Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt
Bergkamen erklärt die Kommunalwahl, die Wahl des Bürgermeisters und die Wahl
des Integrationsrates vom 25. Mai 2014 für gültig, da keine Anfechtungsgründe
gem. § 40 Abs. 1 Buchstabe a – c Kommunalwahlgesetz gegeben sind.
Sachdarstellung:
Die Wahlergebnisse
der Kommunalwahl, die Wahl des Bürgermeisters und die Wahl zum Integrationsrat
der Stadt Bergkamen wurden im Amtsblatt der Stadt Bergkamen Nr. 12/2014 vom
02.06.2014 bekannt gemacht.
Binnen eines Monats
vom Tag der Bekanntmachung an kann gegen die Gültigkeit der Wahl Einspruch
erhoben werden. Diese Frist ist zwischenzeitlich abgelaufen. Einsprüche gegen
die Gültigkeit der Wahl sind nicht eingegangen, sodass die Wahl der Vertretung
der Stadt Bergkamen, des Bürgermeisters der Stadt Bergkamen und des
Integrationsrates der Stadt Bergkamen gem. § 40 Abs. 1 Buchstabe d
Kommunalwahlgesetz für gültig zu erklären ist.
Bestandteile dieser Vorlage sind:
1.
Das Deckblatt
2.
Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
Der
Bürgermeister Schäfer |
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Amtsleiter Hartl |
Sachbearbeiter Seyffert |
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