Betreff
Verkehrsführung Nordberg
hier: Antrag der CDU-Fraktion vom 29.08.2014
Vorlage
11/0106
Aktenzeichen
61 th
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, insbesondere unter Berücksichtigung der BergGalerie ein Leitbild für die Weiterentwicklung des Nordbergs zu erarbeiten und ein umfassendes Konzept einschl. konkreter Maßnahmen zur Umsetzung dieses Leitbildes zu erstellen. Insofern wird der Antrag der CDU-Fraktion vom 29.08.2014 abgelehnt, da er der vorgenannten Prüfung vorgreift.

Sachdarstellung:

 

Die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Bergkamen beantragt mit Schreiben vom 29.08.2014, die Verwaltung zu beauftragen, Variante 6 aus dem Ausschuss für Bauen und Verkehr vom 16.03.2009 – Niederschrift Nr. BAU/9/024 umzusetzen. Diese Variante beinhaltet die Öffnung der Fußgängerzone in der Präsidentenstraße zum Teil im Zweibahnenverkehr, wobei die Hochstraße in Richtung Präsidentenstraße als Einbahnstraße und der nördliche Teil der Präsidentenstraße ab Pestalozzistraße ebenfalls als Einbahnstraße geführt werden. Der südliche Teil der Präsidentenstraße bis zur Pestalozzistraße soll dabei in beide Richtungen befahrbar bleiben. Die Pestalozzistraße soll als Einbahnstraße in West-Ost-Richtung beschildert werden (s. Anlage 1).

 

Die CDU-Fraktion begründet ihren Antrag wie folgt:

 

Die weitere Entwicklung des Nordbergs bedarf besonderer Aufmerksamkeit. Die bauliche Aufwertung der Fußgängerzone auf dem Nordberg hat nicht den gewünschten Effekt erzielt. Leerstände von Geschäfts- und Ladenlokalen nehmen weiterhin zu. Ein Zusammenwachsen mit dem Nordberg-Einkaufszentrum ist ausgeblieben. Darüber hinaus hat sich das Einkaufsverhalten der Menschen grundlegend geändert. Zur Aktivierung des Nordbergs ist eine Öffnung für den Individualverkehr unumgänglich.

 

Stellungnahme der Verwaltung

 

Die Entwicklung der Fußgängerzone am Nordberg wird u. a. beeinflusst durch lokale, gesamtstädtische sowie allgemein stattfindende Entwicklungen der Einzelhandelslandschaft. Insbesondere die Wiederbelebung des im zentralen Versorgungsbereich „Innenstadt West“ befindlichen Einkaufszentrums BergGalerie wird den Einzelhandelsstandort am Nordberg auch in seiner Funktion als zentraler Versorgungsbereich “Innenstadt Ost“ direkt betreffen. Es stellt sich daher zunächst die grundsätzliche Frage, ob der Nordberg in Zukunft weiterhin die Funktion eines Haupteinkaufsbereiches ausfüllen kann oder ob sich die derzeit schon zu beobachtende Entwicklung hin zu einem größeren Anteil von Dienstleistungen und Wohnnutzungen fortsetzen wird. In diesem Zusammenhang ist auch die Leerstandsproblematik zu untersuchen und ein Konzept zur Verringerung des Leerstandes zu entwickeln. Dabei ist ggf. auch der Bereich Marktplatz/Ebertstraße einzubeziehen. Ein erster wesentlicher Schritt ist dabei die Entwicklung eines Leitbildes für die Zukunft des Nordbergs.

 

Bevor über eine Öffnung der Fußgängerzone endgültig entschieden werden kann, ist aufgrund der komplexen Zusammenhänge eine Analyse der Bestandsituation vor Ort (Einzelhandelsbestand, Leerstand, weitere Nutzung, mögliche Auswirkungen der BergGalerie und weitere Einzelhandelprojekte sowie Schließung der Pestalozzischule, …). Auf Basis einer Stärken-Schwächen-Analyse können dann die Potentiale für die Entwicklung des Nordbergs identifiziert werden und somit ein städtebauliches Leitbild für den gesamten Bereich entwickelt werden. Daraufhin kann ein Bündel von Maßnahmen entwickelt werden, um diese Ziele zu erreichen. Ein Baustein dazu kann u. U. auch die Öffnung der Fußgängerzone für den motorisierten Individualverkehr entsprechend Anlage 1 sein. Dabei ist allerdings zu beachten, dass – anders als im südlichen Bereich der Präsidentenstraße – eine Öffnung mit baulichen Veränderungen und damit mit erheblichen Kosten verbunden ist. So sind Straßenbelag und Unterbau derzeit nicht auf den Kraftfahrzeugverkehr ausgerichtet, selbst ein Probebetrieb wäre nicht verträglich. Hinzu kommt, dass vor einer Freigabe für den Kfz-Verkehr Veränderungen an der Möblierung (Spielgeräte, Bänke usw.) zu prüfen und ggf. umzusetzen wären. Grundsätzlich sind vor einer möglichen Öffnung der Fußgängerzone die Auswirkungen auf die verschiedenen Nutzergruppen der Fußgängerzone zu betrachten. Zu untersuchen sind dabei insbesondere die Auswirkungen auf Eigentümer, Anwohner, Schüler, Kaufleute, die Feuerwehr, das Marktwesen und ebenfalls die Parkplatzsituation. Zu prüfen sind auch mögliche Änderungen der Linienführung des ÖPNVs. Bevor es zu einer endgültigen Entscheidung kommen kann, ist dann auf Basis des erarbeiteten Leitbildes und der zu ergreifenden Maßnahmen zur Weiterentwicklung des Nordbergs eine umfassende Kostenschätzung vorzulegen. Auf dieser Basis könnte dann über die zu ergreifenden Maßnahmen und in diesem Zusammenhang über eine mögliche Öffnung der Fußgängerzone beraten werden.

 

Da Präsidentenstraße und Hochstraße im Bebauungsplan Nr. BK 68/II „Alte Kolonie/Nordberg“ als Fußgängerzone festgesetzt sind, wäre für die Öffnung für den motorisierten Individualverkehr eine entsprechende Bebauungsplanänderung durch den Rat der Stadt Bergkamen zu beschließen. Über weitere Änderungen des Bebauungsplanes bezüglich zulässiger Nutzungen ist zudem in Abhängigkeit von dem noch zu entwickelnden Leitbild zu entscheiden.

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung

3. 1 Anlage

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

Lachmann

Beigeordneter und Stadtkämmerer

 

 

Amtsleiter

 

 

 

 

Reichling

Sachbearbeiterin

 

 

 

 

Thoms