Beschlussvorschlag:
Der
Wahlprüfungsausschuss des Rates der Stadt Bergkamen bestellt
Stadtverwaltungsrat Thomas Hartl zum Schriftführer des Wahlprüfungsausschusses
des Rates der Stadt Bergkamen.
Sachdarstellung:
Gemäß § 52 Abs. 1
Satz 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) wird die
Niederschrift über die im Rat gefassten Beschlüsse vom Bürgermeister und einem
vom Rat zu bestellenden Schriftführer unterzeichnet.
Nach § 58 Abs. 2
Satz 1 GO NRW finden die für den Rat geltenden Vorschriften auf das Verfahren
in den Ausschüssen entsprechende Anwendung.
Daher ergibt sich
die Notwendigkeit, dass der Wahlprüfungsausschuss vor Eintritt in die Tagesordnung
die Bestellung des Schriftführers vornimmt. Von der Verwaltung wird
vorgeschlagen:
Stadtverwaltungsrat Thomas
Hartl.
Bestandteile dieser Vorlage sind:
1.
Das Deckblatt
2.
Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
Der
Bürgermeister Schäfer |
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Amtsleiter Hartl |
Sachbearbeiter Seyffert |
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