Betreff
Leistung erheblicher überplanmäßiger Aufwendungen gem. § 83 GO NRW im Budget 2/51 Produkt 02 - Förderung von Kindern in Tagespflege bei der Buchungsstelle 06.36.02.533100 Soziale Leistungen an natürliche Personen außerhalb von Einrichtungen in Höhe von 380.000,00 €.
Vorlage
11/0085
Aktenzeichen
ha-dö
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat beschließt die Leistung erheblicher überplanmäßiger Aufwendungen gem. § 83 GO NRW im Budget 2/51 Produkt 2 – Tagespflege bei der Buchungsstelle  06.36.02.533100 Soziale Leistungen an natürliche Personen außerhalb von Einrichtungen in Höhe von 380.000,00 €.

 

Das Erfordernis einer notwendigen Deckung gem. § 83 Abs. 1 GO NRW kann bei den in der Sachdarstellung genannten Pflichtaufgaben zurzeit nicht erfüllt werden. Die zeitliche und sachliche Unabweisbarkeit ergibt sich aus der Vorlage.

 

Sachdarstellung:

 

Die Stadt Bergkamen ist gem. § 2 Abs. 2 Nr. 3 i. V. m. §§ 24 - 25 SGB VIII verpflichtet, ein bedarfsgerechtes Betreuungsangebot in Tageseinrichtungen und in Tagespflege vorzuhalten. In Bergkamen sind die Aufgaben der Tagespflege dem Verein für familiäre Kinder-Tagesbetreuung übertragen worden, der in Zusammenarbeit mit dem Jugendamt die Überprüfung und Qualifizierung der Tagesmütter und die Vermittlung der Kinder übernommen hat. 

 

Die 2014 entstehenden Mehraufwendungen in Höhe von 380.000,-- € sind überwiegend Ergebnis der Veränderungen, die von den Jugendämtern des Kreises Unna in den gemeinsamen Richtlinien 2013 vorgenommen wurden und die zum 01.08.13 in Kraft getreten sind. Da zum Zeitpunkt der Budgetaufstellung noch nicht absehbar war, welche Änderungen in die neuen Richtlinien einfließen und welche Auswirkungen sie auf das Nachfrageverhalten haben werden, erfolgte die Mittelanmeldung 2014/2015 noch auf Grundlage der bis Mitte 2013 geltenden Regelungen.

 

Die Zahl der in Tagespflege betreuten Kinder liegt 2014 um durchschnittlich 15 Fälle höher als im Vergleichsmonat des Vorjahres. Die Zahl der monatlichen Betreuungsstunden ist von rund 10.000 (Juli 2013) auf über 14.500 Stunden (Juli 2014) deutlich angestiegen. Dies ist neben dem Anstieg der Fallzahlen darauf zurückzuführen, dass viele berufstätige Eltern als Folge geänderter Arbeitsbedingungen sowie aufgrund des Rechtsanspruchs U3 die Tagespflege länger und häufiger in Anspruch nehmen. Darüber hinaus hat die in den Richtlinien beschlossene Neuregelung, der Tagesmutter Ausfallzeiten bis zu 8 Wochen pro Kind zu vollständig zu erstatten, zu einem deutlichen Anstieg der Betreuungsstunden geführt. 4.500 zusätzliche Betreuungsstunden führen bei einen Stundensatz von 5,00 € rein rechnerisch zu Mehrkosten in Höhe von 270.000,00 € pro Jahr.

 

Darüber hinaus sehen die geänderten Richtlinien eine Anhebung des Stundensatzes für Tagesmütter von 4,50 € auf 5,00 € pro Stunde vor, was bei erwarteten rund 170.000 Betreuungsstunden in 2014 zu Mehraufwendungen von rund 85.000,00 € führt.

 

Weitere Mehraufwendungen resultieren aus der neu in der Satzung vorgesehenen jährlichen Anpassung des Stundensatzes in Höhe von + 1,5% analog der KiBiz-Regelung erstmals ab 01.08.14 sowie aus höheren Zuwendungen an den Verein. Als Folge erfolgter Tarifanpassungen war ab Februar 2014 eine Erhöhung der Fachleistungsstunde von 44,76 € auf 47,63 € erforderlich.

 

Die bereitgestellten Haushaltsmittel werden bereits Ende September vollständig verausgabt sein, Mehreinnahmen bei den Elternbeiträgen werden nicht erwartet. Um die Zahlungen für die verbleibende Leistungsperiode 2014 begleichen zu können, sind zusätzliche Haushaltsmittel in Höhe von insgesamt 380.000,00 € notwendig.

 

Gem. § 83 Abs. 1 GO NRW ist eine überplanmäßige Aufwendung nur zulässig, wenn eine Deckung der Aufwendungen im lfd. Haushaltsjahr gegeben ist. Wenn die Aufwendungen - wie im vorliegenden Fall - erheblich sind, ist der Kämmerer verpflichtet, die vorherige Zustimmung des Rates einzuholen.

 

Die überplanmäßige Aufwendung ohne Deckung ist in zur Erfüllung einer Pflichtaufgabe erforderlich.  Die noch zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel reichen nicht aus, um die noch ausstehenden Zahlungen für die Monate Oktober bis Dezember 2014 leisten zu können.

 

Das Erfordernis einer notwendigen Deckung gem. § 83 Abs. 1 GO NRW wird bei den genannten Pflichtaufgaben zurzeit nicht erfüllt.

 

 

 

Kostendarstellung:

Kosten:

 

 380.000,00

Produkt-/Sachkonto:                   

 

 

 

 

Folgekosten pro Jahr:                                                                                     0,00

 

Mittelverfügbarkeit:        

Deckungsvorschlag:

     

 

Anfrage Korruptionsregister gem. § 8 Korruptionsbekämpfungsgesetz negativ

entfällt

 

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

Lachmann

Beigeordneter

Mitunterzeichnung

 

 

 

 

Busch

Beigeordnete

 

stellv. Amtsleiter

 

 

 

 

Harder

Sachbearbeiter

 

 

 

 

Harder

Sichtvermerk StA 20

 

 

 

 

Marquardt