Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt
Bergkamen genehmigt den städtebaulichen Vertrag über die Anlage eines
Bewirtschaftungsweges und eines eines Waldsaumes sowie deren Pflege im Rahmen
des Bebauungsplanes Nr. WD 103/II „Waldsiedlung Weddinghofen“ entsprechend
Anlage.
Die Anlage ist
Bestandteil des Beschlusses und somit der Niederschrift.
Sachdarstellung:
Im Rahmen der
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. WD 103/II "Waldsiedlung Weddinghofen"
erfolgte ein planerischer Eingriff in den bestehenden Wald. Der westlich des
Plangebietes befindliche Wald steht im Eigentum der RAG MI und ihrer
Unterhaltungspflicht. Dieser westliche als auch der östliche Wald sollen
grundsätzlich in ihrer Eigenschaft
erhalten bleiben.
In Abstimmung mit
dem Landesbetrieb „Wald und Holz“ sowie dem Kreis Unna wurde ein Konzept für
die Herstellung der Waldränder entlang der geplanten Siedlung entwickelt.
Dieses Konzept ist insofern Bestandteil der erfolgten Abwägung der im Rahmen
der Behördenbeteiligung eingegangenen Stellungnahme des Landesbetriebes. Die
Sicherung durch einen städtebaulichen Vertrag zeitgleich mit dem
Satzungsbeschluss über den Bebauungsplan ist ebenfalls bindender Bestandteil.
Die Herstellung eines
neuen Waldsaumes sowie eines Waldbewirtschaftungsweges einschließlich deren
Pflege werden im vorliegenden Vertrag geregelt. Vertragspartner sind die RAG MI
als Flächeneigentümerin und die Stadt Bergkamen.
Kosten durch
diesen Vertrag entstehen der Stadt Bergkamen nicht.
Bestandteile dieser Vorlage sind:
1.
Das Deckblatt
2.
Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
3.
Anlage
Der
Bürgermeister In
Vertretung Dr.-Ing.
Peters Erster
Beigeordneter |
|
Amtsleiter Reichling |
Sachbearbeiter Kellermann |
|