Betreff
Verteilung der Vorsitze und stellvertretenden Vorsitze für die Ausschüsse des Rates der Stadt Bergkamen
Vorlage
11/0012
Aktenzeichen
hr-ho
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Aufgrund der Einigung gemäß § 58 Abs. 5 Satz 1 GO NRW bzw. des Zugreifverfahrens gemäß § 58 Abs. 5 Sätze 2 bis 5 GO NRW bestimmen die Fraktionen aus ihrer Mitte folgenden Vorsitzende bzw. stellv. Vorsitzende in den Ausschüssen:


1.            Ausschussvorsitzende

            SPD-Fraktion

 

            Ausschüsse:                                         Vorsitzende:

 

 

 

 

 

            CDU-Fraktion

 

            Ausschüsse:                                         Vorsitzende:

 

 

 

 

 

            Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

 

            Ausschüsse:                                         Vorsitzende:

 

 

 

 

 

            Fraktion BergAUF

 

            Ausschüsse:                                         Vorsitzende:

 

 

 

 


 

2.                  stellvertretende Ausschussvorsitzende

 

SPD-Fraktion

 

Ausschüsse:                                         stellv. Vorsitzende:

 

 

 

 

 

CDU-Fraktion

 

Ausschüsse:                                         stellv. Vorsitzende:

 

 

 

 

 

Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

 

Ausschüsse:                                         stellv. Vorsitzende:

 

 

 

 

 

 

Fraktion BergAuf

 

Ausschüsse:                                         stellv. Vorsitzende:

 

 

 

 

 

 

 

Sachdarstellung:

 

I.          Haben sich gemäß § 58 Abs. 5 Satz 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der zurzeit gültigen Fassung die Fraktionen über die Verteilung der Ausschussvorsitze geeinigt und wird dieser Einigung nicht von einem Fünftel der Stadtverordneten widersprochen, so bestimmen die Fraktionen die Ausschussvorsitzenden aus der Mitte der den Ausschüssen angehörenden Stadtverordneten.

 

II.                 Soweit eine Einigung nicht zustande kommt, werden gemäß § 58 Abs. 5 Satz 2 GO NRW den Fraktionen die Ausschussvorsitze in der Reihenfolge der Höchstzahlen zugeteilt, die sich durch Teilung der Mitgliederzahl der Fraktionen durch 1, 2, 3 usw. ergeben; mehrere Fraktionen können sich zusammenschließen.

 

Bei gleichen Höchstzahlen entscheidet das Los, das der Bürgermeister zu ziehen hat (§ 58 Abs. 5 Satz 3 GO NRW).

 

Die Fraktionen benennen gemäß § 58 Abs. 5 Satz 4 GO NRW die Ausschüsse, deren Vorsitz sie beanspruchen, in der Reihenfolge der Höchstzahl und bestimmen die Vorsitzenden.

 

Von diesem Verfahren über die Verteilung der Ausschussvorsitze bleiben die folgenden Ausschüsse ausgenommen:

1.            Haupt- und Finanzausschuss

Den Vorsitz im Haupt- und Finanzausschuss führt kraft Gesetzes der Bürgermeister (§ 57 Abs. 3 Satz 1 und 2 GO NRW). Laut Ziffer V des Kommentars von Lennep zu § 57 GO NRW ist der Bürgermeister kraft Amtes Vorsitzender des Haupt- und Finanzausschusses mit Stimmrecht (Abs. 3 Satz 1 und 2 GO NRW). Der Vorsitz kann insoweit auch keiner Fraktion angerechnet werden.

Da der Haupt- und Finanzausschuss gemäß § 57 Abs. 3 Satz 3 GO NRW aus seiner Mitte einen oder mehrere Vertretungen des Vorsitzenden wählt, werden auch die stellvertretenden Vorsitzenden des Haupt- und Finanzausschusses keiner Fraktion angerechnet.

2.            Jugendhilfeausschuss

Gemäß § 4 Abs. 5 des „Ersten Gesetzes zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes“ (AG-KJHG) werden die bzw. der Vorsitzende des Jugendhilfeausschusses und deren/dessen Stellvertretung von den stimmberechtigten Mitgliedern des Ausschusses aus den Mitgliedern, die der Vertretungskörperschaft angehören, gewählt. Daraus ergibt sich, dass sowohl der Vorsitz des Jugendhilfeausschusses als auch die Stellvertretung aus dem Kreise der dem Jugendhilfeausschuss angehörenden Stadtverordnete zu wählen ist und keiner Fraktion angerechnet werden kann.

3.            Wahlausschuss

Gemäß § 2 Abs. 3 des Kommunalwahlgesetzes besteht der Wahlausschuss aus dem Wahlleiter als Vorsitzendem und den Beisitzerinnen bzw. Beisitzern. Da der Vorsitz dem Wahlleiter kraft Amtes obliegt, kann er keiner Fraktion angerechnet werden.

Unter Bezug auf den Beschluss des Rates der Stadt Bergkamen vom heutigen Tage über die zu bildenden Fachausschüsse unterliegen dem Zugriff somit folgende Ausschüsse:

Wahlprüfungsausschuss

Rechnungsprüfungsausschuss

 

Betriebsausschuss

Ausschuss für Stadtentwicklung, Strukturwandel und Wirtschaftsförderung

Ausschuss für Umwelt, Bauen und Verkehr

Ausschuss für Schule, Sport und Weiterbildung

Kulturausschuss

Ausschuss für Familie, Soziales, Gesundheit und Senioren


 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung

 

Der Bürgermeister

 

 

 

 

Schäfer

 

 

Amtsleiter

 

 

 

 

Turk

Sachbearbeiter

 

 

 

 

Heuer