a) Feststellung des Jahresabschlusses 2013
b) Genehmigung des Lageberichtes
c) Behandlung des Jahresergebnisses
d) Entlastung der Betriebsleitung
Beschlussvorschlag:
Zu a) und
b)
- Der Jahresabschluss des
EntsorgungsBetriebBergkamen zum 31.12.2013 wird in der vorgelegten Form
festgestellt.
- Der Lagebericht wird genehmigt.
Zu c)
Der
Jahresüberschuss 2013 wird
a) in Höhe von 295.000 € an den städt.
Haushalt abgeführt und
b) in Höhe von 81.965,56 € der allgemeinen
Rücklage des EntsorgungsBetriebBergkamen zugeführt.
Zu d)
Der Rat der
Stadt Bergkamen entlastet die Betriebsleitung vorbehaltlos.
Sachdarstellung:
Zu
a) und b)
Gemäß
§ 26 Abs. 1 EigVO hat die Betriebsleitung den Jahresabschluss zusammen mit dem
Jahresbericht aufzustellen und unter Angabe des Datums unterschrieben über den
Bürgermeister dem Betriebsausschuss vorzulegen.
Der
Jahresabschluss ist nach § 106 GO durch die Gemeindeprüfungsanstalt zu prüfen,
die sich zur Durchführung eines Wirtschaftsprüfers bedient.
Der
Prüfbericht ist entsprechend den Bestimmungen des § 106 Abs. 2 Sätze 6 u. 7 i.
V. m. § 105 Abs. 5 GO dem Rechnungsprüfungsausschuss zuzuleiten und in diesem
Gremium zu beraten.
Der
Rat stellt den Jahresabschluss und den Lagebericht unter Einbeziehung der
Beratungen im örtlichen Rechnungsprüfungsausschuss sowie im Betriebsausschuss
fest.
Der
Prüfbericht des Jahres 2013 liegt der Gemeindeprüfungsanstalt vor. Nach
Rücksprache mit der Gemeindeprüfungsanstalt steht der Feststellung des
Jahresabschlusses und des Lageberichtes unter dem Vorbehalt der Zustimmung der
Gemeindeprüfungsanstalt nichts entgegen.
Erläuterungen
zum Prüfungsbericht erfolgen durch den Wirtschaftsprüfer.
Zu
c)
Der
Beschluss über die Feststellung ist mit einem Beschluss über die Verwendung des
Jahresgewinns oder die Behandlung des Jahresverlustes verbunden.
Die
Ergebnisrechnung des EntsorgungsBetriebBergkamen weist einen Jahresüberschuss
von 376.965,56 € aus.
Dieser
soll in Abstimmung mit der Kämmerei
a)
in Höhe von
295.000 € an den städt. Haushalt abgeführt und
b) in Höhe von 81.965,56 € der allgemeinen
Rücklage des EntsorgungsBetriebBergkamen zugeführt werden.
Zu
d)
Mit dem
Beschluss über den Jahresabschluss soll in der Regel die Entlastung der
Betriebsleitung verbunden werden.
Bestandteile dieser Vorlage sind:
1.
Das Deckblatt
2.
Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
Der
Bürgermeister In
Vertretung Dr.-Ing.
Peters Erster
Beigeordneter und Betriebsleiter |
|
Stv.
Betriebsleiter Polplatz |
|
|