Betreff
Verwaltungsrat der Sparkasse Bergkamen-Bönen, Zweckverbandssparkasse der Stadt Bergkamen und der Gemeinde Bönen
hier: Wahl der Vertreterinnen bzw. Vertreter der Stadt Bergkamen und ihrer Stellvertreterinnen bzw. Stellvertreter
Vorlage
11/0020
Aktenzeichen
hr-ho
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Bergkamen schlägt für die Dauer der 11. Wahlperiode des Rates der Stadt Bergkamen der Verbandsversammlung des Sparkassenzweckverbandes Bergkamen-Bönen folgende Vertreterinnen bzw. Vertreter und Stellvertreterinnen und Stellvertreter zur Wahl in den Verwaltungsrat der Sparkasse Bergkamen-Bönen, Zweckverbandssparkasse der Stadt Bergkamen und der Gemeinde Bönen, vor:

 

Vertreterinnen bzw.                                         Stellvertreterinnen bzw.

Vertreter:                                                          Stellvertreter:

 

1. ................................................                        ...................................................

2. ................................................                        ...................................................

3. ................................................                        ...................................................

4. ................................................                        ...................................................

5. ................................................                        ...................................................

6. ................................................                        ...................................................

 

Sachdarstellung:

 

Gemäß § 4 Abs. 1 der Satzung für die Sparkasse Bergkamen-Bönen – Zweckverbandssparkasse der Stadt Bergkamen und der Gemeinde Bönen – besteht der Verwaltungsrat aus dem vorsitzenden Mitglied, 10 weiteren sachkundigen Mitgliedern und 2 Dienstkräften der Sparkasse. Gemäß § 12 Abs. 1 des Sparkassengesetzes (SpkG) werden die Mitglieder des Verwaltungsrates von der Vertretung des Gewährträgers (hier der Verbandsversammlung des Sparkassenzweckverbandes Bergkamen-Bönen) für die Dauer der Wahlzeit der Vertretung des Trägers nach den Grundsätzen der Verhältniswahl gemäß § 50 Abs. 3 Satz 1 – 4 der Gemeindeordnung gewählt. Wählbar sind auch sachkundige Bürger, die den Vertretungen der Zweckverbandsmitglieder (hier der Stadt Bergkamen und der Gemeinde Bönen) angehören können.

 

Der Rat der Stadt Bergkamen hat nach § 7 Abs. 2 der Satzung des Sparkassenzweckverbandes Bergkamen-Bönen sechs Vertreterinnen bzw. Vertreter und sechs Stellvertreterinnen bzw. Stellvertreter zur Wahl in den Verwaltungsrat der Sparkasse Bergkamen-Bönen – Zweckverbandssparkasse der Stadt Bergkamen und der Gemeinde Bönen – vorzuschlagen.

 

Zusätzlich muss an den Sitzungen gemäß § 11 Abs. 3 des Sparkassengesetzes der Hauptverwaltungsbeamte teilnehmen.

 

Gemäß § 12 Abs. 1 des Sparkassengesetzes ist das in § 50 Abs. 3 GO NRW beschriebene Wahlverfahren in diesem Fall anzuwenden. Danach wird nach den Grundsätzen der Verhältniswahl in einem Wahlgang abgestimmt, wenn kein einheitlicher Wahlvorschlag zustande gekommen ist. Dabei sind die Wahlstellen auf die Wahlvorschläge der Fraktionen und Gruppen des Rates entsprechend dem Verhältnis der Stimmenzahlen, die auf die einzelnen Wahlvorschläge entfallen, zur Gesamtzahl der abgegebenen gültigen Stimmen zu verteilen. Jedem Wahlvorschlag werden zunächst so viele Sitze zugeteilt, wie sich für ihn ganze Zahlen ergeben. Sind danach noch Sitze zu vergeben, so sind sie in der Reihenfolge der höchsten Zahlenbruchteile zuzuteilen. Bei gleichen Zahlenbruchteilen entscheidet das Los.

 

Kommt ein einheitlicher Wahlvorschlag zustande, so ist der einstimmige Beschluss des Rates über die Annahme dieses Wahlvorschlages ausreichend.

 

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung

 

Der Bürgermeister

 

 

 

 

Schäfer

 

 

Amtsleiter

 

 

 

 

Turk

Sachbearbeiter

 

 

 

 

Heuer