und bewilligt wurden, obwohl Anforderungen des KiBiz hinsichtlich der Jugendhilfeplanung nicht erfüllt waren und die Jugendhilfeplanung nicht fristgerecht beschlossen worden ist“.    

 

Gemäß § 18 Abs. 2 KiBiz setzt die finanzielle Förderung der Kindertageseinrichtung die Bedarfsfeststellung auf Grundlage der Jugendhilfeplanung voraus. Im Rahmen der Jugendhilfeplanung wird nach § 19 Abs. 3 KiBiz entschieden, welche der in der Anlage zu

§ 19 Abs. 1 genannten Gruppenformen mit welcher Betreuungszeit in den Einrichtungen angeboten werden. Hieraus ergeben sich bis zum 15. März Höhe und Anzahl der auf eine Einrichtung entfallenden Kindpauschalen.

 

Aufgrund der Stellungnahme des Landesrechnungshofes stellt das Ministerium in seinem Anschreiben nunmehr fest, „dass das KiBiz eine einrichtungsscharfe Jugendhilfeplanung fordert“, und „da auf die Entscheidung der Jugendhilfeplanung abgestellt wird, es insoweit eines formellen Beschlusses, der bei Abgabe der verbindlichen Mitteilung im Sinne des § 21 Abs. 1 KiBiz vorliegen muss“ bedarf.

 

Ohne einen solchen Beschluss ist ab dem Kindergartenjahr 2015/2016 die elektronische Meldung der Daten an das Land über KiBiz.web nicht mehr ohne weiteres möglich.

 

In Bergkamen ist das Anmeldeverfahren seit Jahren mit den Einrichtungen und Trägern abgestimmt und folgt einem festen Schema und Zeitplan:

 

-        Ab Oktober/November beginnt die Anmeldung in den Einrichtungen, wobei die bisherige Gruppenverteilung und Stundenverteilung je Einrichtung zunächst zugrunde gelegt ist

-        Bis Mitte Januar müssen die abgehenden Schulkinder gemeldet und die Anträge der Eltern auf einen 45-Stunden-Betreuungsplatz gestellt werden

-        In einer gemeinsamen Arbeitsgemeinschaft werden Ende Januar die aktuellen EWO-Daten vorgestellt

-        Bis Mitte Februar müssen die Anmeldelisten und die Wartelisten dem Jugendamt zur abschließenden Planung vorliegen

-        In Einzelgesprächen mit den Trägern wird dann bis Anfang März die endgültige Verteilung der Gruppenformen und der Stunden von der Jugendhilfeplanung festgelegt

 

Aufgrund des vorgenannten zeitlichen Ablaufs kann liegt die vom Ministerium geforderte einrichtungsscharfe Verteilung der Gruppenformen und Betreuungsstunden für das Kindergartenjahr 2015/2016 frühestens in der 10. KW (Sitzung des Jugendhilfeausschusses) vor. Die Übersicht über die Platzbelegung in den Bergkamener Kindertageseinrichtungen zum kommenden Kindergartenjahr wird deshalb als Tischvorlage nachgereicht.

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung

3. 1 Anlage (wird als Tischvorlage nachgereicht)

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

Busch

Beigeordnete

 

 

Amtsleiter

 

 

 

 

Harder