hier: Schließung des Lindenweges (westlicher Teil) zwischen Schulstraße und Pfalzstraße in Höhe der Kreuzung zur Pfalzstraße
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und
Finanzausschuss nimmt die Einwendungen der Eheleute Burkert und der
Unterschriftsleistenden sowie den Gegenantrag von Herrn Dirk Tomaszewski zur
Abbindung des westlichen Lindenweges in Bergkamen-Weddinghofen zur Kenntnis. Er
beschließt:
Von einer
Abbindung des westlichen Lindenweges im Bereich der Pfalzstraße ist abzusehen.
Mit der Polizeibehörde
ist zu erörtern, inwieweit häufigere Geschwindigkeits- bzw.
Durchfahrtskontrollen im Bereich westlicher Lindenweg möglich sind.
Der Lindenweg
wird von der Töddinghauser Straße bis zur Schulstraße durchgängig in beiden
Richtungen mit der Verkehrsregelung „Durchfahrt verboten/Anlieger frei“
ausgewiesen.
Sachdarstellung:
Antrag 1
Im
Antragschreiben vom 10.10.2014, eingegangen beim Bürgermeister der Stadt
Bergkamen am 13.11.2014, regt das Ehepaar Burkert, Lindenweg 7, 59192
Bergkamen-Weddinghofen, an, den westlichen Teil des Lindenweges vor der Zufahrt
zur Pfalzstraße zu schließen.
Darüber hinaus
soll der Lindenweg im gesamten Verlauf von der Töddinghauser Straße bis zur
Schulstraße mit der Verkehrsregelung „Durchfahrt verboten/Anlieger frei“
ausgewiesen werden.
Zudem soll der
westliche Lindenweg mit Markierungen auf der Fahrbahn, größere „Hinweisschilder
oder Blinklichter“, die auf zu schnelle Fahrweise hindeuten, versehen werden.
Als Begründung
führen die Antragsteller an, dass die Anwohner der umliegenden Wohngebiete den
westlichen Lindenweg als Abkürzung zur Schulstraße in Richtung Autobahn nutzen
würden. Es stünden genügend alternative Verkehrswege über die Schulstraße,
Töddinghauser Straße, östlicher Lindenweg und die Pfalzstraße zur Verfügung,
die aufgrund ihres Fahrbahnbelages besser geeignet wären, die zusätzlich
entstehenden Verkehre aufzunehmen.
Eine weitere
Beschädigung der Betonsteinpflasterfläche des westlichen Lindenweges durch die
geringeren Verkehrsmengen würde verhindert, da dieser ohnehin nicht für die
derzeitigen Verkehrsmengen ausgelegt wäre.
Die erhöhten
Verkehrsmengen würden auf dem losen Oberflächenbelag eine unzumutbare
Lärmbelästigung verursachen.
Weiterhin
führen die Antragsteller an, dass die Durchgangsverkehrsteilnehmer die
Höchstgeschwindigkeit im verkehrsberuhigten Bereich (Schrittgeschwindigkeit/7
km/h) nicht einhalten würden und - darauf hingewiesen - ein sehr aggressives
Verhalten an den Tag legen würden.
Im
Antragschreiben werden einerseits die zu geringen Geschwindigkeitskontrollen
der Polizei bemängelt und andererseits, dass die straßenverkehrsrechtliche
Ausweisung „Durchfahrt verboten/Anlieger frei“ nur am östlichen Ende im
Einmündungsbereich der Töddinghauser Straße angebracht wäre und somit keine
eindeutige Verkehrsregelung für den gesamten Lindenweg bestünde.
Letztendlich
wird darauf hingewiesen, dass drei Kindergärten im Umfeld des westlichen Lindenweges
liegen und die dort untergebrachten Kinder vor Personenschäden geschützt werden
müssten.
Antrag 2
Am 15.01.2015
ging ein Gegenantrag des Herrn Dirk Tomaszewski, Lindenweg 19,
Bergkamen-Weddinghofen, beim Bürgermeister der Stadt Bergkamen ein. Herr
Tomaszewski spricht sich gegen eine Abbindung des westlichen Lindenweges im
Bereich der Pfalzstraße aus, da sein im Lindenweg 19 ansässiger Betrieb
mehrmals täglich von Lastkraftwagen beliefert und dieses zu erheblichen
verkehrstechnischen Beeinträchtigungen im Bereich seines Firmensitzes führen
würde. Er merkt an, dass die ihn andienenden Lieferfahrzeuge aus Richtung Osten
(Töddinghauser Straße) sein Grundstück nicht befahren könnten und somit eine
Entladung auf der Fahrbahn notwendig würde. Ein Wenden von Lkw im Bereich
seines Firmensitzes sei nicht möglich und eine Abfahrt in Richtung Häupenweg
bzw. nördliche Schulstraße aufgrund der verkehrsberuhigten Einbauten in der
Pfalzstraße (Aufpflasterung) ebenfalls nicht möglich. Daher sei auf eine
Abbindung des westlichen Lindenweges im Bereich der Pfalzstraße dringend zu
verzichten.
Stellungnahme der Verwaltung
Der westliche
Lindenweg wurde vor einigen Jahren in Kooperation mit dem SEB überplant und
saniert. Er wurde durchgängig mit Betonsteinpflaster versehen, Stellplätze und
Gehwege von den Fahrbahnrändern mit einer doppelzeiligen Entwässerungsrinne
abgetrennt. Das Pflaster und die niveaugleiche Oberfläche sollten den Charakter
eines verkehrsberuhigten Bereiches unterstreichen. Allerdings entspricht die gewählte
Verkehrscharakteristik insgesamt nicht den Kriterien eines verkehrsberuhigten
Bereiches. Darauf wies zwischenzeitlich auch die Polizeibehörde im Zusammenhang
mit der Erörterung über häufigere Verkehrskontrollen hin.
Mittlerweile
weist die Betonsteinpflasterdecke zwischen den doppelzeiligen
Entwässerungsrinnen erhebliche Beschädigungen in Form von Absackungen auf.
Gemäß gutachtlicher Feststellung muss zur Schadensbeseitigung die unter dem
Betonsteinpflaster liegende Schottertragschicht mit einem Kostenpunkt von rd.
140.000 € erneuert werden. Das Tiefbauamt der Stadt Bergkamen wird diesen
Betrag zu den Haushaltsplanberatungen 2016/2017 anmelden. Bis auf weiteres wird
die Verkehrssicherheit aus Mitteln der Straßenunterhaltung sichergestellt.
Seit der
Umgestaltung des westlichen Lindenweges hat sich das Verkehrsaufkommen hier
nicht wesentlich verändert. Auf seiner gesamten Länge – von der Schulstraße bis
zur Töddinghauser Straße in Ostwestrichtung ist er - ebenso wie die Pfalzstraße
in Nordsüdrichtung – als Hauptsammelstraße mehrerer Wohnquartiere zu den
umliegenden Hauptverkehrsstraßen Schulstraße/L 664, Häupenweg/K 9 und der
Töddinghauser Straße anzusehen (s. Anlage). Genannt seien hier z. B. die dem
östlichen Lindenweg anliegenden Wohnstraßen Akazienweg, Im Sonneneck oder
Espenweg. Weiterhin gehören zu diesen Wohnbereichen Teilbereiche der
Wiesenstraße und weiter im Norden die ECA-Siedlung.
Die weitaus
überwiegenden Verkehre, die der Lindenweg bzw. die Pfalzstraße aufnehmen, sind
die Ziel- und Quellverkehre zu diesen Wohnquartieren sowie die Anlieger zu den
im Antrag 1 genannten drei Kindergärten und dem Gebäude der Katholischen
Kirchengemeinde Weddinghofen im Einmündungsbereich der Straße Im Sonneneck.
Eine Abbindung
des westlichen Lindenweges würde die derzeit gleichmäßige Verteilung der
Anliegerverkehre zu den umliegenden Hauptverbindungsstraßen stören und diese
auf die verbleibenden Bereiche konzentrieren. Dies wäre gegenüber den Anliegern
der Pfalzstraße und des östlichen Lindenweges nicht zu vertreten. Darüber
hinaus ist die Lkw-Erreichbarkeit des Antragstellers 2 zu berücksichtigen.
Aufgreifen
wird die Verwaltung die Forderungen nach häufigeren Verkehrs- bzw.
Durchfahrtskontrollen und diesbezüglich mit der zuständigen Polizeibehörde
Kontakt aufnehmen. Vorsorglich macht die Verwaltung jedoch darauf aufmerksam,
dass die Polizeibehörde bereits Geschwindigkeitskontrollen im westlichen
Lindenweg im Vergleich zu anderen Wohngebieten vermehrt durchführt und weitere
Geschwindigkeitskontrollen aus Kapazitätsgründen nur bedingt möglich seien.
Das An- bzw.
Aufbringen von zusätzlichen verkehrsrechtlichen Hinweisen zur
Geschwindigkeitsreduzierung wird von der Verwaltung überprüft.
Kurzfristig
nachgekommen werden sollte aus Sicht der Verwaltung hingegen der Anregung, den
Lindenweg durchgängig – von der Töddinghauser Straße bis zur Schulstraße – mit
der Verkehrsregelung „Durchfahrt verboten/Anlieger frei“ auszuweisen. Dazu ist
es notwendig, diese Ausschilderung aus verkehrsrechtlichen Gründen und zur jeweiligen
Neuorientierung der Verkehrsteilnehmer in Kreuzungsbereichen ebenfalls
einzurichten. Die Kosten für diese zusätzliche Beschilderung belaufen sich auf
ca. 800 €.
Bestandteile dieser Vorlage sind:
1.
Das Deckblatt
2.
Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
3.
4 Anlagen
Der
Bürgermeister In
Vertretung Dr.-Ing.
Peters Erster
Beigeordneter |
|
Amtsleiter Reichling |
Sachbearbeiter Raupach |
|