Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss wählt die Stadtverordnete/den Stadtverordneten
zur/zum Vorsitzenden und die Stadtverordnete/den Stadtverordneten
zur/zum stellvertretenden Vorsitzenden des Jugendhilfeausschusses des Rates der Stadt Bergkamen.
Sachdarstellung:
Der Jugendhilfeausschuss ist ein sondergesetzlicher Ausschuss. Die Zusammensetzung und die Aufgaben des Jugendhilfeausschusses ergeben sich aus den §§ 70 ff. SGB VIII. Abweichend von § 58 Abs. 5 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen werden die/der Vorsitzende des Jugendhilfeausschusses und deren Stellvertretung gem. § 4 Abs. 5 AG KJHG von den stimmberechtigten Mitgliedern des Ausschusses aus den Mitgliedern, die der Vertretungskörperschaft angehören, gewählt.
Die Durchführung der Wahl richtet sich nach § 50 Abs. 2 GO NRW.
Bestandteile dieser Vorlage sind:
1.
Das Deckblatt
2.
Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
Der
Bürgermeister In
Vertretung Busch Beigeordnete |
|
stellv.
Amtsleiter Harder |
Sachbearbeiter Harder |
|