Beschlussvorschlag:
Der Rat beschließt, die in den Betriebsabrechnungen 2013 dargestellten
Unter- bzw. Überdeckungen bis zum Kalkulationszeitraum 2017 in die
entsprechenden Kalkulationen vorzutragen.
Sachdarstellung:
Gemäß den Vorschriften des § 6 KAG sind Kostenüberdeckungen (Gewinne) am
Ende eines Kalkulationszeitraumes innerhalb der nächsten vier Jahre
auszugleichen, Kostenunterdeckungen (Verluste) sollen innerhalb dieses
Zeitraumes ausgeglichen werden.
Unter Berücksichtigung von betriebswirtschaftlichen Grundsätzen wurden
für den Bereich Abwasserbeseitigung in 2013 folgende Gewinne bzw. Verluste
ermittelt:
Einrichtung |
Jahr |
Über-/Unterdeckung |
Kostendeckung |
Abwasserbeseitigung |
2013 |
- 149.459,64 € |
99,02 % |
Dieser Vorlage
ist folgende Betriebsabrechnung beigefügt:
Anlage 1 –
Abwasserbeseitigung 2013 –
Abweichungen
zwischen Kalkulation und Abrechnung sind den einzelnen Erläuterungsberichten zu
entnehmen.
Bestandteile dieser Vorlage sind:
1.
Das Deckblatt
2.
Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
3.
1 Anlage
Erster
Beigeordneter Dr.-Ing.
Peters Betriebsleiter |
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Vertreter
der Betriebsleitung Staschat |
Sachbearbeiterin Brandt |
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