hier: Wahl einer Vorsitzenden bzw. eines Vorsitzenden und einer stellvertretenden Vorsitzenden bzw. eines stellvertretenden Vorsitzenden
Beschlussvorschlag:
a) ……………………………………………………
zur
bzw. zum Vorsitzenden
b) ……………………………………………………
zur
bzw. zum stellvertretenden Vorsitzenden
des Arbeitskreises Demokratie.
Sachdarstellung:
Der Rat der
Stadt Bergkamen hat in seiner Sitzung am 17.07.2013 den Arbeitskreis Demokratie
für seine Arbeit mit einem Ratsmandat ausgestattet und beschlossen das der
Vorsitz und der stellvertretende Vorsitz durch vom Rat gewählte Stadtverordnete
wahrgenommen werden.
Gemäß § 50 Abs.
4 GO NRW ist das in § 50 Abs. 3 GO NRW beschriebene Wahlverfahren in diesem
Fall anzuwenden. Danach wird nach den Grundsätzen der Verhältniswahl in einem
Wahlgang abgestimmt, wenn kein einheitlicher Wahlvorschlag zustande gekommen
ist. Dabei sind die Wahlstellen auf die Wahlvorschläge der Fraktionen und
Gruppen des Rates entsprechend dem Verhältnis der Stimmenzahlen, die auf die
einzelnen Wahlvorschläge entfallen, zur Gesamtzahl der abgegebenen gültigen
Stimmen zu verteilen. Jedem Wahlvorschlag werden zunächst so viele Sitze
zugeteilt, wie sich für ihn ganze Zahlen ergeben. Sind danach noch Sitze zu
vergeben, so sind sie in der Reihenfolge der höchsten Zahlenbruchteile zuzuteilen.
Bei gleichen Zahlenbruchteilen entscheidet das Los.
Kommt ein
einheitlicher Wahlvorschlag zustande, so ist der einstimmige Beschluss des
Rates über die Annahme dieses Wahlvorschlages ausreichend.
Bestandteile dieser Vorlage sind:
1.
Das Deckblatt
2.
Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
Der
Bürgermeister Schäfer |
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Amtsleiter Turk |
Sachbearbeiter Heuer |
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