Betreff
Richtlinien zur Förderung der Jugendarbeit der Stadt Bergkamen
Festlegung der Fördersätze für das Jahr 2015
Vorlage
11/0171
Aktenzeichen
schy-dö
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Jugendhilfeausschuss des Rates der Stadt Bergkamen beschließt im Rahmen der Richtlinien zur Förderung der Jugendarbeit der Stadt Bergkamen für das Haushaltsjahr 2015 die Fördersätze gemäß der Sachdarstellung.

Sachdarstellung:

 

Die Richtlinien zur Förderung der Jugendarbeit der Stadt Bergkamen sehen eine Förderung gem. § 75 SGB VIII für anerkannte Bergkamener Träger der freien Jugendhilfe vor.

 

Die Verwaltung des Jugendamtes schlägt vor, die Fördersätze für das Haushaltsjahr 2015 wie folgt festzulegen:

 

 

       

2015/€

     

2014/€

        

 

1.

 

Fahrten und Lager

- pro Tag und teilnehmender Person
- pro Tag und betreuender Person

 

 

          2,20

          3,00

 

 

        2,20

        3,00

 

 

2.

 

Internationale Jugendbegegnung

- pro Tag und teilnehmender Person im Ausland

- pro Tag und teilnehmender Person am Ort

- pro Tag und teilnehmender Person bei Unter-

   bringung im Hotel, Gästehaus usw.

 

 

          3,20

          2,50

 

          3,00

 

 

        3,20

        2,50

 

        3,00

 

 

3.

 

Ferienhilfswerk

- für Teilnehmende aus Familien, die aufgrund    ihres Einkommens  Anspruch auf Leistungen

   nach dem SGB II bzw. dem SGB XII haben

-  für behinderte Kinder von Arbeitslosengeldbe-

   ziehenden nach dem SGB III  
- für alle übrigen Kinder
-  für Betreuende

 

 

 

         

       

        85,00       

       
        70,00       

        50,00

        50,00

 

 

       

     

      85,00       
     
      70,00

      50,00

      50,00

 

4.

 

Familienhilfswerk
- pro teilnehmender Person und Maßnahme

 

 

        26,00

 

 

      26,00

 

 

5.

 

Qualifizierungsmaßnahmen für ehren-/
nebenamtlich Mitarbeitende


Schulungen außerhalb von Bergkamen
-  3/3 Schulungstag

-  2/3 Schulungstag

-  1/3 Schulungstag                   

 

Schulungen innerhalb von Bergkamen

-  3/3 Schulungstag

- 2/3 Schulungstag

- 1/3 Schulungstag

 

-     pro Tag und Betreuender Person

 

 

       

 

       
          4,50
          3,50

          2,50

 

         

          2,50

          2,00

          1,00

 

  3,00

 

 

 

 

 

          4,50
          3,50

          2,50

 

         

          2,50

          2,00

          1,00

 

   keine Förderung

 

Die Fördersätze bleiben in Vergleich zu den Vorjahren unverändert. Neu ist die Förderung der betreuenden Personen unter Punkt 5 (Qualifizierungsmaßnahmen für ehren-/nebenamtliche Mitarbeitende). Mit den Änderungen der „Richtlinien zur Förderung der Jugendarbeit“ (siehe Drucksache 11/0169) soll diese zusätzliche Förderposition eingeführt werden.

 

 

Kostendarstellung:

Kosten:

 

 24.800,00

Produkt-/Sachkonto:              06.36.04.533100

 

 

 

 

Folgekosten pro Jahr:                                                                                     0,00

 

Mittelverfügbarkeit:        

Deckungsvorschlag:

     

 

Anfrage Korruptionsregister gem. § 8 Korruptionsbekämpfungsgesetz negativ

entfällt

 

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

 

Busch

Beigeordnete

 

 

Amtsleiter

 

 

 

 

Harder

Sachbearbeiter

 

 

 

 

Scharwey

Sachgebietsleiter

 

 

 

 

Kortendiek