Betreff
Verabschiedung einer Zuständigkeitsordnung
Vorlage
11/0010
Aktenzeichen
hr-ho
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt die der Erstschrift dieser Niederschrift als Anlage beigefügte Zuständigkeitsordnung für die Ausschüsse des Rates der Stadt Bergkamen.

Sachdarstellung:

 

Gesetzliche Grundlage für den Erlass einer Zuständigkeitsordnung für die Ausschüsse des Rates der Stadt Bergkamen sind § 41 Abs. 1 und 2 i. V. m. § 57 Abs. 4 S. 1 und § 58 Abs. 1 S. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der zurzeit gültigen Fassung sowie spezialgesetzliche Vorschriften. Darüber hinaus legt die Hauptsatzung der Stadt Bergkamen im § 10 Abs. 1 und 2 fest, dass der Rat für die Arbeit der Ausschüsse eine Zuständigkeitsordnung aufstellt.

 

Aus der Zuständigkeitsordnung ergibt sich die Anzahl der eingerichteten Ausschüsse sowie die Größe des jeweiligen Ausschusses und die den einzelnen Ausschüssen zugewiesenen Aufgaben. Hierbei ist § 10 Abs. 1 der Hauptsatzung der Stadt Bergkamen zu beachten, der festlegt, dass die Anzahl der Ausschussmitglieder ungerade sein soll.

 

Der Vorteil des Erlasses einer Zuständigkeitsordnung liegt darin, dass die Zuständigkeiten der Ausschüsse außerhalb der Hauptsatzung geregelt sind und bei einer Änderung – sei es im Hinblick auf die Zahl oder die Größe der Ausschüsse oder die einzelnen Zuständigkeiten – nicht das formelle Verfahren zur Änderung der Hauptsatzung erforderlich ist.

 

Der Rat der Stadt Bergkamen hat in seiner Sitzung am 29.10.2009 eine Zuständigkeitsordnung erlassen.

 

Der dieser Vorlage als Anlage beigefügte Entwurf der „Zuständigkeitsordnung für die Ausschüsse des Rates der Stadt Bergkamen“ orientiert sich an der für die 10. Wahlperiode des Rates der Stadt Bergkamen beschlossenen Zuständigkeitsordnung.

 

Aufgrund des § 5 Abs. 4 Satz 1 der Eigenbetriebsverordnung „Der Betriebsausschuss berät die Beschlüsse des Rates vor.“ i. V. mit § 4 Abs. 3 Satz 1 der Betriebssatzungen für den „Stadtbetrieb Entwässerung“ sowie des „EntsorgungsBetriebBergkamen“ „Der Betriebsausschuss berät die Angelegenheit vor, die vom Rat zu entscheiden sind.“ wurde folgende Änderung (fett) vorgenommen:

 

3.1.1          Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die ihm nach der Gemeindeordnung zugewiesenen Aufgaben wahr. Der Haupt- und Finanzausschuss hat die Arbeiten aller Ausschüsse aufeinander abzustimmen. Er ist zuständig zur Vorberatung sämtlicher Angelegenheiten, die der Entscheidung des Rates unterliegen, hiervon ausgenommen sind die Vorlagen, die bereits im Betriebsausschuss vorberaten wurden. Diese Angelegenheiten sind dem Rat mit einem Beschlussvorschlag zuzuleiten.

 

Der Rat der Stadt Bergkamen hat in seiner Sitzung am 12.06.2014 unter TOP 8 „Fachausschüsse des Rates der Stadt Bergkamen“ beschlossen, den bisherigen Ausschuss für Familie, Soziales und Senioren in Ausschuss für Familie, Soziales, Gesundheit und Senioren umzubenennen.

 

Ebenfalls wurde bei Sondierungsgesprächen zwischen der SPD-Fraktion und der CDU-Fraktion gewünscht, das Thema „Demographie“ in die Zuständigkeitsordnung für den Ausschuss Familie, Soziales, Gesundheit und Senioren mit aufzunehmen.

 

Folgende Änderungen (fett) werden hierdurch erforderlich:

 

2.11            Ausschuss für Familie, Soziales, Gesundheit und Senioren

3.11            Ausschuss für Familie, Soziales, Gesundheit und Senioren

 

3.11.1      Der Ausschuss für Familie, Soziales, Gesundheit und Senioren ist zuständig für die Beratung aller Angelegenheiten, die Familien, sozialen Fragen, Seniorinnen und Senioren, sowie das Thema Demographie betreffen, einschließlich der Fragen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, des Gesundheitswesens und der Förderung des friedlichen Zusammenlebens aller Bevölkerungsgruppen.

3.11.2      Der Ausschuss für Familie, Soziales, Gesundheit und Senioren entscheidet über die Bewilligung von Zuschüssen an Verbände oder Einrichtungen sozialer Träger, soweit im Haushalt Mittel bereitgestellt werden.

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung

3. 1 Anlage

 

Der Bürgermeister

 

 

 

 

Schäfer

 

 

Amtsleiter

 

 

 

 

Turk

Sachbearbeiter

 

 

 

 

Heuer

Sichtvermerk StA 30

 

 

 

 

Roreger