Beschlussvorschlag:
Der Betriebsausschuss beschließt die Abwasserbeseitigungsanlage WD 103/I
„Grimberg 3/4“ (Unter den Telgen) – wie in der beigefügten Anlage dargestellt –
in städtisches Eigentum zu übernehmen.
Sachdarstellung:
Im Juni 2004
wurde ein Durchführungsvertrag zwischen der Stadt Bergkamen und dem
Erschließungsträger Beta Eigenheim- und Grundstücksverwertungsgesellschaft mbH,
Hafenweg 4, 59192 Bergkamen, geschlossen.
In § 6 bzw. §
7 des Durchführungsvertrages wurde vereinbart, dass die Stadt Bergkamen bzw.
ihr Eigenbetrieb mit der endgültigen Abnahme die Kanalisation kosten- und
lastenfrei in ihr Eigentum übernehmen.
Der SEB hat
alle für die Übernahme notwendigen Kanaluntersuchungen (Kanalzustand) bereits
im Jahr 2004 erstellen lassen und eingehend geprüft. Hiernach wurden insgesamt
212,91 m Mischwasserkanal DN 800
156,99 m Mischwasserkanal DN 300
fachgerecht
herstellt.
Die
ursprünglichen Kosten für Abwasserbeseitigungsanlage beliefen sich auf
111.366,22 €. Unter Berücksichtigung der bereits durchgeführten Abschreibungen
beträgt der Zugang zum Anlagevermögen des SEB 98.710,96 €.
Der SEB
hat keine Bedenken gegen die Übernahme der Abwasserbeseitigungsanlage in
öffentliches Eigentum.
Bestandteile dieser Vorlage sind:
1.
Das Deckblatt
2.
Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
3.
1 Anlage
Erster
Beigeordneter Dr.-Ing.
Peters Betriebsleiter |
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Vertreter
der Betriebsleitung Staschat |
Sachbearbeiterin Brandt |
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