Betreff
Wahl des/der Vorsitzenden sowie des/der stellvertretenden Vorsitzenden des Jugendhilfeausschusses
Vorlage
11/0081
Aktenzeichen
ha-dö
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Jugendhilfeausschuss wählt die Stadtverordnete/den Stadtverordneten

zur/zum Vorsitzenden und die Stadtverordnete/den Stadtverordneten

zur/zum stellvertretenden Vorsitzenden des Jugendhilfeausschusses des Rates der Stadt Bergkamen.

 

Sachdarstellung:

 

Der Jugendhilfeausschuss ist ein sondergesetzlicher Ausschuss. Die Zusammensetzung und die Aufgaben des Jugendhilfeausschusses ergeben sich aus den §§ 70 ff. SGB VIII. Abweichend von § 58 Abs. 5 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen werden die/der Vorsitzende des Jugendhilfeausschusses und deren Stellvertretung gem. § 4 Abs. 5 AG KJHG von den stimmberechtigten Mitgliedern des Ausschusses aus den Mitgliedern, die der Vertretungskörperschaft angehören, gewählt.

 

Die Durchführung der Wahl richtet sich nach § 50 Abs. 2 GO NRW.

 

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

Busch

Beigeordnete

 

 

stellv. Amtsleiter

 

 

 

 

Harder

Sachbearbeiter

 

 

 

 

Harder