Beschlussvorschlag:
Der Rat der
Stadt Bergkamen beschließt, die Hellweg-Hauptschule in Bergkamen-Rünthe zum
Schuljahresende 2014/15 aufzulösen.
1. Ausgangslage
Sowohl
der Ausschuss für Schule, Sport und Weiterbildung als auch der Rat der Stadt
Bergkamen haben sich in der Vergangenheit mehrfach mit der Fortschreibung des
Schulentwicklungsplanes für die weiterführenden Schulen (Sekundarbereich I) der
Stadt Bergkamen befasst - letztmalig in der Sitzung des Rates am 14.07.2011
(Drucksache Nr. 10/0639). Ein entscheidender Anlass war seinerzeit die
Verfügung der Bezirksregierung Arnsberg als Obere Schulaufsichtsbehörde vom
18.04.2011. Die Verfügung ist als Anlage 1 beigefügt.
Gemäß
der Verfügung hat die Obere Schulaufsichtsbehörde der Bildung einer
Eingangsklasse an der Hellweg-Hauptschule in Bergkamen-Rünthe zum Schuljahr
2011/12 nicht zugestimmt. Grund war seinerzeit, dass nur 15 Anmeldungen
vorlagen und dies nicht ausreichte, um eine komplette Klasse einrichten zu
können.
2. Rechtliche
Aspekte
Nach
§ 81 Abs. 2 beschließt der Schulträger über die Errichtung, die Änderung und
die Auflösung einer Schule. Auch wenn die Bezirksregierung formal vorgegeben
hat, dass keine Schülerinnen und Schüler an der Hellweg-Hauptschule mehr
aufgenommen werden durften, so muss trotzdem ein entsprechender Ratsbeschluss
herbeigeführt werden.
Nach
§ 81 Abs. 3 bedarf dieser Beschluss des Schulträgers der Genehmigung durch die
Obere Schulaufsichtsbehörde.
Nach
§ 76 müssen Schulen und Schulträger bei der Entwicklung des Schulwesens auf
örtlicher Ebene zusammenwirken. Die Schule ist vom Schulträger in den für sie
bedeutsamen Angelegenheiten rechtzeitig zu beteiligen. Zu den bedeutsamen
Angelegenheiten gehört ausdrücklich die Auflösung der Schule. Mit Schreiben vom
02.10.2014 ist die Schule offiziell gebeten worden, einen entsprechenden
Schulkonferenzbeschluss formal herbeizuführen.
Anzumerken
ist, dass die Entscheidungsbefugnis des Schulträgers von dem Beschluss der
Schulkonferenz unberührt bleibt.
Die
Schulkonferenz der Hellweg-Hauptschule hat am 29.10.2014 getagt und der
Schließung der Schule zum Ende des Schuljahres 2014/15 einstimmig zugestimmt.
3. Verbleib
der Schülerinnen und Schüler
Der
offizielle Auflösungsbeschluss der Hellweg-Hauptschule ist bisher nicht
herbeigeführt worden. Grund hierfür ist, dass erst Klarheit bezüglich des
Verbleibs der Schülerinnen und Schüler gegeben sein sollte.
Die
Obere Schulaufsichtsbehörde hat zunächst eine Auflösung bereits im Sommer 2014
favorisiert. Dies hätte bedeutet, dass die Schülerinnen und Schüler des 9. und
10. Jahrgangs eine andere Schule hätten besuchen müssen. Nach der vorliegenden
Statistik sind dies zurzeit 88 Schülerinnen und Schüler, von denen 35 im 9. und
53 im 10. Jahrgang beschult werden. Es gibt im gesamten Umkreis jedoch keine
Hauptschule mehr, die in der Lage gewesen wäre, diese 5 Klassen aus der
Hellweg-Hauptschule aufzunehmen.
In
Absprache mit der Oberen Schulaufsichtsbehörde ist dann festgelegt worden, dass
die Schule bis zum Ablauf des Schuljahres 2014/15 weiterhin in ihrem
angestammten Schulgebäude verbleiben kann. Ab Sommer 2015 sind dann nur noch
die 35 Schülerinnen und Schüler, die zurzeit im 9. Jahrgang beschult werden, in
einer anderen Schule zu beschulen.
Eine
Beschulung an der Willy-Brandt-Gesamtschule in Bergkamen scheidet aus, da ein
Schulformwechsel für Schülerinnen und Schüler dieses Jahrgangs nach dem Schulgesetz
rechtlich nicht mehr zulässig ist.
In
enger Absprache mit der Städtischen Hauptschule Kamen besteht die Möglichkeit,
die Schülerinnen und Schüler dort zu beschulen. Sie erhalten an der Schule die
Möglichkeit, im Klassenverband zusammenzubleiben. Zugesagt ist von der Oberen
Schulaufsichtsbehörde zudem, dass ein Teil der Lehrerinnen und Lehrer von der
Hellwegschule mit nach Kamen wechselt.
Eine
enge Verzahnung zur Städtischen Hauptschule Kamen ist auch durch die
kommissarische Schulleiterin Frau Dr. Beatrix Günnewig gegeben. Frau Dr.
Günnewig ist stellvertretende Schulleiterin an der Städtischen Hauptschule
Kamen. Zu Beginn des Schuljahres 2014/15 ist sie kommissarisch mit der
Schulleitung an der Hellweg-Hauptschule in Bergkamen-Rünthe beauftragt worden.
Notwendig geworden ist diese Maßnahme der Schulaufsichtsbehörde durch die
Pensionierung der bisherigen Schulleiterin Frau Gudrun Münnemann.
4. Folgenutzung
des Gebäudes
Im
Gutachten des Instituts für Schulentwicklungsforschung der TU Dortmund hat Herr
Dr. Heinfried Habeck als Gutachter vorgeschlagen, in Bergkamen-Rünthe in dem
Gebäude der Hellweg-Hauptschule eine Förderschule im Förderschulbereich
"Sprache" und eine Förderschule im Förderschulbereich "Emotionale
und soziale Entwicklung" jeweils im Primarbereich unterzubringen.
Im
Falle der Umsetzung dieses Gutachtens würde dies bedeuten, dass ab dem
01.08.2016 das Schulgebäude wieder als solches genutzt werden würde.
Empfohlen
worden ist, dass Schulträger dieser beiden Schulen der Kreis Unna wird. In den
Vertragsverhandlungen mit dem Kreis Unna soll eine Nutzung der Mensa und der
Turnhalle für Bergkamener Gruppen ausgehandelt werden. Eine ähnliche Lösung
gibt es bereits an der Turnhalle der Regenbogenschule (ehemalige Burgschule),
die im Vormittagsbereich von der Regenbogenschule und nachmittags durch
Bergkamener Sportvereine genutzt wird.
Weiterhin
ist sichergestellt, dass die Bundesmittel, die in den Ausbau der Hellwegschule
zu einer Ganztagsschule geflossen sind, nicht zurückgefordert werden.
5. Finanzielle
Auswirkungen
Für das Schuljahr 2015/16 ist im kommunalen Haushalt nur mit
marginalen Einsparungen zu rechnen.
Die Schulleitung der Städt. Hauptschule Kamen hat signalisiert,
dass eine Aufnahme der Schülerinnen und Schüle möglich ist. Ob sich wirklich
alle Neuntklässler in Kamen anmelden werden, kann zurzeit nicht gesagt werden.
Selbstverständlich besteht immer auch die Möglichkeit eines Wechsels an ein
Berufskolleg.
Die Schülerinnen und Schüler aus Bergkamen werden einen Anspruch
auf Übernahme der Beförderungskosten nach der Schülerfahrkostenverordnung
haben. Diese Kosten werden im Schuljahr 2015/16 von der Stadt Bergkamen
getragen.
Hinzu kommen die weiteren Kosten, die jedem Schüler bzw. jeder Schülerin
individuell zuzuordnen sind. Hierzu gehören zum einen die Kosten für die
Beschaffung der notwendigen Lernmittel nach dem Lernmittelfreiheitsgesetz, aber
auch die Kosten für Unterrichtsmittel, die schülerspezifisch ermittelt werden.
Weitere Kosten werden anteilig für das nichtlehrende Personal wie
den Hausmeister und die Sekretärin und auch die Räumlichkeiten anfallen. Hier
wird es zu einer einvernehmlichen Verabredung zwischen den Schulträgern in Form
einer pauschalen Ausgleichsregelung kommen.
Ein weiterer wichtiger Aspekt bezüglich der Kosten ist in dem
Gebäude der Hellwegschule zu sehen. Auf der einen Seite fallen weiterhin Kosten
wie z. B. Grundbesitzabgaben oder Kosten für eine Einbruchdiebstahlversicherung
an. Auch eine zumindest teilweise Beheizung des Gebäudes ist erforderlich. Zum
einen sind Frostschäden in den nicht genutzten Teilen zu verhindern, zum
anderen sollen Teile des Gebäudes wie die Mensa und die Turnhalle weitergenutzt
werden. Auch der Einsatz eines Hausmeisters ist zumindest teilweise weiterhin
erforderlich.
Im Hinblick auf die Folgenutzung ist unbedingt eine Abnutzung
durch Leerstand zu vermeiden.
Schlussbemerkung
Insgesamt ist festzuhalten, dass mit der
Schließung der Hellweg-Hauptschule als letzte in Bergkamen-Rünthe seit Mitte
der 80er Jahre insgesamt sechs Hauptschulen geschlossen worden sind. Mit der
Hellweg-Hauptschule ist es die letzte noch existierende Hauptschule. Im
Einzelnen sind geschlossen worden die Friedrich-Harkort-Hauptschule in
Bergkamen-Mitte, die Nordberg-Hauptschule in Bergkamen-Mitte, die
Sundern-Hauptschule in Bergkamen-Oberaden, die Burg-Hauptschule in
Bergkamen-Oberaden und die Heide-Hauptschule in Bergkamen-Weddinghofen. Im
Kreis Unna gibt es noch fünf Hauptschulen.
Bestandteile dieser Vorlage sind:
1.
Das Deckblatt
2.
Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
3. 1 Anlage
Der
Bürgermeister In
Vertretung Busch Beigeordnete |
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Amtsleiter Kray |
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