hier: 1. Abwägung
2. Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 BauGB
Beschlussvorschlag:
- Der Rat der
Stadt Bergkamen beschließt über die vorgebrachten Anregungen zu den
Verfahrensschritten der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB, der
Beteiligung der Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB sowie der
Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. §
4 Abs. 2 BauGB entsprechend der Stellungnahme der Verwaltung gemäß Anlage
1 zur Vorlage zu entscheiden.
Die Anlage 1 ist Bestandteil des Beschlusses
und somit der Niederschrift.
- Der Rat der
Stadt Bergkamen beschließt den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. BK 121
„VEP Nahversorgungsstandort Geschwister-Scholl-Straße“ einschließlich
Begründung als Satzung.
Sachdarstellung:
Der Rat der Stadt Bergkamen hat in seiner Sitzung am 03.04.2014 auf
Antrag der AGS Sundermann vom 10.04.2013 im Namen des Bauherrn KIG Kamps
Immobilienverwaltung die Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr.
BK 121 „VEP Nahversorgungsstandort Geschwister-Scholl-Straße“ unter Anwendung
des beschleunigten Verfahrens gem. § 13a BauGB beschlossen.
Der Geltungsbereich wird begrenzt
-
im Norden durch
die Südseite der Landwehrstraße/L 664,
-
im Osten durch
die Geschwister-Scholl-Straße,
-
im Süden und
Westen durch die nördliche Grenze des Kuhbach-Grünzuges und seiner Verlängerung
um 35 m nach Westen und von dort durch eine 72 m lange Linie nach Norden zur
Südseite der Landwehrstraße.
Der Geltungsbereich ist in der Anlage 2 dargestellt.
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes sollen die planungsrechtlichen
Voraussetzungen für die Verlagerung des Aldi-Marktes auf das Eckgrundstück
Landwehr-/Geschwister-Scholl-Straße (Gemarkung Bergkamen Flur 4 Flurstücke 392
und 930) geschaffen werden. Der vorhandene Aldi-Markt „Am Roggenkamp“ befindet
sich in einem baulich schlechten Zustand. Zudem ist die Parkplatzsituation
ungünstig. Am neuen Standort kann nun ein marktgerechtes, modernes und
attraktives Einzelhandelsangebot im Rahmen eines Neubaus entstehen. Diese Verlagerung
des vorhandenen Discounters dient somit auch einer nachhaltigen Stärkung des
zentralen Versorgungsbereiches (Nahversorgungsbereich „Am Roggenkamp“) und
trägt somit dazu bei, dass eine wohnortnahe Versorgung der Bevölkerung
dauerhaft erhalten werden kann.
Bebauungsplanentwurf
Der Bebauungsplan setzt ein Sondergebiet „Lebensmitteldiscounter“ mit
einer max. Verkaufsfläche von 980 m² fest. Die überbaubare Fläche wird auf den
geplanten Markt im Süden der Fläche begrenzt. Im nördlichen und östlichen Teil
ist eine Stellplatzanlage vorgesehen. Die Anlieferung erfolgt südlich des
Gebäudes über die einzige Einfahrt im Südosten. Des Weiteren ist ein
Lärmschutzwall vorgesehen, welcher die im Westen geplante Wohnbebauung
abschirmen soll.
Da der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB
aufgestellt wird, ist die Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4
BauGB sowie die Anwendung der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung nicht
erforderlich. Die UVP-Vorprüfung kam zu dem Ergebnis, dass die Auswirkungen des
Vorhabens auf die untersuchten Schutzgüter nicht nennenswert sind und somit die
Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nicht erforderlich ist.
Flächennutzungsplan
Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ist im
Flächennutzungsplan der Stadt Bergkamen als Grünfläche mit der Zweckbestimmung
„Bolzplatz“ dargestellt. Auf diese Fläche sollte ursprünglich der südlich des
Planbereiches vorhandene Bolzplatz verlagert werden. Der Ausschuss für
Stadtentwicklung, Strukturwandel und Wirtschaftsförderung hat am 17.05.2011
beschlossen, von dieser Planung Abstand zu nehmen und den bestehenden Bolzplatz
an Ort und Stelle zu erhalten. Stattdessen wurde ein geändertes Rahmenkonzept
einschließlich Nahversorgungsstandort für den Gesamtbereich beschlossen.
Der Flächennutzungsplan wird nach Rechtskraft des Bebauungsplanes gem.
§ 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB im Wege der Berichtigung angepasst.
Aufstellungsverfahren
Am 05. Mai 2014 fand die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem.
§ 3 Abs. 1 BauGB in Form einer Bürgerversammlung statt. In der Abwägung zu
berücksichtigende Belange zum vorgestellten Bebauungsplanentwurf sind dabei von
den Anwesenden nicht vorgebracht worden (s. Anlage 5).
Der in der Sitzung am 03.04.2014 durch den Rat gebilligte
Bebauungsplanentwurf wurde in der Zeit vom 19. Mai bis einschließlich 23. Juni
2014 öffentlich ausgelegt. Gleichzeitig wurden die Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB sowie die benachbarten
Gemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB mit Schreiben vom 08.05.2014 an der Planung
beteiligt.
Offengelegt wurden
-
der Entwurf des
vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. BK 121 „VEP Nahversorgungsstandort
Geschwister-Scholl-Straße“ einschließlich Begründung
-
das
Schallgutachten
-
der
artenschutzrechtliche Fachbeitrag
-
das
Verkehrsgutachten und die Stellungnahme hierzu von Straßen.NRW
-
die
UVP-Vorprüfung.
Die im Rahmen des Verfahrensschrittes der öffentlichen Auslegung,
Beteiligung der Nachbargemeinden sowie der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange vorgebrachten Anregungen und Hinweise einschließlich der
vorgeschlagenen Abwägung sind in der Anlage 1 dargestellt.
Die vorgebrachten Anregungen und Hinweise führen zu keiner Änderung der
Festsetzungen des Planentwurfes. Die in den Bebauungsplanentwurf und die
Begründung zusätzlich aufzunehmenden Hinweise sind in den Anlagen 3 und 4
kursiv dargestellt. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. BK 121 „VEP
Nahversorgungsstandort Geschwister-Scholl-Straße“ kann somit als Satzung
beschlossen werden. Voraussetzung ist der Durchführungsvertrag.
Durchführungsvertrag (s. Anlage 6)
Weitere städtebaulich relevante Regelungen, z. B. zur architektonischen
Gestaltung und Begrünung, sind in dem Durchführungsvertrag zwischen der
Vorhabenträgerin und der Stadt Bergkamen enthalten. Dieser ist durch den Rat
der Stadt Bergkamen zu genehmigen (siehe Drucksache Nr. 11/0065).
Bestandteile dieser Vorlage sind:
1.
Das Deckblatt
2.
Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
3.
6 Anlagen
Der
Bürgermeister In
Vertretung Lachmann Beigeordneter
und Stadtkämmerer |
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Amtsleiter Reichling |
Sachbearbeiterin Thoms |
|