Betreff
Substanzwertermittlung zum 31.12.2013
- Bericht durch das Ing.-Büro Kresse -
Vorlage
11/0257
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Betriebsausschuss nimmt die Vorlage des Stadtbetriebs Entwässerung zur Kenntnis.

Sachdarstellung:

 

Die Stadt Bergkamen hat mit Wirkung zum 01.01.2007 das Neue Kommunale Finanzmanagement (NKF) eingeführt. Die 100 %ige Beteiligung an der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Stadtbetrieb Entwässerung Bergkamen (SEB) war im Rahmen der Eröffnungsbilanz zu bewerten.

Als Bewertungsmethode für den SEB hat die Stadt Bergkamen das Substanzwertverfahren gewählt.

Die Stadt Bergkamen ist daher verpflichtet, in unregelmäßigen Abständen (spätestens nach 8 Jahren) eine Überprüfung der Richtigkeit der Werte unter Berücksichtigung zwischenzeitlicher Investitionen am Kanalnetz durchzuführen.

Ziel der Grundlagenerhebung der Substanzwertermittlung ist die Feststellung des aktuellen Wiederbeschaffungswertes (WW) und des zugehörigen Restbuchwertes (RBW) aller abwassertechnischen Anlagen unter Berücksichtigung ihres baulichen Zustandes.

Der Wiederbeschaffungswert aller Haltungen wird zunächst über ein aktuelles Mengen- und Preismodell zum 31.12.2013 ermittelt. Der zugehörige Restbuchwert wird dann durch Übernahme der Nutzdauern aus der bilanziellen Vermögensbewertung für jede Haltung berechnet.

Um eine aktuelle Mittelpreisbildung zu erhalten, wurden 32 Baumaßnahmen der Baujahre 2001 - 2013 zu Grunde gelegt und explizit ausgewertet.

Für Sonderbauwerke (Regenüberlaufbecken, Pumpwerke, …) sowie für technische Einrichtungen, deren Anschaffungswerte über dem Erinnerungswert von 0,51 € liegen, werden die Wiederbeschaffungswerte ohne eine neue Bestandsaufnahme und Berechnung durch Indizierung des in der Bilanz des SEB geführten Anschaffungswertes ermittelt. Kosten von Bauwerken, die bisher nicht als eigenständiges Wirtschaftsgut in der Bilanz geführt wurden, wurden aus der im Jahr 2014 durchgeführten Kostenermittlung zur Aufteilung des Netzes in Haltungen und Schächte übernommen.

Die so ermittelten aktuellen Wiederbeschaffungswerte aller Anlagegüter berücksichtigen dann jedoch noch nicht den baulichen Zustand. Dieser wird zusätzlich haltungsweise durch Ermittlung des rechnerisch erforderlichen minimalen Sanierungsaufwandes ermittelt.

Für die Mittelpreisbildung der Sanierungskosten wurden 17 Sanierungsmaßnahmen der Baujahre 2003 -2011 zu Grunde gelegt.

Da aufgrund der Umstellung des Kanalkatasters zurzeit nicht für alle Haltungen eine aktuelle realbezogene haltungsweise Schadensaufnahme vorliegt, wird der Sanierungsbedarf (Kosten) über ein Rechenmodell, dem statistische Auswertungen des Kanalnetzes zugrunde liegen, vorgenommen. Diese Auswertung basiert auf Untersuchungen der Jahre 1991 bis 2009, die ca. 70 % des Netzes abbilden. Eine durchgeführte Schadensanalyse zeigt hierbei die Verteilung von Schäden in Abhängigkeit des Alters der Haltungen.

Von den aktuell ermittelten Restbuchwerten der Anlagegüter (Haltungen) wird der rechnerisch minimalste erforderliche Sanierungsaufwand aus den möglichen Verfahren Erneuerung – Renovierung – Reparatur in Abzug gebracht. Dieser hierdurch entstehende („fiktive“) abgeminderte Restbuchwert wird als Substanzwertbasis ausgewiesen.

Notwendige Korrekturen erfolgen auf dieser Basis durch die Verwaltung.

 

Das Ergebnis der Berechnung stellt sich wie folgt dar:

 

Rechnerischer Wiederbeschaffungswert                                                       ca. 370,96 Mio €

Rechnerischer Restbuchwert auf Wiederbeschaffungswert                               ca. 181,05 Mio €

Substanzwertbasis (Restbuchwert abzüglich min. Sanierungsaufwand)  ca. 160,52 Mio €

 

Die Ermittlung der Substanzwertbasis der abwassertechnischen Anlagen in Bergkamen hat auf Grundlage der Neubewertung des Wiederbeschaffungswertes und des Restbuchwertes unter Berücksichtigung des baulichen Zustandes eine (deutliche) Erhöhung des Sachwertvermögens ergeben. Der Wiederbeschaffungswert liegt ca. 72 %, der Restbuchwert ca. 41 % und die Substanzwertbasis immerhin noch ca. 25 % über den zum 31.12.2013 in der Bilanz geführten Vermögenswerten.

 

Um festzustellen, ob der Substanzwert in der städtischen Bilanz zum 31.12.2013 eine Änderung zu erfahren hat, sind durch die Kämmerei noch weitere Arbeiten zu leisten.

Das Ergebnis bleibt abzuwarten.

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

Dr.-Ing. Peters

Erster Beigeordneter und Betriebsleiter

 

 

Vertreter der Betriebsleitung

 

 

 

 

Staschat