hier: Wahl einer Vertreterin bzw. eines Vertreters der Stadt Bergkamen
Sachdarstellung:
Der
Geologische Dienst Nordrhein-Westfalen und der Kommunalverband Ruhrgebiet (seit
01.10.2004 Regionalverband Ruhr – abgekürzt RVR) haben am 26.05.04 den Verein „GeoPark
Ruhrgebiet e.V.“ als Träger des geplanten GeoParks Ruhrgebiet ins Leben
gerufen.
Im GeoPark
Ruhrgebiet soll die geowissenschaftliche Bedeutung der Region bewusst und
erlebbar werden. In die Planungen werden Aspekte der Tourismusförderung und
Freizeitgestaltung einbezogen.
Gemäß § 6 der
Satzung für den GeoPark Ruhrgebiet hat jedes Mitglied eine Stimme in der
Mitgliederversammlung.
Vom Rat der
Stadt Bergkamen ist eine Vertreterin bzw. ein Vertreter in die
Mitgliederversammlung des GeoPark Ruhrgebiet e.V. zu wählen.
Gemäß § 50 Abs.
2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen wird die Wahl, wenn das
Gesetz nichts anderes bestimmt oder wenn niemand widerspricht, durch offene
Abstimmung, sonst durch Abgabe von Stimmzetteln vollzogen. Gewählt ist die
vorgeschlagene Person, die mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten
hat. Nein-Stimmen gelten als gültige Stimmen. Erreicht niemand mehr als die
Hälfte der Stimmen, so findet zwischen den Personen, welche die beiden höchsten
Stimmenzahlen erreicht haben, eine engere Wahl statt. Gewählt ist, wer in
dieser engeren Wahl die meisten Stimmen auf sich vereinigt. Bei
Stimmengleichheit entscheidet das Los.
Bestandteile dieser Vorlage sind:
1.
Das Deckblatt
2.
Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
Der
Bürgermeister Schäfer |
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Amtsleiter Turk |
Sachbearbeiter Heuer |
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