Beschlussvorschlag:
Der
Jugendhilfeausschuss des Rates der Stadt Bergkamen beschließt die im Rahmen der
kommunalen Jugendhilfeplanung gem. § 19 Abs. 3 KiBiz festgelegte Verteilung der
Gruppenformen und Betreuungszeiten für das Kindergartenjahr 2015/2016, die der
Erstschrift dieser Niederschrift als Anlage beigefügt ist.
Sachdarstellung:
Mit Schreiben
vom 09.04.2014 hat sich das Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und
Sport des Landes Nordrhein-Westfalen an die Landschaftsverbände Rheinland und
Westfalen-Lippe gewandt.
Anlass des
Schreibens war eine kritische Stellungnahme des Landesrechnungshofes, der im
Rahmen einer Überprüfung der KiBiz - Kindpauschalen der Jahre 2012 und 2013
festgestellt hatte, „dass Kindpauschalen beantragt und bewilligt wurden, obwohl
Anforderungen des KiBiz hinsichtlich der Jugendhilfeplanung nicht erfüllt waren
und die Jugendhilfeplanung nicht fristgerecht beschlossen worden ist“.
Gemäß § 18 Abs.
2 KiBiz setzt die finanzielle Förderung der Kindertageseinrichtung die
Bedarfsfeststellung auf Grundlage der Jugendhilfeplanung voraus. Im Rahmen der
Jugendhilfeplanung wird nach § 19 Abs. 3 KiBiz entschieden, welche der in der
Anlage zu
§ 19 Abs. 1
genannten Gruppenformen mit welcher Betreuungszeit in den Einrichtungen
angeboten werden. Hieraus ergeben sich bis zum 15. März Höhe und Anzahl der auf eine Einrichtung
entfallenden Kindpauschalen.
Aufgrund der
Stellungnahme des Landesrechnungshofes stellt das Ministerium in seinem
Anschreiben nunmehr fest, „dass das KiBiz eine einrichtungsscharfe Jugendhilfeplanung
fordert“, und „da auf die Entscheidung der Jugendhilfeplanung abgestellt wird,
es insoweit eines formellen Beschlusses, der bei Abgabe der verbindlichen
Mitteilung im Sinne des § 21 Abs. 1 KiBiz vorliegen muss“ bedarf.
Ohne einen
solchen Beschluss ist ab dem Kindergartenjahr 2015/2016 die elektronische
Meldung der Daten an das Land über KiBiz.web nicht mehr ohne weiteres möglich.
In Bergkamen ist
das Anmeldeverfahren seit Jahren mit den Einrichtungen und Trägern abgestimmt
und folgt einem festen Schema und Zeitplan:
- Ab Oktober/November beginnt die Anmeldung in den Einrichtungen, wobei die bisherige Gruppenverteilung und Stundenverteilung je Einrichtung zunächst zugrunde gelegt ist
- Bis Mitte Januar müssen die abgehenden Schulkinder gemeldet und die Anträge der Eltern auf einen 45-Stunden-Betreuungsplatz gestellt werden
- In einer gemeinsamen Arbeitsgemeinschaft werden Ende Januar die aktuellen EWO-Daten vorgestellt
- Bis Mitte Februar müssen die Anmeldelisten und die Wartelisten dem Jugendamt zur abschließenden Planung vorliegen
- In Einzelgesprächen mit den Trägern wird dann bis Anfang März die endgültige Verteilung der Gruppenformen und der Stunden von der Jugendhilfeplanung festgelegt
Aufgrund des
vorgenannten zeitlichen Ablaufs kann liegt die vom Ministerium geforderte
einrichtungsscharfe Verteilung der Gruppenformen und Betreuungsstunden für das
Kindergartenjahr 2015/2016 frühestens in der 10. KW (Sitzung des
Jugendhilfeausschusses) vor. Die Übersicht über die Platzbelegung in den Bergkamener
Kindertageseinrichtungen zum kommenden Kindergartenjahr wird deshalb als
Tischvorlage nachgereicht.
Bestandteile dieser Vorlage sind:
1.
Das Deckblatt
2.
Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
3.
1 Anlage (wird als Tischvorlage nachgereicht)
Der
Bürgermeister In
Vertretung Busch Beigeordnete |
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Amtsleiter Harder |
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