Betreff
Schließung der Hellweg-Hauptschule zum Schuljahresende 2014/15
Vorlage
11/0166
Aktenzeichen
kry-kü
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt, die Hellweg-Hauptschule in Bergkamen-Rünthe zum Schuljahresende 2014/15 aufzulösen.

 

Sachdarstellung:

 

 

1.       Ausgangslage

 

Sowohl der Ausschuss für Schule, Sport und Weiterbildung als auch der Rat der Stadt Bergkamen haben sich in der Vergangenheit mehrfach mit der Fortschreibung des Schulentwicklungsplanes für die weiterführenden Schulen (Sekundarbereich I) der Stadt Bergkamen befasst - letztmalig in der Sitzung des Rates am 14.07.2011 (Drucksache Nr. 10/0639). Ein entscheidender Anlass war seinerzeit die Verfügung der Bezirksregierung Arnsberg als Obere Schulaufsichtsbehörde vom 18.04.2011. Die Verfügung ist als Anlage 1 beigefügt.

Gemäß der Verfügung hat die Obere Schulaufsichtsbehörde der Bildung einer Eingangsklasse an der Hellweg-Hauptschule in Bergkamen-Rünthe zum Schuljahr 2011/12 nicht zugestimmt. Grund war seinerzeit, dass nur 15 Anmeldungen vorlagen und dies nicht ausreichte, um eine komplette Klasse einrichten zu können.

 

 

2.    Rechtliche Aspekte

 

Nach § 81 Abs. 2 beschließt der Schulträger über die Errichtung, die Änderung und die Auflösung einer Schule. Auch wenn die Bezirksregierung formal vorgegeben hat, dass keine Schülerinnen und Schüler an der Hellweg-Hauptschule mehr aufgenommen werden durften, so muss trotzdem ein entsprechender Ratsbeschluss herbeigeführt werden.

Nach § 81 Abs. 3 bedarf dieser Beschluss des Schulträgers der Genehmigung durch die Obere Schulaufsichtsbehörde.

 

Nach § 76 müssen Schulen und Schulträger bei der Entwicklung des Schulwesens auf örtlicher Ebene zusammenwirken. Die Schule ist vom Schulträger in den für sie bedeutsamen Angelegenheiten rechtzeitig zu beteiligen. Zu den bedeutsamen Angelegenheiten gehört ausdrücklich die Auflösung der Schule. Mit Schreiben vom 02.10.2014 ist die Schule offiziell gebeten worden, einen entsprechenden Schulkonferenzbeschluss formal herbeizuführen.

Anzumerken ist, dass die Entscheidungsbefugnis des Schulträgers von dem Beschluss der Schulkonferenz unberührt bleibt.

Die Schulkonferenz der Hellweg-Hauptschule hat am 29.10.2014 getagt und der Schließung der Schule zum Ende des Schuljahres 2014/15 einstimmig zugestimmt.

 

 

3.    Verbleib der Schülerinnen und Schüler

 

Der offizielle Auflösungsbeschluss der Hellweg-Hauptschule ist bisher nicht herbeigeführt worden. Grund hierfür ist, dass erst Klarheit bezüglich des Verbleibs der Schülerinnen und Schüler gegeben sein sollte.

 

Die Obere Schulaufsichtsbehörde hat zunächst eine Auflösung bereits im Sommer 2014 favorisiert. Dies hätte bedeutet, dass die Schülerinnen und Schüler des 9. und 10. Jahrgangs eine andere Schule hätten besuchen müssen. Nach der vorliegenden Statistik sind dies zurzeit 88 Schülerinnen und Schüler, von denen 35 im 9. und 53 im 10. Jahrgang beschult werden. Es gibt im gesamten Umkreis jedoch keine Hauptschule mehr, die in der Lage gewesen wäre, diese 5 Klassen aus der Hellweg-Hauptschule aufzunehmen.

 

In Absprache mit der Oberen Schulaufsichtsbehörde ist dann festgelegt worden, dass die Schule bis zum Ablauf des Schuljahres 2014/15 weiterhin in ihrem angestammten Schulgebäude verbleiben kann. Ab Sommer 2015 sind dann nur noch die 35 Schülerinnen und Schüler, die zurzeit im 9. Jahrgang beschult werden, in einer anderen Schule zu beschulen.

 

Eine Beschulung an der Willy-Brandt-Gesamtschule in Bergkamen scheidet aus, da ein Schulformwechsel für Schülerinnen und Schüler dieses Jahrgangs nach dem Schulgesetz rechtlich nicht mehr zulässig ist.

 

In enger Absprache mit der Städtischen Hauptschule Kamen besteht die Möglichkeit, die Schülerinnen und Schüler dort zu beschulen. Sie erhalten an der Schule die Möglichkeit, im Klassenverband zusammenzubleiben. Zugesagt ist von der Oberen Schulaufsichtsbehörde zudem, dass ein Teil der Lehrerinnen und Lehrer von der Hellwegschule mit nach Kamen wechselt.

 

Eine enge Verzahnung zur Städtischen Hauptschule Kamen ist auch durch die kommissarische Schulleiterin Frau Dr. Beatrix Günnewig gegeben. Frau Dr. Günnewig ist stellvertretende Schulleiterin an der Städtischen Hauptschule Kamen. Zu Beginn des Schuljahres 2014/15 ist sie kommissarisch mit der Schulleitung an der Hellweg-Hauptschule in Bergkamen-Rünthe beauftragt worden. Notwendig geworden ist diese Maßnahme der Schulaufsichtsbehörde durch die Pensionierung der bisherigen Schulleiterin Frau Gudrun Münnemann.

 

 

4.       Folgenutzung des Gebäudes

 

Im Gutachten des Instituts für Schulentwicklungsforschung der TU Dortmund hat Herr Dr. Heinfried Habeck als Gutachter vorgeschlagen, in Bergkamen-Rünthe in dem Gebäude der Hellweg-Hauptschule eine Förderschule im Förderschulbereich "Sprache" und eine Förderschule im Förderschulbereich "Emotionale und soziale Entwicklung" jeweils im Primarbereich unterzubringen.

Im Falle der Umsetzung dieses Gutachtens würde dies bedeuten, dass ab dem 01.08.2016 das Schulgebäude wieder als solches genutzt werden würde.

 

Empfohlen worden ist, dass Schulträger dieser beiden Schulen der Kreis Unna wird. In den Vertragsverhandlungen mit dem Kreis Unna soll eine Nutzung der Mensa und der Turnhalle für Bergkamener Gruppen ausgehandelt werden. Eine ähnliche Lösung gibt es bereits an der Turnhalle der Regenbogenschule (ehemalige Burgschule), die im Vormittagsbereich von der Regenbogenschule und nachmittags durch Bergkamener Sportvereine genutzt wird.

 

Weiterhin ist sichergestellt, dass die Bundesmittel, die in den Ausbau der Hellwegschule zu einer Ganztagsschule geflossen sind, nicht zurückgefordert werden.

 

 

5.    Finanzielle Auswirkungen

 

Für das Schuljahr 2015/16 ist im kommunalen Haushalt nur mit marginalen Einsparungen zu rechnen.

Die Schulleitung der Städt. Hauptschule Kamen hat signalisiert, dass eine Aufnahme der Schülerinnen und Schüle möglich ist. Ob sich wirklich alle Neuntklässler in Kamen anmelden werden, kann zurzeit nicht gesagt werden. Selbstverständlich besteht immer auch die Möglichkeit eines Wechsels an ein Berufskolleg.

 

Die Schülerinnen und Schüler aus Bergkamen werden einen Anspruch auf Übernahme der Beförderungskosten nach der Schülerfahrkostenverordnung haben. Diese Kosten werden im Schuljahr 2015/16 von der Stadt Bergkamen getragen.

Hinzu kommen die weiteren Kosten, die jedem Schüler bzw. jeder Schülerin individuell zuzuordnen sind. Hierzu gehören zum einen die Kosten für die Beschaffung der notwendigen Lernmittel nach dem Lernmittelfreiheitsgesetz, aber auch die Kosten für Unterrichtsmittel, die schülerspezifisch ermittelt werden.

Weitere Kosten werden anteilig für das nichtlehrende Personal wie den Hausmeister und die Sekretärin und auch die Räumlichkeiten anfallen. Hier wird es zu einer einvernehmlichen Verabredung zwischen den Schulträgern in Form einer pauschalen Ausgleichsregelung kommen.

 

Ein weiterer wichtiger Aspekt bezüglich der Kosten ist in dem Gebäude der Hellwegschule zu sehen. Auf der einen Seite fallen weiterhin Kosten wie z. B. Grundbesitzabgaben oder Kosten für eine Einbruchdiebstahlversicherung an. Auch eine zumindest teilweise Beheizung des Gebäudes ist erforderlich. Zum einen sind Frostschäden in den nicht genutzten Teilen zu verhindern, zum anderen sollen Teile des Gebäudes wie die Mensa und die Turnhalle weitergenutzt werden. Auch der Einsatz eines Hausmeisters ist zumindest teilweise weiterhin erforderlich.

Im Hinblick auf die Folgenutzung ist unbedingt eine Abnutzung durch Leerstand zu vermeiden.

 

 

 

Schlussbemerkung

 

Insgesamt ist festzuhalten, dass mit der Schließung der Hellweg-Hauptschule als letzte in Bergkamen-Rünthe seit Mitte der 80er Jahre insgesamt sechs Hauptschulen geschlossen worden sind. Mit der Hellweg-Hauptschule ist es die letzte noch existierende Hauptschule. Im Einzelnen sind geschlossen worden die Friedrich-Harkort-Hauptschule in Bergkamen-Mitte, die Nordberg-Hauptschule in Bergkamen-Mitte, die Sundern-Hauptschule in Bergkamen-Oberaden, die Burg-Hauptschule in Bergkamen-Oberaden und die Heide-Hauptschule in Bergkamen-Weddinghofen. Im Kreis Unna gibt es noch fünf Hauptschulen.

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

 

1. Das Deckblatt

2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung

3. 1 Anlage

 

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

 

Busch

Beigeordnete

 

 

Amtsleiter

 

 

 

 

Kray