Betreff
Abfallmengenentwicklung in Bergkamen in 2014 / Berechnung des Mindestrestvolumens
Vorlage
11/0259
Aktenzeichen
70.20.01 pol-mü
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Betriebsausschuss nimmt den Bericht des EBB zur Abfallmengenentwicklung Bergkamen 2014 und der Berechnung des Mindestmüllvolumens der Restmüllentsorgung zur Kenntnis.

 

Sachdarstellung:

 

Mit Ablauf des Jahres 2014 haben der Kreis Unna und die Gesellschaft für Wertstoff- und Abfallwirtschaft Kreis Unna mbH (GWA) dem EntsorgungsBetriebBergkamen (EBB) die Mengenentwicklung bezogen auf Bergkamen des Jahres 2014 mitgeteilt.

 

Die detaillierte Auswertung der verschiedenen Abfallfraktionen ist als Anlage 1 dieser Vorlage beigefügt.

 

Die Mengenentwicklung im Bereich der Abfallart Restabfall war im Jahr 2014 relativ konstant. Erfreulich ist die Verringerung der Umdeklarierung von Bio- in Restabfall im vg. Jahr mit lediglich 9,55 Tonnen (im Vorjahr noch 213,63 Tonnen). Auch der Anteil Restabfall in der Wertstofftonne ist gesunken (422,74 statt 528,85 Tonnen).

 

Weiter auf hohem Niveau liegt die Entsorgungsmenge aus der Andienung an den Wert­stoffhof Bergkamen durch die hiesige Bevölkerung.

 

Aufgrund des vg. Abfallmengengerüstes erfolgte die Neuberechnung des Restmüllvolumens pro Einwohner und Woche. Berücksichtigt wurde wiederum das Urteil des Verwaltungs­gerichtes Arnsberg zum Schüttverdichtungsfaktor als auch ein Abzug von Restmüll aus anderen Herkunftsbereichen, z. B. Industrie, Gewerbebetriebe, Schulen etc. gemäß Empfehlung des INFA Institutes aus Ahlen. Die Literzahl pro Einwohner und Woche beläuft sich auf 15,27 Liter. Einbezogen wurden hier die Restabfallmenge aus der Umdeklarierung von Bioabfall als auch Restabfall aus der Wertstofftonne. Ohne diese Faktoren würde sich ein Ergebnis von 14,46 Liter pro Woche ergeben. Im Jahr 2013 betrug diese 14,71 Liter. Die Berechnung ist als Anlage 2 beigefügt.

 

Keiner Änderung bedarf daraus resultierend die vierte Änderungssatzung vom 16.12.2013 zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Bergkamen vom 13.12.2006; gem. § 12 Absatz 1 ist ein Pflichtrestmüllvolumen von 10 Litern pro Einwohner und Woche vorgesehen. Das rechnerisch nachgewiesene Restabfallaufkommen von 15,27 Liter pro Einwohner und Woche stellt insofern weiterhin eine Besserstellung für den Gebührenzahler dar.

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung

3. 2 Anlagen

 

Die Betriebsleitung EBB

 

 

 

Dr.-Ing. Peters

Betriebsleiter u. Erster Beigeordneter

 

 

Stv. Betriebsleiter

 

 

 

 

Polplatz

Sachbearbeiter

 

 

 

 

Heinemann