hier: Wahl einer Vertreterin bzw. eines Vertreters der Stadt Bergkamen und einer Stellvertreterin bzw. eines Stellvertreters
Beschlussvorschlag:
Der Rat der
Stadt Bergkamen wählt für die Dauer der 11. Wahlperiode des Rates der Stadt
Bergkamen folgende Vertreterin bzw. folgenden Vertreter und folgende
Stellvertreterin bzw. folgenden Stellvertreter in den Aufsichtsrat der
Wirtschaftsförderungsgesellschaft für den Kreis Unna mbH:
Vertreterin bzw. Stellvertreterin
bzw.
Vertreter: Stellvertreterin:
……………………………………… ………………………………………
Sachdarstellung:
Gemäß § 14 des
Gesellschaftsvertrages der Wirtschaftsförderungsgesellschaft für den Kreis Unna
mbH besteht der Aufsichtsrat der Wirtschaftsförderungsgesellschaft für den
Kreis Unna mbH aus 15 Mitgliedern. In ihn entsenden der Kreis Unna vier
Vertreter und die 10 Städte und Gemeinden des Kreises Unna je einen Vertreter.
Einen weiteren Vertreter stellt die Industrie- und Handelskammer zu Dortmund.
Vom Rat der
Stadt Bergkamen ist eine Vertreterin bzw. ein Vertreter in den Aufsichtsrat der
Wirtschaftsförderungsgesellschaft für den Kreis Unna zu entsenden. Außerdem ist
eine Stellvertreterin bzw. ein Stellvertreter zu wählen.
Gemäß § 50 Abs.
2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen wird die Wahl, wenn das
Gesetz nichts anderes bestimmt oder wenn niemand widerspricht, durch offene
Abstimmung, sonst durch Abgabe von Stimmzetteln vollzogen. Gewählt ist die
vorgeschlagene Person, die mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten
hat. Nein-Stimmen gelten als gültige Stimmen. Erreicht niemand mehr als die
Hälfte der Stimmen, so findet zwischen den Personen, welche die beiden höchsten
Stimmenzahlen erreicht haben, eine engere Wahl statt. Gewählt ist, wer in dieser
engeren Wahl die meisten Stimmen auf sich vereinigt. Bei Stimmengleichheit
entscheidet das Los.
Bestandteile dieser Vorlage sind:
1.
Das Deckblatt
2.
Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
Der
Bürgermeister Schäfer |
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Amtsleiter Turk |
Sachbearbeiter Heuer |
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