Beschlussvorschlag:
Der
Vorsitzende des Ausschusses für Stadtentwicklung, Strukturwandel und
Wirtschaftsförderung führt die sachkundigen Bürger gemäß § 67 Abs. 3 der
Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der
Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV.NRW.1994, S. 666) zuletzt geändert durch
Artikel 1 des Gesetzes vom 13.12.2013 (GV.NRW.S.878) in Verbindung mit § 58
Abs. 2 Satz 1 GO NRW in ihre Ämter ein und verpflichtet sie in feierlicher Form
zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben.
Sachdarstellung:
Gemäß § 67
Abs. 3 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV.NRW.1994, S. 666) zuletzt geändert
durch Artikel 1 des Gesetzes vom 13.12.2013 (GV.NRW.S.878) in Verbindung mit §
58 Abs. 2 Satz 1 GO NRW sind die sachkundigen Bürger vom Ausschussvorsitzenden
in ihre Ämter einzuführen und in feierlicher Form zur gesetzmäßigen und
gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben zu verpflichten.
Diese
Verpflichtung in feierlicher Form kann z. B. in der Weise vollzogen werden,
dass die sachkundigen Bürger durch Erheben von ihren Plätzen ihr Einverständnis
mit folgender Formel bekunden:
„Ich
verpflichte mich, dass ich meine Aufgaben nach bestem Wissen und Können
wahrnehmen, das Grundgesetz, die Verfassung des Landes und die Gesetze beachten
und meine Pflichten zum Wohle der Gemeinde erfüllen werde.“
Bestandteile dieser Vorlage sind:
1.
Das Deckblatt
2.
Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
Der
Bürgermeister In
Vertretung Lachmann Beigeordneter
und Stadtkämmerer |
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Stv.
Amtsleiter Heusner |
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