hier: Erhöhung der Verkehrssicherheit der Hansastraße (K 17) im Ortsteil Bergkamen-Overberge
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und
Finanzausschuss nimmt die Einwendungen von Herrn Loschek und den
Unterschriftleistenden zur Hansastraße in Bergkamen-Overberge zur Kenntnis. Er
beschließt:
Zu Teil 1:
Die
Hansastraße im südlichen Bereich von der Hammer Straße zum nördlichen
Auslaufbereich der Friedhofstraße (Länge ca. 400 m) mit einem Überholverbot
(landwirtschaftliche Fahrzeuge frei) auszuweisen (s. Anlage 2 a).
Der
Straßenseitengraben ist im Bereich der Hausnummern 48 bis 64 zur Mitnutzung der
Fußgänger des westlich verlaufenden Radweges mit zwei weiteren
Grabenverrohrungen zu versehen.
Zu Teil 2:
Der
Einmündungsbereich zur Friedhofstraße (jeweils rd. 200 m in beide Richtungen)
ist mit einer Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h auszuweisen.
Sachdarstellung:
Mit einem
zweigeteilten Antragschreiben vom 04.09.2014, eingegangen beim Bürgermeister
der Stadt Bergkamen am 04.09.2014, regt Herr Oliver Loschek, Hansastraße 59,
59192 Bergkamen, folgendes an:
- die Einrichtung eines Überholverbotes
auf der Hansastraße über den gesamten Streckenverlauf,
- die Einrichtung einer Absenkung der
Höchstgeschwindigkeit von derzeit 70 km/h auf
50 km/h im Einmündungsbereich der Friedhofstraße.
Der erste Teil
des Antrages ist von 48 und der zweite Teil von 37 Mitbürgerinnen und
Mitbürgern unterschrieben.
Zur Begründung
des 1. Punktes führt der Antragsteller aus, dass die Hansastraße mit 5,20 m nur
eine geringe Fahrbahnbreite ausweist, dass Fahrgäste der Schulbuslinie 124 die
Fahrbahn queren müssen, um zu ihren Wohngrundstücken zu gelangen, die
Sicherheit der dort ansässigen Feuerwehrlöschgruppe Bergkamen-Overberge bei
ihren Einsatzfahrten erhöht würde und es zu gefährlichen Überholvorgängen beim
Linksabbiegen der Anlieger der Hansastraße zu ihren Wohngrundstücken käme.
Der
Antragsteller hat diese von ihm beschriebenen Situationen mit umfangreichem
Fotomaterial unterlegt.
Weiterhin wird
im ersten Teil des Antrages bemängelt, dass im Bereich der Hausnummern 53 bis
64 keine Verbindungen zwischen dem auf der westlichen Seite verlaufenden Radweg
und der Fahrbahn vorhanden sind, um den dazwischen liegenden
Straßenseitengraben zu queren mit dem Ziel, zu der Wohnbebauung auf der
gegenüberliegenden Seite zu gelangen. Die betroffenen Anwohner müssten aufgrund
dieser Begebenheit zwangsläufig die Fahrbahn als Fußgänger die zu enge Fahrbahn
benutzen.
Im zweiten
Teil des Antrages wird angeregt, den Einmündungsbereich der Friedhofstraße zur
Hansastraße, die zurzeit ausgewiesene Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h auf 50
km/h zu reduzieren.
Als Begründung
wird angeführt, dass dieser Teilbereich der Hansastraße in einem
unübersichtlichen Kurvenbereich liegt, gleichzeitig als Zufahrt der
Friedhofstraße, der Straße „Kobbeloh“ und zum großflächigen Parkplatz der Gaststätte
Grundhöfer dient. Darüber hinaus würde dieser Teilbereich vom Lkw-Lieferverkehr
zu einer in der Friedhofstraße ansässigen Gewerbefirma schwerpunktmäßig
genutzt.
Die
Hansastraße im Bergkamener Ortsteil Overberge verbindet die klassifizierte
Landwehrstraße (L 664) im Norden mit der ebenfalls klassifizierten Hammer
Straße im Süden von Overberge. Als Kreisstraße (K 17) ist sie ebenso
klassifiziert und liegt außerhalb jeglicher Ortsdurchfahrt. Dies bedeutet, dass
die Unterhaltung und Verkehrssicherungspflicht beim Straßenbaulastträger, dem
Kreis Unna, liegen. Aufgrund dieser Gegebenheiten hat die Stadtverwaltung
Bergkamen sowohl die Polizeibehörde als auch den Kreis Unna als
Straßenbaulastträger um Stellungnahme zu den beiden Antragsbestandteilen gebeten
und erhalten.
Die
Polizeibehörde stimmt auf der Grundlage der vorliegenden Begründung einer
Einrichtung von 50 km/h im Einmündungsbereich der Friedhofstraße zu; ebenso der
Einrichtung von zwei Grabenverrohrungen, die die fußläufige Nutzung der
Fahrbahn im Bereich der Hansastraße 53 bis 64 weitestgehend unterbinden würden.
Aufgrund der aktuellen Unfallstatistik, die seit 1 ½ Jahren keine Unfallfolgen
mit Personen- und Sachschäden ausweist, kann sie der Antragstellung, die
komplette Straße mit einem Überholverbot zu versehen, nicht folgen.
Die
Kreisverwaltung Unna verweist in ihrer Stellungnahme darauf, dass Begrenzungen
außerhalb geschlossener Ortschaften anhand der Vorgaben des Straßen- und
Wegegesetzes NRW nur in besonders begründeten Ausnahmefällen möglich ist. Zudem
dürften Fahrzeugführer gemäß der Straßenverkehrsordnung nur so schnell fahren,
dass sie ihre Fahrzeuge ständig beherrschen würden. Die Geschwindigkeit wäre
somit den persönlichen Fähigkeiten, Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung
anzupassen. Die Hansastraße würde ohnehin bereits einer
Geschwindigkeitsbegrenzung von 70 km/h unterliegen, vorhandene Bushaltestellen
und Zufahrten an der Hansastraße bildeten keine Ausnahmen zu bestehenden
Straßenzügen außerhalb geschlossener Ortslagen und begründeten somit keine
weiteren Einführungen von Beschränkungen. Weiterhin weist der Kreis Unna
ebenfalls darauf hin, dass eine Häufung von Unfällen auf diesem
Streckenabschnitt nicht vorliege.
Auf der
Grundlage der Argumentation von Herr Loschek zum Einrichten eines kompletten
Überholverbotes der Hansastraße und eine Reduzierung der Höchstgeschwindigkeit
von 70 auf 50 km/h im Einmündungsbereich der Friedhofstraße nahm das Tiefbauamt
der Stadt Bergkamen mehrere Ortsbesichtigungen zu unterschiedlichen Tageszeiten
(Berufsverkehr, Normalverkehr) vor.
Dabei wurde
ersichtlich, dass im Teilstück von der Landwehrstraße bis zur Friedhofstraße
zwar mehrere Überholvorgänge zu verzeichnen waren, aber aufgrund der
übersichtlichen Streckenlänge und des Straßenquerschnittes kein
Gefährdungspotential von diesen Überholmanövern ausging.
Hingegen waren
die wenigen festgestellten Überholvorgänge auf dem Teilstück der Hansastraße
von der Hammer Straße bis zur Friedhofstraße aufgrund der geringen
Streckenlänge (ca. 400m) und des vom Grünbewuchs eingeengten Sichtquerschnittes
schon mit einem höheren Gefährdungspotential behaftet.
Die Verwaltung
schlägt daher vor, dem ersten Teil des
Bürgerantrags teilweise dahingehend zu folgen, die Hansastraße von der
Hammer Straße bis zum nördlichen Auslaufende der Friedhofstraße mit einem
Überholverbot auszuweisen (landwirtschaftliche Fahrzeuge ausgenommen). Dem
zweiten Teil des Antrages, den Einmündungsbereich der Friedhofstraße mit 50
km/h auszuweisen, soll nachgekommen werden, da die beschriebene
Unübersichtlichkeit im doppelkurvigen Bereich der Gaststätte Grundhöfer dieses
gebietet.
Darüber hinaus
soll in Abstimmung mit dem Kreis Unna der Straßenseitengraben der Hansastraße
im Bereich der Hausnummern 53 bis 64 mit zwei Grabenverrohrungen versehen
werden, um den Fußgängern des dortigen Wohnbereiches ein Mitbenutzen des
Radweges zu gewähren, ohne dabei fußläufig die Fahrbahn in Anspruch nehmen zu
müssen.
Die Kosten für
die Beschilderung bzw. Grabenverrohrung in Höhe von rd. 1.000 € bzw. 2 x 1.500
€ (brutto) trägt der Kreis Unna als Straßenbaulastträger.
Die Verwaltung
weist darauf hin, dass sie als Straßenverkehrsbehörde ein Anordnungsrecht von
Geschwindigkeitsbegrenzungen besitzt, der Kreis Unna als Straßenbaulastträger
jedoch ein Einspruchsrecht gegenüber Anordnungen gem. § 45 StVO hat.
Sollte der
Kreis Unna von seinem Einspruchsrecht Gebrauch machen, entscheidet die
Bezirksregierung in Arnsberg als Obere Aufsichtsbehörde beider
Gebietskörperschaften.
Bestandteile dieser Vorlage sind:
1.
Das Deckblatt
2.
Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
3.
2 Anlagen
Der
Bürgermeister In
Vertretung Dr.-Ing.
Peters Erster
Beigeordneter |
|
Amtsleiter Reichling |
Sachbearbeiter Raupach |
|