Betreff
Wahl von zwei Delegierten sowie von zwei Vertretern des Integrationsrates für den Landesintegrationsrat NRW
Vorlage
11/0054
Aktenzeichen
si
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Integrationsrat wählt das Mitglied _____________________  als Delegierte/n für die Mitgliederversammlung des Landesintegrationsrates NRW. Als Vertreter/in wird das Mitglied ___________________ gewählt.

 

Als Vertreter/in für den Hauptausschuss des Landesintegrationsrates NRW wählt der Integrationsrat das Mitglied ___________________. Als Ersatzvertreter/in wird das Mitglied _________________ gewählt.

Sachdarstellung:

 

Der Landesintegrationsrat Nordrhein-Westfalen ist der Zusammenschluss der Integrationsräte, die in den Gemeinden und Städten Nordrhein-Westfalens bestehen. Der Integrationsrat der Stadt Bergkamen ist Mitglied im Landesintegrationsrat.

 

Laut § 5 der Satzung des Landesintegrationsrates vom 01.12.2012 sind die Organe im Landesintegrationsrat:

·         die Mitgliederversammlung,

·         der Hauptausschuss,

·         der Vorstand.

 

In den §§ 6 und 7 wurde festgelegt, dass Delegierte aus den Integrationsräten im Landesintegrationsrat vertreten sind.

 

Auszug § 6 Satz 1- 8:

§ 6

Mitgliederversammlung

1. Die Mitglieder werden durch ihre Delegierten vertreten, die Mitglieder der

    kommunalen Integrationsräte/Integrationsausschüsse sind.

 

2. Jedes Mitglied entsendet:

    - für bis zu 5.000 ausländische Einwohner/innen eine/n Delegierten,

    - für über 5.000 bis zu 20.000 ausländische Einwohner/innen eine/n weitere/n

    Delegierte/n,

    - für jeweils weitere angefangene 20.000 ausländische Einwohner/innen

    eine/n weitere/n Delegierte/n.

 

3. Für die Delegierten können die Mitglieder Ersatzdelegierte benennen.

 

4. Jeweils ein/e Vertreter/in der jeweiligen örtlichen geschäftsführenden Stellen der

    Integrationsräte/Integrationsausschüsse und die hauptamtlichen

    Mitarbeiter/innen der Geschäftsstelle des Landesintegrationsrates können

    beratend an der Mitgliederversammlung teilnehmen.

 

5. Der Vorstand kann weitere Personen als Gäste zur Mitgliederversammlung

    einladen.

 

6. Die Mitgliederversammlung wird mindestens einmal pro Jahr von dem Vorstand

    einberufen und geleitet. Zur Mitgliederversammlung werden die Delegierten

    mindestens sechs Wochen vorher unter Beifügung der Tagesordnung durch die

    geschäftsführende Stelle eingeladen. Die örtlichen geschäftsführenden Stellen

    erhalten Einladungen und Unterlagen zur Kenntnisnahme zugesandt. Das

    Nähere regelt die gültige Geschäftsordnung.

 

7. Änderungs- und/oder Ergänzungsvorschläge zur Tagesordnung sowie Anträge

    sollen spätestens zwei Wochen vor der Mitgliederversammlung schriftlich bei der

    Geschäftsstelle des Landesintegrationsrates eingereicht sein.

 

8. Die Mitgliederversammlung entscheidet im Grundsätzlichen über alle Aufgaben

    des Landesintegrationsrates, soweit nicht in den §§ 7 bis 11 dieser Satzung

    andere Zuständigkeiten festgelegt sind. Ihr sind der Rechenschaftsbericht des

    Vorstandes und der Prüfbericht der Kontrollkommission vorzulegen.

    Zu den Aufgaben der Mitgliederversammlung gehören insbesondere:

    - die Wahl des Vorstandes,

    - die Wahl der Kontrollkommission,

    - die Entlastung des Vorstandes,

    - die Beschlussfassung über vorgelegte Anträge,

    - die Entscheidung über Mitgliedsbeiträge,

    - die Änderung der Satzung.“

 

sowie

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Hauptausschuss

1. Der Hauptausschuss besteht aus

    - je einem/einer vom jeweiligen Integrationsrat/Integrationsausschuss

    entsandten Vertreter/in. Die Mitglieder können jeweils eine/n

    Ersatzdelegierte/n benennen,

    - dem Vorstand.

 

2. Auf Vorschlag des Vorstandes kann der Hauptausschuss bis zu fünf ständige

    Beratungspersonen hinzu wählen.

 

3. Der Hauptausschuss tagt bis zu dreimal pro Jahr. Die Einladung wird direkt an

    die Delegierten und die geschäftsführenden Stellen zur Kenntnis verschickt.

 

4. Zu den Aufgaben des Hauptausschusses gehören:

 

    - die Beratung und der Beschluss über den vom Vorstand vorgelegten

    Haushaltsplan,

    - die Entscheidung über die Aufnahme neuer Mitglieder,

    - die Beratung des Vorstandes zu allen die Geschäftsführung betreffenden

    Fragen,

    - die Vorbereitung der Mitgliederversammlung,

    - die Benennung von Kandidaten/Kandidatinnen für die Vorstandswahlen aus

    mindestens vier Abstammungsländern unter Berücksichtigung von § 8 Abs. 2

    dieser Satzung,

    - die Beratung und Diskussion über Sachthemen, die an die

    Mitgliederversammlung oder an den Vorstand zur weiteren Erörterung

    weitergegeben werden können.

 

5. Der Hauptausschuss kann Fachausschüsse einsetzen, die jeweils von einem

    Vorstandsmitglied geleitet werden. Stimmberechtigt können den

    Fachausschüssen Vorstandsmitglieder, Hauptausschussmitglieder, Delegierte

    zur Mitgliederversammlung sowie sonstige Mitglieder aus den

    Integrationsräten/Integrationsausschüssen angehören. Zusätzlich können sach-    

    und fachkundige Vertreter/innen von Verbänden, Behörden,

    Migrantenvereinigungen o. ä. hinzugezogen werden.

 

6. Der/die Vorsitzende des Landesintegrationsrates leitet die Sitzungen des

    Hauptausschusses. Über die Sitzung ist ein Protokoll zu fertigen. Das Nähere

    regelt eine Geschäftsordnung.“

 

Mit Stichtag 13.05.2014 (bezogen auf die Integrationsratswahl) hatte Bergkamen 4975 ausländische Einwohner. Somit müssen aus den Reihen des Bergkamener Integrationsrates jeweils ein/e Delegierte/r und ein/e Ersatzdelegierte/r für die Mitgliederversammlung sowie ein/e Vertreter/in und ein/e Ersatzvertreter/in für den Hauptausschuss gewählt werden.

 

Wahlen werden – wenn niemand widerspricht – durch Abgabe von Stimmzetteln in geheimer Wahl, sonst durch offene Abstimmung (Handzeichen), vollzogen. Gewählt ist die vorgeschlagene Person, die mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten hat. Nein-Stimmen gelten als gültige Stimmen. Erreicht niemand mehr als die Hälfte der Stimmen, so findet eine engere Wahl zwischen den Personen statt, welche die beiden höchsten Stimmzahlen erreicht haben. Gewählt ist dann, wer in dieser engeren Wahl die meisten Stimmen auf sich vereint. Bei Stimmengleichheit entscheidet dann das Los.

 

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

Busch

Beigeordnete

 

 

stellv. Amtsleiter

 

 

 

 

Harder

Sachbearbeiterin

 

 

 

 

Siebert