Beschlussvorschlag:
Der
Betriebsausschuss bestellt folgende Schriftführer:
Schriftführerin: Frau Karin Brandt, (SEB)
Stellv. Schriftführerin: Frau Anneliese Grotefels (EBB)
Sachdarstellung:
Gemäß §
52 Abs. 1 Satz 2 der Gemeindeordnung
für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) wird die Niederschrift über die im
Rat gefassten Beschlüsse vom Bürgermeister und einem/einer vom Rat zu
bestellenden Schriftführer/in unterzeichnet. Gemäß § 52 Abs. 1 Satz 2 GO NRW i.
V. m. § 58 Abs. 2 Satz 1 GO NRW findet das Verfahren für den Rat in den
Fachausschüssen entsprechende Anwendung. Dementsprechend wird die Niederschrift
für den Betriebsausschuss durch die/den Vorsitzende/n sowie durch den/die
bestellte/n Schriftführer/in unterzeichnet.
Daraus
ergibt sich die Notwendigkeit, dass der Betriebsausschuss vor Eintritt in die
Beratung der Tagesordnung die Bestellung der Schriftführer vornimmt.
Von der
Verwaltung werden vorgeschlagen:
Schriftführerin: Frau Karin Brandt, (SEB)
Stellv. Schriftführerin: Frau Anneliese Grotefels (EBB)
Bestandteile dieser Vorlage sind:
1.
Das Deckblatt
2.
Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
Der
Bürgermeister In
Vertretung Dr.-Ing.
Peters Erster
Beigeordneter und Betriebsleiter |
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Sachbearbeiterin Brandt |
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