Beschlussvorschlag:
Der Rat der
Stadt Bergkamen beschließt die der Erstschrift der Niederschrift als Anlage
beigefügte Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Stadt Bergkamen.
Sachdarstellung:
§ 47 Abs. 2 der
Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) bildet die
Rechtsgrundlage für den Erlass der Geschäftsordnung. Danach ist der Rat zum
Erlass einer Geschäftsordnung gesetzlich verpflichtet, um eine ordnungsgemäße
Abwicklung des Verfahrens im Rat und in den Ausschüssen zu gewährleisten. In
der Geschäftsordnung ist zu regeln, was die Gemeindeordnung an verschiedenen
Stellen ausdrücklich in diesen Regelungsbereich verweist. Darüber hinaus darf
der Rat sein Verfahren in der Geschäftsordnung nach freiem Ermessen regeln,
jedoch darf die Geschäftsordnung keine Bestimmungen enthalten, die im
Widerspruch zu gesetzlichen Vorschriften stehen.
Die vom Rat
ordnungsgemäß beschlossene Geschäftsordnung ist im Verhältnis des Rates zu den
Ratsmitgliedern zwingendes Recht, das für diese unmittelbare Rechte und
Pflichten begründet.
Der Rat der
Stadt Bergkamen hat zuletzt in seiner Sitzung am 29.10.2009 eine
Geschäftsordnung erlassen.
Der als Anlage
dieser Vorlage beigefügte Entwurf der Geschäftsordnung für den Rat und die
Ausschüsse der Stadt Bergkamen orientiert sich weitgehend an den Vorschlägen
des Städte- und Gemeindebundes NRW sowie an der für die 10. Wahlperiode des Rates
der Stadt Bergkamen beschlossene Geschäftsordnung.
Lediglich in §
13 Abs. 1 der Geschäftsordnung wurde zur Verdeutlichung eine Ergänzung
vorgenommen – fett hervorgehoben -.
§ 13
Anträge zur
Geschäftsordnung
(1) Anträge zur Geschäftsordnung können
jederzeit in der Sitzung von jeder
bzw. jedem Stadtverordneten gestellt werden. Dazu gehören insbesondere folgende
Anträge:
a) auf Schluss der Aussprache (§ 14),
b) auf Schluss der Rednerliste (§ 14),
c) auf Verweisung an einen Ausschuss oder an
den Bürgermeister,
d) auf Vertagung,
e) auf Unterbrechung oder Aufhebung der
Sitzung,
f) auf Ausschluss oder Wiederherstellung der
Öffentlichkeit,
g) auf namentliche oder geheime Abstimmung,
h) auf Absetzung einer Angelegenheit von der
Tagesordnung.
Diese Regelung gilt entsprechend für Erklärungen zur
Geschäftsordnung.
Bestandteile dieser Vorlage sind:
1.
Das Deckblatt
2.
Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
3.
1 Anlage
Der
Bürgermeister Schäfer |
|
Amtsleiter Turk |
Sachbearbeiter Heuer |
Sichtvermerk
StA 30 Roreger |