Betreff
Kommunale Klassenrichtzahl im Schuljahr 2015/16 an den Bergkamener Grundschulen
Vorlage
11/0234
Aktenzeichen
kry-kü
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Schule, Sport und Weiterbildung beschließt, die kommunale Klassenrichtzahl zur Bildung der Eingangsklassen an den städt. Grundschulen in Bergkamen für das Schuljahr 2015/2016 auf 18 festzulegen und folgende Eingangsklassen zu bilden:

 

Gerhart-Hauptmannschule                                             3 Klassen

Schillerschule                                                                            3 Klassen

Pfalzschule                                                                               3 Klassen

Jahnschule                                                                                3 Klassen

Preinschule                                                                               2 Klassen

Overberger Schule                                                              2 Klassen

Freiherr-von-Ketteler-Schule                         2 Klassen

 

Sachdarstellung:

 

Das „Gesetz zur Sicherung eines qualitativ hochwertigen und wohnungsnahen Grundschulangebots in Nordrhein Westfalen“ (8. Schulrechtsänderungsgesetz) ist am 07.11.2012 vom Landtag beschlossen worden und am 21.11.2012 in Kraft getreten. Über die

Inhalte des Gesetzes wurde der Ausschuss für Schule, Sport und Weiterbildung in seiner Sitzung am 09.04.2013, Drucksache Nr. 10/1122, umfassend informiert.

 

Nach Beendigung des Anmeldeverfahrens für das Schuljahr 2015/2016 und Klärung des Verbleibs der zum Anmeldeschluss noch nicht angemeldeten Kinder steht fest, dass im kommenden Schuljahr insgesamt 416 Kinder in den ersten Klassen der Bergkamener Grundschulen unterrichtet werden.

Davon sind 5 Kinder an einer Grundschule in den Nachbarkommunen, an der Waldorfschule in Hamm bzw. an einer Förderschule angemeldet worden. Diese Kinder werden bei der Berechnung der kommunalen Klassenrichtzahl nicht berücksichtigt.

 

Die kommunale Klassenrichtzahl ermittelt sich gemäß § 6 a Abs. 2 Nr. 2 der Verordnung zur Ausführung des § 93 Abs. 2 Schulsozialgesetz (VO zu § 93 Abs. 2 SchulG) wie folgt. Die Gesamtzahl der Schülerinnen und Schüler in den Eingangsklassen der jeweiligen Kommunen des kommenden Schuljahres wird durch 23 geteilt. Die so ermittelte Klassenrichtzahl darf unterschritten aber nicht überschritten werden. Die Berechnung der kommunalen Klassenrichtzahl erfolgt durch den Schulträger spätestens zum 15.01. eines jeden Jahres.

 

Berechnung der kommunalen Klassenrichtzahl für die Stadt Bergkamen zum Schuljahr 2015/2016:

 

411 Erstklässler durch 23 = 17,87

 

Gemäß § 6 a Abs. 2 Nr. 2 Verordnung zum § 93 Abs. 2 SchulG wird ein Zahlenbruchteil ab 0,5 bei einer Rechengröße zwischen 15 und 30 auf die darüber liegende ganze Zahl aufgerundet, das bedeutet, dass an den Bergkamener Grundschulen 18 Eingangsklassen gebildet werden können.

 

Gemäß § 6 a Abs. 1 VO zu § 93 Abs. 2 Schulgesetz wird auch die Bandbreite für die Klassenbildung an Grundschulen geändert. Für die Klassenbildung sind folgende Werte maßgebend:

 

Bis zu 29 Schülerinnen und Schüler =                        1 Klasse

30 bis 56 Schülerinnen und Schüler =                        2 Klassen

57 bis 81 Schülerinnen und Schüler =                        3 Klassen

82 bis 104 Schülerinnen und Schüler =                        4 Klassen

 

Die Bildung von Eingangsklassen mit weniger als 15 und mehr als 29 Schülerinnen und Schülern ist unzulässig.

 

Gebildete Eingangsklassen werden grundsätzlich unabhängig von später eintretenden Schülerzahlenveränderungen fortgeführt.

 

Daraus ergibt sich für die Bergkamener Grundschulen die nachfolgend dargestellte Klassen- und Schülerzahlenverteilung:

 

 

Schule

Anmeldungen

Klassen

Schüler/innen pro Klasse

G.-Hauptmann-Schule

70

3

23/24

Schillerschule

77

3

25/26

Pfalzschule

72

3

24

Jahnschule

65

3

21/22

Preinschule

36

2

18

Overberger Schule

51

2

25/26

Frh.-v.-Ketteler-Schule

40

2

20

Summe

411

18

 

 

Insgesamt ist die Klassenbildung relativ ausgeglichen. Keine Schule ist in einem Bereich, der sich nach oben oder unten in einem Grenzbereich befindet.

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

 

1. Das Deckblatt

2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

Busch

Beigeordnete

 

 

Amtsleiter

 

 

 

 

Kray