Betreff
Einführung und Verpflichtung der sachkundigen Bürger im Wahlprüfungsausschuss
Vorlage
11/0111
Aktenzeichen
hr-ho
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Vorsitzende des Wahlprüfungsausschusses führt die sachkundigen Bürger gemäß § 67 Abs. 3 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV.NRW.1994, S. 666) zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 13.12.2013 (GV.NRW.S.878) in Verbindung mit § 58 Abs. 2 Satz 1 GO NRW in ihre Ämter ein und verpflichtet sie in feierlicher Form zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben.

Sachdarstellung:

 

Gemäß § 67 Abs. 3 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV.NRW.1994, S. 666) zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 13.12.2013 (GV.NRW.S.878) in Verbindung mit § 58 Abs. 2 Satz 1 GO NRW sind die sachkundigen Bürger vom Ausschussvorsitzenden in ihre Ämter einzuführen und in feierlicher Form zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben zu verpflichten.

 

Diese Verpflichtung in feierlicher Form kann z. B. in der Weise vollzogen werden, dass die sachkundigen Bürger durch Erheben von ihren Plätzen ihr Einverständnis mit folgender Formel bekunden:

 

„Ich verpflichte mich, dass ich meine Aufgaben nach bestem Wissen und Können wahrnehmen, das Grundgesetz, die Verfassung des Landes und die Gesetze beachten und meine Pflichten zum Wohle der Gemeinde erfüllen werde.“

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung

 

Der Bürgermeister

 

 

 

 

Schäfer

 

 

Amtsleiter

 

 

 

 

Hartl

Sachbearbeiter

 

 

 

 

Heuer