Betreff
Erlass einer Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Stadt Bergkamen
Vorlage
11/0007
Aktenzeichen
hr-ho
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt die der Erstschrift der Niederschrift als Anlage beigefügte Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Stadt Bergkamen.

Sachdarstellung:

 

§ 47 Abs. 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) bildet die Rechtsgrundlage für den Erlass der Geschäftsordnung. Danach ist der Rat zum Erlass einer Geschäftsordnung gesetzlich verpflichtet, um eine ordnungsgemäße Abwicklung des Verfahrens im Rat und in den Ausschüssen zu gewährleisten. In der Geschäftsordnung ist zu regeln, was die Gemeindeordnung an verschiedenen Stellen ausdrücklich in diesen Regelungsbereich verweist. Darüber hinaus darf der Rat sein Verfahren in der Geschäftsordnung nach freiem Ermessen regeln, jedoch darf die Geschäftsordnung keine Bestimmungen enthalten, die im Widerspruch zu gesetzlichen Vorschriften stehen.

 

Die vom Rat ordnungsgemäß beschlossene Geschäftsordnung ist im Verhältnis des Rates zu den Ratsmitgliedern zwingendes Recht, das für diese unmittelbare Rechte und Pflichten begründet.

 

Der Rat der Stadt Bergkamen hat zuletzt in seiner Sitzung am 29.10.2009 eine Geschäftsordnung erlassen.

 

Der als Anlage dieser Vorlage beigefügte Entwurf der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Stadt Bergkamen orientiert sich weitgehend an den Vorschlägen des Städte- und Gemeindebundes NRW sowie an der für die 10. Wahlperiode des Rates der Stadt Bergkamen beschlossene Geschäftsordnung.

 

 

 

 

Lediglich in § 13 Abs. 1 der Geschäftsordnung wurde zur Verdeutlichung eine Ergänzung vorgenommen – fett hervorgehoben -.

 

§ 13

 

Anträge zur Geschäftsordnung

 

(1)      Anträge zur Geschäftsordnung können jederzeit in der Sitzung von jeder bzw. jedem Stadtverordneten gestellt werden. Dazu gehören insbesondere folgende Anträge:

 

a)    auf Schluss der Aussprache (§ 14),

b)    auf Schluss der Rednerliste (§ 14),

c)    auf Verweisung an einen Ausschuss oder an den Bürgermeister,

d)    auf Vertagung,

e)    auf Unterbrechung oder Aufhebung der Sitzung,

f)    auf Ausschluss oder Wiederherstellung der Öffentlichkeit,

g)    auf namentliche oder geheime Abstimmung,

h)    auf Absetzung einer Angelegenheit von der Tagesordnung.

 

Diese Regelung gilt entsprechend für Erklärungen zur Geschäftsordnung.

 

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung

3. 1 Anlage

 

Der Bürgermeister

 

 

 

 

Schäfer

 

 

Amtsleiter

 

 

 

 

Turk

Sachbearbeiter

 

 

 

 

Heuer

Sichtvermerk StA 30

 

 

 

 

Roreger