Beschlussvorschlag:
Der Rat der
Stadt Bergkamen beschließt die der Erstschrift dieser Niederschrift als Anlage
beigefügte Zuständigkeitsordnung für die Ausschüsse des Rates der Stadt
Bergkamen.
Sachdarstellung:
Gesetzliche
Grundlage für den Erlass einer Zuständigkeitsordnung für die Ausschüsse des
Rates der Stadt Bergkamen sind § 41 Abs. 1 und 2 i. V. m. § 57 Abs. 4 S. 1 und
§ 58 Abs. 1 S. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW)
in der zurzeit gültigen Fassung sowie spezialgesetzliche Vorschriften. Darüber
hinaus legt die Hauptsatzung der Stadt Bergkamen im § 10 Abs. 1 und 2 fest,
dass der Rat für die Arbeit der Ausschüsse eine Zuständigkeitsordnung
aufstellt.
Aus der
Zuständigkeitsordnung ergibt sich die Anzahl der eingerichteten Ausschüsse
sowie die Größe des jeweiligen Ausschusses und die den einzelnen Ausschüssen
zugewiesenen Aufgaben. Hierbei ist § 10 Abs. 1 der Hauptsatzung der Stadt Bergkamen
zu beachten, der festlegt, dass die Anzahl der Ausschussmitglieder ungerade
sein soll.
Der Vorteil des
Erlasses einer Zuständigkeitsordnung liegt darin, dass die Zuständigkeiten der
Ausschüsse außerhalb der Hauptsatzung geregelt sind und bei einer Änderung –
sei es im Hinblick auf die Zahl oder die Größe der Ausschüsse oder die
einzelnen Zuständigkeiten – nicht das formelle Verfahren zur Änderung der
Hauptsatzung erforderlich ist.
Der Rat der
Stadt Bergkamen hat in seiner Sitzung am 29.10.2009 eine Zuständigkeitsordnung
erlassen.
Der dieser
Vorlage als Anlage beigefügte Entwurf der „Zuständigkeitsordnung für die
Ausschüsse des Rates der Stadt Bergkamen“ orientiert sich an der für die 10.
Wahlperiode des Rates der Stadt Bergkamen beschlossenen Zuständigkeitsordnung.
Aufgrund des § 5
Abs. 4 Satz 1 der Eigenbetriebsverordnung „Der Betriebsausschuss berät die
Beschlüsse des Rates vor.“ i. V. mit § 4 Abs. 3 Satz 1 der Betriebssatzungen
für den „Stadtbetrieb Entwässerung“ sowie des „EntsorgungsBetriebBergkamen“
„Der Betriebsausschuss berät die Angelegenheit vor, die vom Rat zu entscheiden
sind.“ wurde folgende Änderung (fett)
vorgenommen:
3.1.1
Der Haupt-
und Finanzausschuss nimmt die ihm nach der Gemeindeordnung zugewiesenen
Aufgaben wahr. Der Haupt- und Finanzausschuss hat die Arbeiten aller Ausschüsse
aufeinander abzustimmen. Er ist zuständig zur Vorberatung sämtlicher
Angelegenheiten, die der Entscheidung des Rates unterliegen, hiervon ausgenommen sind die Vorlagen, die
bereits im Betriebsausschuss vorberaten wurden. Diese Angelegenheiten sind
dem Rat mit einem Beschlussvorschlag zuzuleiten.
Der Rat der
Stadt Bergkamen hat in seiner Sitzung am 12.06.2014 unter TOP 8 „Fachausschüsse
des Rates der Stadt Bergkamen“ beschlossen, den bisherigen Ausschuss für
Familie, Soziales und Senioren in Ausschuss für Familie, Soziales, Gesundheit und Senioren umzubenennen.
Ebenfalls wurde
bei Sondierungsgesprächen zwischen der SPD-Fraktion und der CDU-Fraktion
gewünscht, das Thema „Demographie“ in die Zuständigkeitsordnung für den
Ausschuss Familie, Soziales, Gesundheit und Senioren mit aufzunehmen.
Folgende
Änderungen (fett) werden hierdurch
erforderlich:
2.11 Ausschuss für Familie, Soziales, Gesundheit und Senioren
3.11 Ausschuss für Familie,
Soziales, Gesundheit und Senioren
3.11.1 Der Ausschuss für Familie, Soziales, Gesundheit und Senioren ist zuständig
für die Beratung aller Angelegenheiten, die Familien, sozialen Fragen,
Seniorinnen und Senioren, sowie das
Thema Demographie betreffen, einschließlich der Fragen der öffentlichen
Sicherheit und Ordnung, des Gesundheitswesens und der Förderung des friedlichen
Zusammenlebens aller Bevölkerungsgruppen.
3.11.2 Der Ausschuss für Familie,
Soziales, Gesundheit und Senioren
entscheidet über die Bewilligung von Zuschüssen an Verbände oder Einrichtungen
sozialer Träger, soweit im Haushalt Mittel bereitgestellt werden.
Bestandteile dieser Vorlage sind:
1.
Das Deckblatt
2.
Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
3.
1 Anlage
Der
Bürgermeister Schäfer |
|
Amtsleiter Turk |
Sachbearbeiter Heuer |
Sichtvermerk
StA 30 Roreger |